Nedarim — Blatt 87b

1und wenn er es inbetreff der Feigen aufhebt, es nicht eher aufgehoben, als bis er es auch inbetreff der Trauben aufhebt – so R. Jišma͑él. R. A͑qiba sagte: Es heißt: ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf, wie die Bestätigung, wenn [einen Teil]davon, ebenso die Aufhebung, wenn [einen Teil] davon. – Und R. Jišma͑él!? – Heißt es etwa: hebe davonauf? – Und R. A͑qiba!? – Er vergleicht die Aufhebung mit der Bestätigung: wie die Bestätigung, wenn [einen Teil] davon, ebenso die Aufhebung, wenn [einen Teil] davon.

2R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Dies sind die Ansichten R. Jišma͑éls und R. A͑qibas; die Weisen aber sagen, man vergleiche die Bestätigung mit der Aufhebung: wie (bei der Aufhebung) ein Teil nichtaufgehoben werden kann, ebenso kann (bei der Bestätigung) ein Teil nicht bestätigt werden.

3SAGT SIE: QONAM, &C. FEIGE &C. Raba sagte: Unsere Mišna vertritt die Ansicht R. Šimo͑ns, welcher sagt, nur wenn er bei jedem besonders den Schwur gesprochen hat.

4SAGT ER,] ER HABE GEWUSST, DASS ES GELÜBDE GEBE, JEDOCH NICHT GEWUSST, DASS MAN ES AUFHEBEN KÖNNE, SO KANN ER ES [SPÄTER] AUFHEBEN; [SAGT ER,] ER HABE GEWUSST, DASS MAN ES AUFHEBEN KÖNNE, JEDOCH NICHT GEWUSST, DASS DIES EIN GELÜBDE SEI, SO KANN ER ES [SPÄTER], WIE R. MEÍR SAGT, NICHT AUFHEBEN, UND WIE DIE WEISEN SAGEN, AUFHEBEN.

5GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen:Ohne es zu sehen, ausgenommen ein Blinder – so R. Jehuda; R. Meír sagt, dies schließe einen Blindenein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.