Nidda — Blatt 24a

1Bis zum Kniestücke. R. Jannaj sagte: Bis zum Anus. R. Joḥanan sagte im Namen des R. Jose b. R. Jehošua͑: Bis zur Nabelstelle.

2Die Meinungsverschiedenheit zwischen R. Zakkaj und R. Jannaj besteht darin, ob das Totverletztelebensfähig ist. Einer ist der Ansicht, das Totverletzte sei lebensfähig, und einer ist der Ansicht, das Totverletzte sei nicht lebensfähig.

3Und die Meinungsverschiedenheit zwischen R. Jannaj und R. Joḥananbesteht über eine Lehre R. Elea͑zars, denn R. Elea͑zar sagte: Fehlt [einem Tiere] die Hüfte mit der ganzen [Bauch]höhlung, so ist es Aas.

4R. Papa sagte: Ihr Streit besteht nur über den Fall, wenn von unten nach oben, wenn aber von obennach unten, so ist sie rein, auch wenn nur etwas [fehlt]. Ebenso sagte R. Gidel im Namen R. Joḥanans: Hat sie [eine Geburt] abortiert, deren Schädel stummelhaft ist, so ist sie (die Mutter) rein.

5Ferner sagte R. Gidel im Namen R. Joḥanans: Hat sie etwas wie einen Palmenstumpfabortiert, so ist sie (die Mutter) rein.

6Es wurde gelehrt: Hat sie [eine Geburt] abortiert, deren Gesicht eingedrückt ist, so ist sie (die Mutter), wie R. Joḥanan sagt, unrein, und wie Reš Laqiš sagt, rein.

7R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein: Hat sie eine ausgebildeteHand oder einen ausgebildeten Fuß ausgestoßen, so ist sie (die Mutter) geburtsunrein, und man berücksichtige nicht, es rühre vielleicht von einem formlosen Körper her. Wenn dem nun so wäre, so sollte er doch lehren: es rühre vielleicht von einem formlosen Körper her, oder einem, dem das Gesicht eingedrückt ist!?

8R. Papi sagte: Ist das Gesicht eingedrückt, so stimmen alle überein, daß sie unrein ist, sie streiten nur über eine, deren Gesicht plattist, und die Lehre lautet umgekehrt: R. Joḥanan sagt, die Mutter sei rein, und Reš Laqiš sagt, die Mutter sei unrein. —

9Sollte doch Reš Laqiš gegen R. Joḥanan einen Einwand erheben aus jener Lehre!? — Er könnte ihm erwidern: formloser Körper und plattes Gesicht seien dasselbe.

10Die Söhne R. Ḥijas waren auf die Dörfer gegangen, und als sie zu ihrem Vater kamen, sprach er zu ihnen: Ist euch irgend ein Rechtsfall vorgekommen? Sie erwiderten ihm: Uns wurde ein Fall von einem platten Gesichte vorgetragen, und wir erklärten [die Frau] als unrein.

11Da sprach er zu ihnen: Geht und erklärt als rein, was ihr als unrein erklärt habt. Ihr glaubt dabei erschwert zu haben, es ist aber eine Erschwerung, die zu einer Erleichterung führt, denn ihr habt ihr die Reinheitstage gewährt.

12Es wurde gelehrt: Ein mit zwei Rücken oder zwei Wirbelsäulen ausgestoßenes Geschöpf ist, wie Rabh sagt, bei einem Weibe keine Geburt, und bei einem Vieh zum Essen verboten, und wie Šemuél sagt, bei einem Weibe eine Geburt und bei einem Vieh zum Essen erlaubt. —

13Worin besteht ihr Streit? — In einer Lehre des R. Ḥanin b. Abba, denn R. Ḥanin b. Abba sagte:Das Geteilte, ein Geschöpf, das zwei Rückenund zwei Wirbelsäulen hat.

14Rabh ist der Ansicht, ein solches Geschöpf gebe es nicht auf der Welt, und der Allbarmherzige lehrte Moše nur den Fall, wenn es sich im Leibe der Mutterfindet. Šemuél aber ist der Ansicht, ein solches Geschöpf gebe es in der Welt, und der Allbarmherzige lehrte Moše den Fall, wenn es sich auf der Welt befindet; im Leibe der Mutteraber ist es erlaubt.

15R. Simi b. Ḥija wandte gegen Rabh ein: R. Ḥanina b. Antigonos sagte: Wer zwei Rücken und zwei Wirbelsäulen hat, ist für den Tempeldienst untauglich. Demnach ist solches lebensfähig!? (Dies ist ein Einwand gegen Rabh.) Dieser erwiderte: Du bist Simi!? Dessen Wirbelsäule nur gekrümmtist.

16Man wandte ein: Es gibt unter den Geburten, die verbotensind; die viermonatliche beim Kleinvieh und die achtmonatliche beim Großvieh, darunter ist sie verboten. Ausgenommen eine, die zwei Rücken und zwei Wirbelsäulen hat.

17‘Ausgenommen’ heißt wohl, ausgenommen aus der Allgemeinheit der Geburten, daß sie nämlich auch im Leibe der Mutter verboten ist!? —

18Rabh erklärt es nach seiner Ansicht und Šemuél erklärt es nach seiner Ansicht. Rabh erklärt es nach seiner Ansicht: Eine viermonatliche beim Kleinvieh und eine achtmonatliche beim Großvieh, darunter ist sie verboten.

19Dies nur dann, wenn sie bereits in den Weltenraum gekommen ist, im Leibe der Mutter aber ist sie erlaubt. Ausgenommen eine, die zwei Rücken und zwei Wirbelsäulen hat, die auch im Leibe der Mutter verboten ist.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.