Nidda — Blatt 29b
1Wenn eine Frau voll gegangen und leer gekommen ist, und vor uns drei Wochen völlig rein und zehn Wochen [abwechselnd], eine unrein und eine rein, geweilt hat,
2so übe sie den Geschlechtsakt in der Nacht zum fünfunddreißigsten[Tage], und man lasse sie fünfundneunzig Tauchbädernehmen — so die Schule Šammajs; die Schule Hillels sagt, fünfunddreißig. R. Jose b. R. Jehuda sagt, ein Tauchbad zu allerletzt genüge.
3Allerdings darf sie in der ersten Woche nicht den Geschlechtsakt üben, weil sie vielleicht einen Knaben geborenhat, in der zweiten Woche [nicht], weil sie vielleicht ein Mädchen geborenhat,
4in der dritten Woche [nicht], weil sie vielleicht flußbehaftet ein Mädchen geboren hat,
5in der vierten Woche aber sollte sie doch den Geschlechtsakt üben dürfen, denn auch wenn sie Blut wahrnimmt, ist es ja Blut der Reinheit!? Doch wohl deshalb, weil wir uns nicht nach der Mehrheitrichten. —
6Wieso sagte er demnach, er wisse nicht, was dies für ein Einwand sei? — Ihre Geburt kann weit zurückliegen. —
7In der fünften Woche, in der sie rein ist, sollte sie doch den Geschlechtsakt üben dürfen!? —
8Jeder Tag der vierten Wochekann schon außerhalb der Geburt liegen und Beginn der Menstruation sein, somit kann auch der achtundzwanzigste Menstruationsbeginn sein, worauf sie sieben Tage als Menstruierende zu verweilen hat. —
9Am einundzwanzigstensollte sie doch den Geschlechtsakt üben dürfen!? —
10Hier ist R. Šimo͑n vertreten, welcher sagt, sie dürfe diesnicht tun, weil sie zu einem Zweifelkommen könnte. — Abendssollte sie doch den Geschlechtsakt üben dürfen!? — Wenn sie abends wahrgenommen hat.
11«Man lasse sie fünfundneunzig Tauchbäder nehmen.» In der ersten Woche lasse man sie jede Nacht ein Tauchbad nehmen, weil sie vielleicht einen Knaben geborenhat.
12In der zweiten Woche lasse man sie Tauchbäder nehmen nachts, weil sie vielleicht ein Mädchengeboren hat, und am Tage, weil sie vielleicht flußbehafteteinen Knaben geboren hat.
13In der dritten Woche lasse man sie Tauchbäder nehmen am Tage, weil sie vielleicht flußbehaftetein Mädchen geboren hat,
14und nachts, weil die Schule Šammajs hierbei ihre Ansicht vertritt, daß nämlich die den langen Tag verbringendedes Tauchbades benötige. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.