Nidda — Blatt 11a
1Hierüber [streiten auch] Tannaím: Wenn eine Schwangere oder eine Säugende dauernd bluten, so genügt für sie die ganze Zeit ihrer Schwangerschaft, genügt für sie die ganze Zeit ihres Säugens — so R. Meir. R. Jose, R. Jehuda und R. Šimo͑n sagen, nur von der ersten Wahrnehmung sagten sie, sie habe an ihrer Zeit genug, bei der zweiten aber ist sie [rückwirkend] einen Stundentag oder seit der [vorletzten] Untersuchung bis zur [letzten] Untersuchung unrein.
2HAT SIE DIE ERSTE WAHRNEHMUNG &C. R. Hona sagte: Wenn sie gesprungen ist und wahrgenommenhat, gesprungen ist und wahrgenommen hat, gesprungen ist und wahrgenommen hat, so hat sie eine regelmäßige Periode. — Wann: wollte man sagen, an bestimmten Tagen, so hat sie ja nicht wahrgenommen an einem Tage, an dem sie nicht gesprungen ist!? —
3Vielmehr, beim Springen. — Es wird ja aber gelehrt, soweit es sich infolge eines Mißgeschieks einstellt, hat sie keine regelmäßige Periode, auch wenn sich dies viele Male wiederholt.
4Doch wohl, überhaupt keine regelmäßige Periode!? — Nein, sie hat keine regelmäßige Periode an Tagen allein und beim Springen allein, wohl aber hat sie eine regelmäßige Periode an Tagen beim Springen. — Von Tagen allein ist es ja selbstverständlich!? R. Aši erwiderte: Wenn sie beispielsweise am Sonntag gesprungen ist und wahrgenommen hat, am Sonntag gesprungen ist und wahrgenommen hat, am Šabbath gesprungen ist und nicht wahrgenommen hat, und am Sonntag ohne zu springen wahrgenommen hat.
5Man könnte glauben, es habe sich nachträglich herausgestellt, daß der Tag und nicht das Springen es veranlasse, so lehrt er uns, daß auch das vorige Mal das Springen es veranlaßt hat, sie aber nur deshalb nicht wahrgenommen hat, weil das Springen vorzeitig erfolgt war.
6Eine andere Lesart: R. Hona sagte: Wenn sie gesprungen ist und wahrgenommen hat, gesprungen ist und wahrgenommen hat, gesprungen ist und wahrgenommen hat, so hat sie eine regelmäßige Periode an Tagen und nicht heim Springen. — In welchem Falle? R. Aši erwiderte: Wenn sie am Sonntag gesprungen ist und wahrgenommen hat, am Sonntag gesprungen ist und wahrgenommen hat, am Šabbath gesprungen ist und nicht wahrgenommen hat, und am Šabbath darauf ohne zu Springen wahrgenommen hat; hierbei stellte sich heraus, daß der Tag es veranlaßt hat.
7OBGLEICH SIE GESAGT HABEN, SIE HABE AN IHRER ZEIT GENUG, MUSS SIE SICH DENNOCHUNTERSUCHEN, AUSGENOMMEN DIE MENSTRUIERENDE UND DIE IN REINHEITSBLUTUNG VERWEILT.
8SIEVERWENDE BEIM GESCHLECHTSVERKEHR WISCHLAPPEN, AUSGENOMMEN DIEJENIGE, DIE SICH IN REINHEITSBLUTUNG BEFINDET, UND DIE JUNGFRAU, DEREN BLUT REINIST.
9SIE MUSS SICH ÖFTERUNTERSUCHEN: MORGENS, GEGEN ABEND UND WENN SIE SICH ZUM GESCHLECHTSVERKEHR ANSCHICKT. DARÜBER HINAUS DIE PRIESTERSFRAUEN, AUCH WENN SIE HEBE ESSEN. R. JEHUDA SAGT, AUCH NACHDEM SIE HEBE GEGESSEN HABEN.
10GEMARA. AUSGENOMMEN DIE MENSTRUIERENDE: Weil sie während der Tage ihrer Menstruation sich nicht zu untersuchen braucht.
11Allerdings nach R. Šimo͑n b. Laqiš, welcher sagt, eine Frau könne eine regelmäßige Periode feststellen in den Tagen ihres Flusses, nicht aber könne eine Frau eine regelmäßige Periode feststellen in den Tagen ihrer Menstruation, nach R. Joḥanan aber, welcher sagt, eine Frau könne ihre Periode feststellen in den Tagen ihrer Menstruation, sollte sie sich doch untersuchen, weil sie vielleicht eine regelmäßige Periode feststellen kann!? —
12R. Joḥanan kann dir erwidern: ich sage es nur von dem Falle, wenn sie aus einer geschlossenen Quellewahrgenommen hat, nicht aber sage ich es von dem Falle, wenn sie aus einer offenen Quellewahrgenommen hat.
13DIE IN REINHEITSBLUTUNG VERWEILT. Erglaubte, die in Reinheitsblutungzu verweilen hat.
14Allerdings nach Rabh, welcher sagt, es sei eine Quelle, die Tora hat sie als unrein erklärt und die Tora hat sie als rein erklärt,
15nach Levi aber, welcher sagt, es seien zweiQuellen, sollte sie sich doch untersuchen, denn die unreine Quelle ist vielleicht nicht versiegt!? — Levi kann dir erwidern:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.