Nidda — Blatt 30a

1Merke, die Reinheitstagebetragen ja Sechsundsechzig, und wenn man die dritte Woche abzieht, in der man sie Tauchbäder nehmenläßt, verbleiben sechzig weniger eines, und sechzig weniger eines und fünfunddreißigsind ja vierundneunzig, wieso demnach fünfundneunzig!?

2R. Jirmeja aus Diphte erwiderte: Wenn sie vor uns bei Dämmerungkommt, sodaß man ihr noch ein Tauchbad mehr hinzufügt. —

3Wieso sind es fünfunddreißig nach der Schule Hillels, welche sagt, der lange Tag benötige nicht des Tauchbades!? —

4Achtundzwanzig, wie wir eben gesagthaben, und die fünfte Woche läßt man sie ja jede Nacht ein Tauchbad nehmen, weil esvielleicht Ende der Menstruation ist. —

5Weshalb zehn Wochen, achteinhalb sollten doch ausreichen!? —

6Da eine halbe Woche dabei ist, so vervollständigt er sie, und da er von einer Woche, in der sie unrein ist, spricht, spricht er auch von einer Woche, in der sie reinist. —

7Dazu kommen ja noch Tauchbäder wegen des Blutflusseshinzu!? —

8Er zählt nur [die Tauchbäder] vor dem Geschlechtsverkehr, nicht aber nach dem Geschlechtsverkehr. —

9Nach der Schule Šammajs aber, die [die Tauchbäder] nach dem Geschlechtsverkehr mitzählt, sollte er doch auch die Tauchbäder wegen des Blutflusses mitzählen!? —

10Er spricht nur von solchen wegen der Geburt, nicht aber wegen des Blutflusses. — Er spricht ja von der Geburt im Blutflusse!? — Er spricht nur von der Geburt im Blutflusse, nicht aber vom Blutflusse allein. —

11Aber die erste Woche, in der sie vor uns kommt, sollte sie doch jeden Tag ein Tauchbad nehmen, denn an jedem Tage können die Zähltagezuende sein!?

12Hier ist R. A͑qiba vertreten, welcher sagt, sie müssen vor uns gezähltsein. —

13Aber am Ende der ersten Woche sollte sie doch ein Tauchbad nehmen!? — Von einem in der Woche spricht er nicht. —

14Am ersten Tage, an dem sie vor uns kommt, sollte sie doch ein Tauchbad nehmen, denn sie ist vielleicht flußverdächtig!? — Er spricht nur vom wirklichen Blutflusse, nicht aber vom möglichen Blutflusse.

15Hieraus ist dreierlei zu entnehmen. Es ist zu entnehmen, daß hier die Ansicht R. A͑qibas vertreten ist, welcher sagt, sie müssen vor uns gezählt sein.

16Es ist zu entnehmen, daß hier die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten ist, welcher sagt, die Weisen sagten, man dürfe dies nicht tun, weil sie zu einem Zweifel kommen kann.

17Und es ist zu entnehmen, daß das Tauchbad zur ZeitGebot ist. R. Jose b. R. Jehuda aber sagt, es genüge, daß das Tauchbad nachts [genommen werde], und wir sagen nicht, das Tauchbad zur Zeit sei Gebot.

18WENN [EINE FRAU] AM VIERZIGSTEN TAGE ETWAS AUSSTÖSST, SO BRAUCHT SIE KEINE GEBURT ZU BERÜCKSICHTIGEN, WENN AM EINUNDVIERZIGSTEN, SO VERWEILE SIE WIE BEI EINEM KNABEN UND EINEM MÄDCHEN UND ALS MENSTRUIERENDE.

19R. JIŠMA͑ÉL SAGT, WENN AM EINUNDVIERZIGSTEN, SO VERWEILE SIE WIE BEI EINEM KNABEN UND ALS MENSTRUIERENDE, UND WENN AM EINUNDACHTZIGSTEN, SO VERWEILE SIE WIE BEI EINEM KNABEN UND EINEM MÄDCHEN UND ALS MENSTRUIERENDE, DENN EIN MÄNNLICHES IST MIT EINUNDVIERZIG [TAGEN] AUSGEBILDET UND EIN WEIBLICHES IST MIT EINUNDACHTZIG AUSGEBILDET. DIE WEISEN SAGEN, SOWOHL DIE BILDUNG DES MÄNNLICHEN, ALS AUCH DIE BILDUNG DES WEIBLICHEN, BEIDE MIT EINUNDVIERZIG.

20GEMARA. Wozu wird es wegen eines Knaben genannt:

21wenn wegen der Tage der Unreinheit, so lehrt er es ja schon wegen eines Mädchens, und wenn wegen der Tage der Reinheit,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.