Nidda — Blatt 35a
1so gilt dies ja, wenn er für andereUnreinheit bewirkt, um so mehr von diesem selber. Doch wohl eines aussätzigenFlußbehafteten,
2und da die Schrift es nötig hat, ihn bei der zweiten Wahrnehmung einzubegreifen, so ist hieraus zu entnehmen, daß die Flußstelle nicht als Quellegilt.
3R. Jehuda aus Dasqarta sprach zu Raba: Wieso dies, tatsächlich, kann ich dir erwidern, gilt dies von einem nur Aussätzigen, wenn du aber einwendest: wenn er für andere Unreinheit bewirkt, so gilt dies umsomehr von diesem selber, so ist vom fortzuschickenden Bocke[das Entgegengesetzte] zu beweisen: er macht andere unrein, ist aber selber rein.
4Abajje erwiderte: Was ist ihmda fraglich, er selber sagte ja: dies ist das Gesetz über den Flußbehafteten, ob erwachsen oder minderjährig, und da er dies hieraus entnimmt, so bleibt ja [das Wort] Mannzurück, um den Aussätzigen hinsichtlich seiner Quelle einzuschließen, und [das Wort] Weib, um die Aussätzige hinsichtlich ihrer Quelle einzuschließen,
5und der Allbarmherzige vergleicht den Aussätzigen mit dem definitiv Flußbehafteten; wie der definitiv Flußbehaftete durch Tragen verunreinigt, ebenso verunreinigt die erste Wahrnehmung des Aussätzigen durch Tragen.
6R. Hona sagte: Die erste Wahrnehmung des Flußbehaftetenverunreinigt auch bei einem Mißgeschick, denn es heißt: dies ist das Gesetz über den Flußbehafteten und den, dem Samen abgeht; wie der Samenerguß bei einem Mißgeschick verunreinigt, ebenso verunreinigt die erste Wahrnehmung des Flußbehafteten bei einem Mißgeschick. —
7Komm und höre: Hat er die erste Wahrnehmung gemacht, so untersucheman ihn. Doch wohl hinsichtlich der Unreinheit!? — Nein, hinsichtlich des Opfers. —
8Komm und höre: Bei der zweiten untersuche man ihn. Wozu, wollte man sagen, hinsichtlich des Opfers und nicht hinsichtlich der Unreinheit, so beziehe man doch hierauf: aus seinem Leibe, nicht aber durch ein Mißgeschick. Doch wohl hinsichtlich der Unreinheit, und wie im Schlußsatze hinsichtlich der Unreinheit, so auch im Anfangsatze hinsichtlich der Unreinheit!? —
9Wieso denn, einer so und der andere so. —
10Komm und höre: R. Elie͑zer sagt, man untersuche ihn auch bei der dritten, wegen des Opfers. Demnach nach dem ersten Autor wegen der Unreinheit!? —
11Nein, nach allen wegen des Opfers, und hier streiten sie über [die Partikel] den; die Rabbanan deuten nicht [die Partikel] den, und R. Elie͑zer deutet [die Partikel] den.
12Die Rabbanan deuten nicht [die Partikel] den: der Flußbehaftete, einmal, seinen Fluß, zweimal; dies beim Manne, und beim dritten Male vergleicht ihn der Allbarmherzige mit dem Weibe.
13R. Elie͑zer aber deutet [die Partikel] den: der Flußbehaftete, einmal, den, zweimal, Fluß, dreimal, und beim vierten Male vergleicht ihn der Allbarmherzige mit dem Weibe. —
14Komm und höre: R. Jiçḥaq sagte: Der Flußbehaftete war ja im [Gesetze über den] Ergußbehafteten einbegriffen, weshalb wurde er ausgeschieden? Um bei ihm zu erleichtern und bei ihm zu erschweren; bei ihm zu erleichtern, daß er bei einem Mißgeschick nicht verunreinigt;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.