Nedarim — Blatt 87a

1aber auch beim Einreißenheißt es ja ebenfalls wiederholt über, denn es heißt:über Šaúl und über seinen Sohn Jehonathan,

2dennoch wird gelehrt, daß, wenn man jemand berichtet, sein Vater sei gestorben, und er darüber [sein Gewand] eingerissen hat, und es sich herausstellt, daß es sein Sohn ist, er der Pflicht des Einreißens genügt habe!? –

3Ich will dir sagen, das ist kein Einwand; das eine, wenn es unbestimmt erfolgtist, und das andere, wenn er [die Gelobende] genannt hat.

4Es wird auch gelehrt: Wenn man einem berichtet, sein Vater sei gestorben, und er darüber [sein Gewand] eingerissen hat, und es sich herausstellt, daß es sein Sohn ist, so hat er der Pflicht des Einreißens nicht genügt. (Wennman ihm aber berichtet, ihm sei jemand gestorben, und er im Glauben, es sei sein Vater, [sein Gewand] eingerissen hat, und es sich herausstellt, daß es sein Sohn ist, so hat er der Pflicht des Einreißens genügt.)

5R. Aši erwiderte: Das eine, wenn es erfolgt ist innerhalb [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann], und das andere, wenn nach [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann].

6Die Lehre, er habe der Pflicht des Einreißens genügt, gilt von dem Falle, wenn es sich herausstellt, innerhalb [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann], daß es sein Sohn ist, und die Lehre, er habe der Pflicht des Einreißens nicht genügt, gilt von dem Falle, wenn es erfolgt ist nach [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann].

7Es wird auch gelehrt: Wenn jemand, der im Hause einen Kranken hat, der ohnmächtig wird und anscheinend tot ist, über ihn [das Gewand] einreißt, und dieser später wirklich stirbt, so hat er der Pflicht des Einreißens nicht genügt. R. Šimo͑n b. Pazi sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi im Namen Bar Qapparas: Dies gilt nur von dem Falle, wenn er gestorben ist, nach [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann], wenn aber innerhalb [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann], braucht er nichtwiederum einzureißen.

8Die Halakha ist, was innerhalb [der Zeit], in der man einen Satz [aussprechen kann, gesprochen wird], gilt als einSatz, ausgenommen die Gotteslästerung, der Götzendienst, die Antrauung und die Scheidung.

9WENN SIE SAGT: QONAM DASS ICH DIESE FEIGEN UND TRAUBEN NICHT KOSTEN WERDE, SO IST, WENN ER ES INBETREFF DER FEIGEN BESTÄTIGT, DAS GANZE BESTÄTIGT, UND WENN ER ES INBETREFF DER FEIGEN AUFHEBT, ES NICHT EHER AUFGEHOBEN, ALS BIS ER ES AUCH INBETREFF DER TRAUBEN AUFHEBT. SAGT SIE: QONAM, DASS ICH KEINE FEIGE KOSTEN WERDE, DASS ICH KEINE TRAUBE KOSTEN WERDE, SO SIND ES ZWEI GELÜBDE.

10GEMARA. Wessen Ansicht vertritt unsere Mišna? – Die des R. Jišma͑él, denn es wird gelehrt:Ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf. Wenn sie sagt: Qonam, daß ich diese Feigen und Trauben nicht kosten werde, so ist, wenn er es inbetreff der Feigen bestätigt, das ganze bestätigt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.