Nidda — Blatt 28b
1Weib sollt ihr hinausschicken, nur sicher Mann und sicher Weib, nicht aber Geschlechtslosen und Zwitter.
2Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn ein Geschlechtsloser oder ein Zwitter weißen oder roten [Fluß] wahrgenommen haben, so sind sie nicht schuldig wegen Eintretens in das Heiligtum, und man verbrenne ihrethalben keine Hebe; haben sie weißen und roten gleichzeitig wahrgenommen, so sind sie nicht schuldig wegen. Eintretens in das Heiligtum, jedoch verbrenne man ihrethalben Hebe.
3Doch wohl aus dem Grunde, weil es heißt: von Mann bis Weib sollt ihr hinausschicken, nur sicher Mann und sicher Weib, nicht aber Geschlechtslosen und Zwitter. U͑la erwiderte: Nein, hier ist R. Elie͑zer vertreten,
4denn wir haben gelernt: R. Elie͑zer sagte: [Es heißt:]das Kriechtier &c. und es ihm entfällt, er ist schuldig beim Entfallen des Kriechtieres, nicht aber ist er schuldig beim Entfallen des Heiligtums.
5R. A͑qiba sagte: [Es heißt:] und es ihm entfällt, und er ist unrein, er ist schuldig beim Entfallen der Unreinheit, nicht aber ist er schuldig beim Entfallen des Heiligtums.
6Und auf unsere Frage, welchen Unterschied es zwischen ihnen gebe, erwiderte Ḥizqija, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen bei [einem Zweifel, ob] durch ein Kriechtieroder durch Aas. R. Elie͑zer ist der Ansicht, es sei erforderlich, daß er wisse, ob er sich an einem Kriechtiere oder an einem Aas verunreinigt hat, und R. A͑qiba ist der Ansicht, dies sei nicht erforderlich.
7R. Elie͑zer ist da der Ansicht, es sei erforderlich, daß er wisse, ob er sich an einem Kriechtiere oder an einem Aase verunreinigt hat, ebenso ist es auch hierbei erforderlich, daß er wisse, ob er durch weißen oder durch roten [Fluß] unrein ist.
8Nach R. A͑qiba aber, welcher sagt, er sei wegen der Unreinheit schlechthin schuldig, ist er auch hierbei wegen der Unreinheit schlechthin schuldig. —
9Nach Rabh ist er wegen Eintretens in das Heiligtum wohl deshalb nicht schuldig, weil es heißt: von Mann bis Weib sollt ihr hinausschicken, nur sicher Mann und sicher Weib, nicht aber Geschlechtslosen und Zwitter,
10somit sollte man ihrethalben auch keine Hebe verbrennen, denn es heißt:der seinen Fluß hat, ob Mann oder Weib, nur sicher Mann und sicher Weib, nicht aber Geschlechtsloser und Zwitter!? —
11Dies ist wegen einer Lehre des R. Jiçḥaq nötig, denn R. Jiçḥaq sagte: Ob Mann, dies schließt den Aussätzigen ein hinsichtlich seiner Quellen; oder Weib, dies schließt die Aussätzige ein hinsichtlich ihrer Quellen. —
12Aber auch jenerist ja nötig: nur was Reinheit durch ein Tauchbad erlangt, ausgenommen ein Tongefäß — so R. Jose!? —
13Demnach sollte doch der Allbarmherzige ‘Mensch’ geschrieben haben.
14Wolltest du erwidern, wenn der Allbarmherzige ‘Mensch’ geschrieben hätte, so könnte man glauben, auch nicht Metallgefäße, so ist es ja hinsichtlich dieser aus [den Worlen]jeden Leichenunreinen zu entnehmen. Somit deuten [die Worte] von Mann bis Weib auf die Lehre Rabhs. —
15Vielleicht deutet es nur auf die Lehre Rabhs!? — Demnach sollte es doch heißen: Mann und Weib, wenn es aber heißt von Mann bis Weib, so bedeutet dies: alles was Reinheit durch das Tauchbad erlangt. —
16Demnach sollten sienicht hinausgeschicktwerden, auch wenn sie durch eine andere Unreinheit unrein geworden sind!? — Die Schrift sagt von Mann, wenn die Unreinheit aus dem Manne kommt. —
17Sind denn überall, wo es von Mann bis Weib heißt, Geschlechtsloser und Zwitter ausgeschlossen, auch beim Schätzgelübdeheißt es jader Mann,
18und es wird gelehrt: Der Mann, nicht aber ein Geschlechtsloser und ein Zwitter; man könnte glauben, sie seien nicht einbegriffen bei der Wertschätzung eines Mannes, wohl aber bei der Wertschätzung eines Weibes, so heißt es: der Mann,und wenn ein Weib, nur sicher Mann oder sicher Weib, nicht aber Geschlechtsloser und Zwitter.
19Also nur weil es heißt: der Mann, und wenn ein Weib, durch [die Worte] Mann oder Weib wären sie aber nicht auszuschließen!? —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.