Nidda — Blatt 14a

1Kamelreiterdürfen keine Hebe essen. Ebenso wird gelehrt: Kamelreiter sind alle ruchlos, Schiffersind alle fromm,

2von den Eseltreibern sind manche ruchlos und manche fromm. Manche sagen: Die einen, wenn sie einen Sattelbenutzen, und die anderen, wenn sie keinen Sattel benutzen. Und manche sagen: Die einen, wenn sie rittlings sitzen, und die anderen, wenn sie nicht rittlings sitzen.

3R. Jehošua͑ b. Levi fluchte über den, der rücklings schlief. — Dem ist ja aber nicht so, R. Joseph sagte ja, wer rücklings schläft, lese nicht das Šema͑. Nur das Šema͑ darf er nicht lesen, so schlafen aber ist erlaubt!? —

4Schlafen ist etwas seitlich erlaubt, das Šema͑lesen ist auch etwas seitlich verboten. — R. Joḥanan lag ja aber etwas seitlich und las das Šema͑!? — Anders verhielt es sich bei R. Joḥanan, der wohlbeleibt war.

5ES IST DIE GEPFLOGENHEIT DER JISRAÉLITINNEN, BEIM GESGHLECHTSVERKEHR ZWEI WISCHLAPPEN ZU VERWENDEN, EINEN FÜR IHN UND EINEN FÜR SIE; DIE KEUSCHEN BEREITEN NOCH EIN DRITTES VOR, UM DAS HAUS HERZURICHTEN.

6FINDET SICH [BLUT] AUF SEINEM, SO SIND SIE UNREIN, UND SIE SIND EIN OPFERSCHULDIG; FINDET ES SICH AUF IHREM SOFORT, SO SIND SIE UNREIN, UND SIE SIND EIN OPFER SCHULDIG, FINDET ES SICH AUF IHREM NACH EINER ZEIT, SO SIND SIE DES ZWEIFELS WEGEN UNREIN, JEDOCH VON EINEM OPFER FREI. WAS HEISST NACH EINER ZEIT? WÄHREND WELCHER SIE AUS DEM BETTE STEIGEN UND DAS GESICHTWASCHEN KANN.

7WENN NACHHER, SO IST SIE [RÜCKWIRKEND] EINEN STUNDENTAG UNREIN, MACHT ABER NICHT DEN BEGATTENDEN UNREIN. R. A͑QIBA SAGT, SIE MACHE AUCH DEN BEGATTENDENUNREIN.

8DIE WEISEN PFLICHTEN JEDOCH R. A͑QIBA BEI, DASS SIE, WENN SIE EINEN BLUTFLECK BEMERKT, DEN BEGATTENDEN UNREIN MACHT.

9GEMARA. Sollte dochberücksichtigt werden, es sei vielleicht Blut von einer Laus!? R. Zera erwiderte: Diese Stelle gilt als läusefrei. Manche sagen, sie sei für Läuse zu eng. —

10Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn maneine zerdrückte Laus gefunden hat. Nach demjenigen, welcher sagt, sie gelte als frei, ist diese von anderwärts hergekommen, und nach demjenigen, welcher sagt, sie sei zu eng, hat wohl der Dienersie zerdrückt.

11Es wurde gelehrt: Wenn sie sich mit einem untersuchten Wischlappen untersucht und ihn über die Hüfte gestrichen hat, und am folgenden Tage daBlut findet, so ist sie, wie Rabh sagt, als Menstruierendeunrein. R. Šimi b. Ḥija sprach zu ihm: Du sagtest uns ja, es sei zu befürchten!?

12Es wurde auch gelehrt: Šemuél sagt, sie sei als Menstruierende unrein. Ebenso entschieden sie auch im Lehrhause, sie sei als Menstruierende unrein.

13Es wurde gelehrt: Wenn sie sich mit einem nicht untersuchten Wischlappen untersucht und ihn in einen Kasten getan hat, und am folgenden Tage darauf Blut findet, [über diesen Fall] sagte R. Joseph, all seine Tage erklärte sie R. Ḥija als unrein, im Alter aber erklärte er sie als rein.

14Sie fragten: Wie meint er es: all seine Tage erklärte er sie als menstruationsunrein, und im Alter erklärte er sie als menstruationsrein, jedoch als unrein wegen des Blutfleckes,

15oder all seine Tage erklärte er sie als unrein wegen des Blutfleckes, und im Alter erklärte er sie als gänzlich rein? —

16Komm und höre: Es wird gelehrt: Wenn sie sich mit einem nicht untersuchten Wischlappen untersucht und ihn in einen Kasten getan hat, und am folgenden Tage darauf Blut findet, so ist sie, wie Rabbi sagt, als Menstruierende unrein, und wie R. Ḥija sagt, unrein wegen des Blutfleckes.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.