Nidda — Blatt 32a

1Es ist R. Meír, denn es wird gelehrt: Der Minderjährige hat und an der Minderjährigen ist weder die Ḥaliça noch die Schwagerehe zu vollziehen — so R. Meír.

2Sie sprachen zu R. Meír: Du hast recht, daß sie nicht die Ḥaliça vollziehen können, denn im Abschnitte heißt es Mann, und man vergleiche das Weib mit dem Manne, weshalb aber können sie die Schwagerehe nicht vollziehen!?

3Er erwiderte ihnen: Ein Minderjähriger, weil es sich herausstellen kann, daß er impotent ist, und eine Minderjährige, weil es sich herausstellen kann, daß sie steril ist, sodaß sie auf ein Inzestverbot stoßen würden, weil das Gebot ausscheidet. —

4Und die Rabbanan!? — Man richte sich nach der Mehrheit der Knaben, und die meisten Knaben sind nicht impotent, und man richte sich nach der Mehrheit der Mädchen, und die meisten Mädchen sind nicht steril. —

5Allerdings sagt dies R. Meír von einer Minderheit, die vorkommt, sagt er dies etwa auch von einer Minderheit, die nicht vorkommt!? —

6Auch diese ist eine Minderheit, die vorkommt, denn es wird gelehrt: R. Jose sagte: Einst ereignete sich ein solcher Fall in E͑n Bol, und man ließ sie ein Tauchbad nehmen früher als ihre Mutter. Ferner erzählte Rabbi: Einst ereignete sich ein solcher Fall in Beth Šea͑rim, und man ließ sie ein Tauchbad nehmen früher als ihre Mutter. Ferner erzählte R. Joseph: Einst ereignete sich ein solcher Fall in Pumbeditha, und man ließ sie ein Tauchbad nehmen früher als ihre Mutter. —

7Erklärlich ist esbei den Fällen R. Joses und Rabbis, wegen der Hebe im Jisraéllande, weshalb aber im Falle R. Josephs, Šemuél sagte ja, die Hebe außerhalb des Landes sei nur dem verboten, dem die Unreinheit aus dem Körper kommt, und auch bei diesem gelte dies nur vom Essen, nicht aber von der Berührung!?

8Mar Zuṭra erwiderte: Wegen des Falles, wenn jemand sich mit Öl von Hebe salbt. Es wird nämlich gelehrt:Sie sollen nicht entweihen die Heiligtümer der Kinder Jisraél, die sie abheben für den Herrn, dies schließt das Salben und das Trinken ein. —

9Wozu ist wegen des Trinkens ein Schriftvers nötig, das Trinken ist ja im Essen einbegriffen — Vielmehr, dies schließt das Salben ein, daß es dem Trinken gleiche. Wenn du aber willst, entnehme ich dies hieraus:es dringt wie Wasser in sein Inneres, wie Öl in seine Gebeine. —

10Demnach sollte dies auch von unseren [Kindern] gelten!? —

11Wir legen aus [die Worte] ein Weib, undein Weib, und wenn sie wahrnehmen, ziehen sie sich zurück, daher haben die Rabbanan keine Vorsorge getroffen, sie aber legen nicht aus [die Worte] ein Weib, und ein Weib, und wenn sie wahrnehmen, ziehen sie sich nicht zurück, daher haben die Rabbanan es bei ihnen angeordnet.

12Welches Bewenden hat es mit der Auslegung [der Worte] Weib, und ein Weib? — Es wird gelehrt: Ein Weib, ich weiß dies von einem Weibe, woher dies von einem einen Tag alten Mädchen hinsichtlich der Menstruation? Es heißt und ein Weib. —

13Demnach schließt die Schrift ein einen Tag altes Mädchen ein; ich will auf einen Widerspruch hinweisen:Ein Weib, ich weiß dies von einem Weibe, woher dies von einem drei Jahre und einen Tag alten Mädchen hinsichtlich der Beiwohnung? Es heißt und ein Weib!?

14Raba erwiderte: Es sind überlieferte Lehren, und die Rabbanan haben sie an Schriftverse angelehnt. — Welchesist aus der Schrift und welches ist eine überlieferte Lehre; wollte man sagen, hinsichtlich des einen Tag alten bestehe eine überlieferte Lehre, und hinsichtlich des drei Jahre und einen Tag alten sei es in der Schrift angedeutet, so spricht ja die Schrift allgemein!? —

15Vielmehr, hinsichtlich des drei Jahre und einen Tag alten ist es eine überlieferte Lehre, und hinsichtlich des einen Tag alten ist es in der Schrift angedeutet. — Wozu ist, wenn dies eine überlieferte Lehre ist, der Schriftvers nötig? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.