Nidda — Blatt 15b

1Dies nur in dem Falle, wenn sie keine regelmäßige Periode nach Tagen allein hat, sondern eine regelmäßige Periode nach Tagen und beim Springen, denn da es von einer Tätigkeit abhängt, so ist es möglich, daß sie nicht gesprungen ist und nicht wahrgenommen hat, hat sie aber eine regelmäßige Periode nach Tagen, so darf er den Geschlechtsakt nicht ausüben,

2denn er ist der Ansicht, die [Beachtung der] Periode sei aus der Tora.

3Rabba b. Bar Ḥana aber sagt, auch wenn sie eine regelmäßige Periode nach Tagen hat, sei sie ihm erlaubt. Er ist der Ansicht, die [Beachtung der] Periode sei rabbanitisch.

4R. Šemuél sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn eine Frau eine regelmäßige Periode hat, so darf ihr Mann die Tage ihrer Periode berechnen und ihr beiwohnen.

5R. Šemuél b. Jeba sprach zu R. Abba: Sagte R. Joḥanan es auch von einer Jungen, die unterzutauchen sich geniert?

6Dieser erwiderte: Sagte R. Joḥanan es etwa von dem Falle, wenn sie entschieden wahrgenommen hat? R. Joḥanan sagte es nur von dem Falle, wenn ein Zweifel besteht, ob sie wahrgenommen hat oder nicht wahrgenommen hat, und auch wenn man annehmen wollte, sie habe wahrgenommen, kann sie ein Tauchbad genommen haben.

7Wenn sie aber entschieden wahrgenommen hat, man aber nicht weiß, ob sie ein Tauchbad genommen hat, so besteht hier ein Zweifel gegenüber Entschiedenem, und das Zweifelhafte bringt nichts aus dem Zustande des Entschiedenen. —

8Etwa nicht, es wird ja gelehrt: Wenn ein Genossegestorben ist und einen Speicher voll Früchte hinterlassen hat, selbst wenn sie erst einen Tag [zehntpflichtiggeworden] sind, so gelten sie als verzehntet. Diese waren ja entschieden zehntpflichtig, dagegen ist es zweifelhaft, ob sie verzehntet worden sind oder nicht verzehntet worden sind, und das Zweifelhafte bringt sie aus dem Zustande des Entschiedenen!? —

9Da ist es Entschiedenes und Entschiedenes. Dies nach R. Ḥanina aus Hozäa, denn R. Ḥanina aus Hozäa sagte, es sei feststehend, daß ein Genosse nichts Unfertigesaus der Hand läßt.

10Wenn du aber willst, sage ich: da ist es Zweifelhaftes gegenüber Zweifelhaftem. Dies nach R. Oša͑ja, denn R. Oša͑ja sagte, man dürfe mit seinem Getreide eine List anwenden und es mit der Spreu einbringen, damit sein Vieh zehntfrei fressen dürfe. —

11Aber bringt denn das Zweifelhafte nicht aus dem Zustande des Entschiedenen, es wird ja gelehrt: Einst warf die Magd eines Bedrückers in Rimmon eine Fehlgeburt in eine Grube, und ein Priester kam und schaute hinein, um zu sehen, ob sie eine männliche oder eine weibliche sei.

12Als die Sache vor die Weisen kam, erklärten sie ihn als rein, weil da Wiesel und Iltissevorhanden waren.

13Da hatte sie ja die Fehlgeburt entschieden hineingeworfen, dagegen war es zweifelhaft, ob sie sie aus jener Grube verschleppt hatten oder nicht verschleppt hatten, und der Zweifel brachte es aus der Entschiedenheit!? —

14Sage nicht: warf eine Fehlgeburt in eine Grube, sondern:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.