Nidda — Blatt 28a

1und die kleinen Türenals rein. Hieraus folgerst du nun: nur weil das Gerippe noch beisammen war, sonst aber ist er rein.

2Aber du kannst ja auch entgegengesetzt folgern: nur weil das Gerippe noch beisammen war, erklärte man die kleinen Türen als rein, wenn aber nicht, so sind auch die kleinen Türen unrein, denn jede einzelne ist geeignet, durch diese die Glieder einzeln hinauszubringen.

3Rabina sprach zu R. Aši: R. Joḥananist wohl der Ansicht R. Elie͑zers, denn wir haben gelernt: Die Asche von Verbrannten ist, wie R. Elie͑zer sagt, im Quantum eines Viertelkab [unrein], —

4Wie kann es vorkommen, daß der Tote verbrannt und das Gerippe beisammen ist? Abajje erwiderte: wenn man ihn in einer Hautverbrannt hat. Raba erwiderte: Wenn man ihn auf einer Platteverbrannt hat. Rabina erwiderte: Wenn er nur angesengt worden ist.

5Die Rabbanan lehrten: Wenn sie eine ausgebildete Handoder einen ausgebildeten Fuß ausgestoßen hat, so ist sie (die Mutter) geburtsunrein, und man berücksichtige nicht, es kann von einem formlosen Körper sein.

6R. Ḥisda und R. Hona sagen beide, man gewähre ihr keine Reinheitstage, weil die Geburt weit zurückliegenkann.

7R. Joseph wandte ein: Wenn [eine Frau] etwas abortiert hat und nicht weiß, was sie abortiert hat, so verweile sie wie bei einem Knaben und bei einem Mädchen. Wenn man nun sagen wollte, in einem solchen Falle könne die Geburt weit zurückliegen, so sollte er doch lehren: und als Menstruierende!?

8Abajje erwiderte: Würde er gelehrt haben: und als Menstruierende, so könnte man glauben, sie bringe ein Opfer und es werde nichtgegessen, so lehrt er uns, daß es zu essen sei.

9R. Hona sagte: Wenn die Geburt eine Hand herausgestreckt und wieder hineingezogen hat, so ist die Mutter geburtsunrein, denn es heißt: und es geschah, als sie gebar, da streckte er die Handhervor.

10R. Jehuda wandte ein: Hat die Geburt die Hand hervorgestreckt, so hat die Mutter nichts zu berücksichtigen!? R. Naḥman erwiderte: Mir wurde es von R. Hona erklärt: zu berücksichtigen hat sie wohl, nur gewähre man ihr die Reinheitstage nur dann, wenn die größere Hälfte hervorgekommen ist. —

11Es heißt ja aber, die Mutter habe nichts zu berücksichtigen!? Abajje erwiderte: Sie hat nichts zu berücksichtigen nach der Tora, rabbanitisch aber berücksichtige sie wohl. — Er beruft sich ja auf einen Schriftvers!? — Rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.

12HAT [EINE FRAU] EINEN GESCHLECHTSLOSEN ODER EINEN ZWITTER ABORTIERT, SO VERWEILE SIE WIE BEI EINEM KNABEN UND EINEM MÄDCHEN;

13WENN EINEN GESCHLECHTSLOSEN UND EINEN KNABEN, ODER EINEN ZWITTER UND EINEN KNABEN, SO VERWEILE SIE WIE BEI EINEM KNABEN UND EINEM MÄDCHEN; WENN EINEM GESCHLECHTSLOSEN UND EIN MÄDCHEN, ODER EINEN ZWITTER UND EIN MÄDCHEN, SO VERWEILE SIE NUR WIE BEI EINEM MÄDCHEN.

14KOMMT [DIE GEBURT] ZERSTÜCKELT ODER VERKEHRTHERAUS, SO GILT SIE, SOBALD DIE GRÖSSERE HÄLFTE HERAUSKOMMT, ALS GEBOREN, KOMMT SIE NORMAL HERAUS, SCHON WENN DER GRÖSSERE TEIL DES KOPFES HERAUSKOMMT. WAS HEISST DER GRÖSSERE TEIL DES KOPFES? WENN DIE STIRN HERAUSKOMMT.

15GEMARA. Wenn sie schon wegen eines Geschlechtslosen allein und wegen eines Zwitters allein wie bei einem Knaben und einem Mädchen verweilen muß, um wieviel mehr wegen eines Geschlechtslosen mit einem Knaben oder eines Zwitters mit einem Knaben!? —

16Dies zu lehren ist nötig. Da R. Jiçḥaq gesagt hat, wenn die Frau zuerst Erguß hat, gebäre sie ein Männliches, und wenn der Mann zuerst Erguß hat, gebäre sie ein Weibliches, so könnte man glauben, wie dieser männlich ist, sei auch jener männlich, so lehrt er uns, sie können gleichzeitig Erguß gehabt haben, somit kann dieser männlich und jener weiblich sein.

17R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Geschlechtsloser oder ein Zwitter weißen oder roten [Fluß] wahrgenommen haben, so sind sie nicht schuldig wegen Eintretensin das Heiligtum, und man verbrenne ihrethalben keine Hebe;

18haben sie weißen und roten gleichzeitig wahrgenommen, so sind sie nicht schuldig wegen Eintretens in das Heiligtum, jedoch verbrenne man ihrethalben Hebe, denn es heißt:von Mann bis

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.