Nidda — Blatt 35b
1bei ihm zu erschweren, daß er Lager und Sitz [unrein] macht.
2Wann, wollte man sagen, bei der zweiten Wahrnehmung, so war er ja nicht im [Gesetze über den] Ergußbehafteten einbegriffen, doch wohl bei der ersten Wahrnehmung, und er lehrt, bei ihm zu erleichtern, daß er bei einem Mißgeschick nicht verunreinige. —
3Du glaubst wohl für ihn zu erschweren, indem er Lager und Sitz [unrein] macht bei der ersten Wahrnehmung; macht er denn dann Lager und Sitz [unrein]!?
4Vielmehr meint er es wie folgt. R. Jiçḥaq sagte: Der Flußbehaftete war ja im [Gesetze über den] Ergußbehafteten einbegriffen, bei der ersten Wahrnehmung, weshalb wurde er ausgeschieden, bei der zweiten Wahrnehmung? Um bei ihm zu erleichtern und bei ihm zu erschweren; bei ihm zu erleichtern, daß er bei einem Mißgeschick nicht verunreinigt, bei ihm zu erschweren, daß er Lager und Sitz [unrein] macht.
5R. Hona sagte: Der Fluß gleicht dem Safte von Gerstenteig. Der Fluß kommt von totem Fleische, der Samenerguß kommt von lebendem Fleische. Der Fluß ist dünnflüssig und gleicht dem Weißen eines zerrührten Eies, der Samenerguß ist dickflüssig und gleicht dem Weißen eines unzerrührten Eies.
6DAS BLUT EINER WÖCHNERIN, DIE KEIN TAUCHBAD GENOMMEN HAT &C.
7Es wird gelehrt: Die Schule Hillels sprach zur Schule Šammajs: Pflichtet ihr etwa nicht bei, daß eine Menstruierende, die kein Tauchbad genommen und Blut wahrgenommen hat, unrein ist? Die Schule Šammajs entgegnete: Nein, wenn ihr dies von der Menstruierenden sagt, die, auch wenn sie ein Tauchbad genommen und wahrgenommen hat, unrein ist, wollt ihr dies auch von der Wöchnerin sagen, die, wenn sie ein Tauchbad genommen und wahrgenommen hat, rein ist!?
8Jene erwiderte: Die im Flusse geboren hat, beweist [das Entgegengesetzte]: hat sie ein Tauchbad genommen und nach den Zähltagenwahrgenommen, so ist sie rein, hat sie aber kein Tauchbad genommen und wahrgenommen, so ist sie unrein.
9Diese entgegnete: Dies die Schlußfolgerung und dies Entgegnung. —
10Demnach streiten sie, und dem widersprechend haben wir gelernt, [die Schule Šammajs] pflichte bei, daß es, wenn sie im Flusse geboren hat, feucht und trocken unrein mache!? —
11Das ist kein Einwand; eines, wenn sie gezählthat, und eines, wenn sie nicht gezählt hat. —
12Es wird auch gelehrt: Wenn eine, die im Fluß geboren hat, gezählt und kein Tauchbad genommen hat, wahrnimmt, so richtet sich die Schule Šammajs nach ihrer Ansicht und die Schule Hillels nach ihrer Ansicht.
13Es wurde gelehrt: Rabh sagte, es sei dieselbeQuelle, die Tora hat es als unrein erklärt und die Tora hat esals rein erklärt;
14Levi sagt, es seien zwei verschiedene Quellen; schließt sich die unreine, so öffnet sich die reine, schließt sich die reine, so öffnet sich die unreine. —
15Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn sie über die sieben Tage hinausnach den sieben Tagen, über die vierzehn Tage hinaus nach den vierzehn Tagen, über die vierzig Tage hinaus nach den vierzig Tagen, und über die achtzig Tage hinaus nach den achtzig Tagen [Blut] aussondert.
16Nach Rabh im ersten Falle erleichternd und im zweiten Falleerschwerend,
17und nach Levi im ersten Falle erschwerendund im zweiten Falle erleichternd.
18Man wandte ein: Das Blut einer Wöchnerin, die kein Tauchbad genommen hat, gleicht, wie die Schule Šammajs sagt, ihrem Speichel und ihrem Urin; die Schule Hillels sagt, es mache feucht und trocken unrein. Er glaubte, wenn [die Blutung] aufgehört hat.
19Erklärlich ist es nach Rabh, welcher sagt, es sei dieselbe Quelle, daß es feucht und trocken verunreinige, wieso aber verunreinigt es feucht und trocken nach Levi, welcher sagt, es seien zwei verschiedene Quellen!? —
20Levi kann dir erwidern: Dies gilt von dem Falle, wenn sie [ununterbrochen Blut] aussondert. — Was ist, wenn sie aussondert, der Grund der Schule Šammajs!? — Die Schule Šammajs ist der Ansicht, es sei dieselbe Quelle. —
21Allerdings gibt es nach Levi einen Unterschied zwischen der Schule Šammajs und der Schule Hillels, welchen Unterschied aber gibt es zwischen ihnen nach Rabh? —
22Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich der Tage und des Untertauchens. Die Schule Šammajs ist der Ansicht, der Allbarmherzige habe es von den Tagen abhängiggemacht, und die Schule Hillels ist der Ansicht, von den Tagen und vom Untertauchen. —
23Komm und höre: [Die Schule Šammajs] pflichtet bei, daß es, wenn sie im Flusse geboren hat, feucht und trocken unrein mache. Er glaubte, auch hierbei, wenn [die Blutung] aufgehört hat.
24Erklärlich ist es nach Rabh, welcher sagt, es sei dieselbe Quelle, daß es feucht und trocken verunreinige, wieso aber verunreinigt es feucht und trocken nach Levi, welcher sagt, es seien zwei verschiedene Quellen!? —
25Er kann dir erwidern: dies ebenfalls in dem Falle, wenn sie [ununterbrochen Blut] aussondert. — Wozu ist, wenn sie aussondert, dies [zu lehren] nötig!? —
26Dies ist nach der Schule Šammajs nötig. Obgleich die Schule Šammajs sagt, es sei dieselbe Quelle, und der Allbarmherzige habe es von den Tagen abhängig gemacht, so gilt dies nur von einer normalen Gebärenden, deren [Unreinheits]tage vorüber sind, nicht aber von einer im Flusse Gebärenden, die der Zählungbenötigt. —
27Komm und höre:Wie in ihrer Absonderung sei sie unrein, dies schließt den ein, der ihr beiwohnt;
28wie in ihrer Absonderung sei sie. unrein, dies schließt die Nächte ein; wie in ihrer Absonderung sei sie unrein, dies schließt die im Flusse Gebärende ein, daß sie sieben Reinheitstage verweile. Erklärlich ist es nach Rabh, welcher sagt, es sei dieselbe Quelle, daß sie sieben Reinheitstage abwarten muß, wozu aber sind sieben Tage erforderlich
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.