Nedarim — Blatt 80a

1Und wenn sie gesagt hat: Qonam sei mir der Genuß des Badens für immer, falls ich bade, und er hebe es ihr auf, weil sie sonst nichts machen kann: badet sie, so wird ihr der Genuß des Badens verboten, badet sie nicht, so ist sie der Verwahrlosung ausgesetzt. R. Jose aber ist der Ansicht, mag sie nicht baden, und man berücksichtige die Verwahrlosung nicht,

2so sollte er doch wie folgt lehren: R. Jose sagt, in dieser Bedingung liege keine Kasteiung des Leibes. –

3Vielmehr, wenn sie gesagt hat: [Qonam] sei mir der Genuß des Badens für immer, falls ich heute bade, und R. Jose ist der Ansicht, die Verwahrlosung für den einen Tag sei keine Verwahrlosung. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.