Nedarim — Blatt 88a
1Raba erwiderte: Da richte man sich nach dem Zusammenhange des Schriftverses (und hier nach dem Zusammenhange des Schriftverses). R. Jehuda ist der Ansicht, beim Totschläger heißt es:der mit seinem Nächsten in den Wald geht, wer nur in den Wald gehen kann, und auch ein Blinder kann in den Wald gehen, und wenn man sagen wollte, [die Worte]ohne es zu sehen schließen einen Blinden ein, so geht dies ja schon aus [dem Worte] Wald hervor; vielmehr schließen [die Worte] ohne es zu sehen einen Blinden aus.
2R. Meír aber ist der Ansicht, es heißt: ohne Wissen, wer dies weiß, und ein Blinder weiß esnicht, und wenn man sagen wollte, [die Worte] ohne es zu sehen schließen einen Blinden aus, so geht dies ja schon aus [dem Worte] ohne Wissen hervor; vielmehr schließen [die Worte] ohne es zu sehen einen Blinden ein.
3viii WENN JEMAND SEINEM SCHWIEGERSOHNE DEN GENUSS ABGELOBT HAT UND SEINER TOCHTER GELD GEBEN WILL, SO SPRECHE ER ZU IHR: DIESES GELD SEI DIR GESCHENKT, JEDOCH DARF DEIN MANN KEIN RECHT DARAN HABEN; NUR FÜR DAS, WAS DU IN DEINEN MUND TUST.
4GEMARA. Rabh sagte: Dies nur, wenn er zu ihr sagt: für das, was du in deinen Mund tust, wenn er aber sagt: mache damit, was du willst, erwirbt es der Ehemann. Šemuél aber sagte, auch wenn er sagt: tu damit, was du willst, erwerbe der Ehemann es nicht. R. Zera wandte ein:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.