Nidda — Blatt 37b

1es nur vom männlichen Flußbehafteten geschrieben haben, so könnte man glauben, weil er bei Mißgeschick nicht unrein ist, nicht aber gilt dies von der weiblichen Flußbehafteten, die bei Mißgeschick unrein ist. Daher ist dies nötig.

2Und würde der Allbarmherzige es nur von der weiblichen Flußbehafteten geschrieben haben, so könnte man glauben, weil sie nicht unrein ist bei [Wiederholung der] Wahrnehmungen, wie bei derder Tage, nicht aber gilt dies vom männlichen Flußbehafteten, der unrein ist bei [Wiederholung der] Wahrnehmungen wie bei der der Tage. Daher ist dies nötig.

3Abajje sagte: Ich entnehme dies aus folgender Lehre:Wie in ihrer Absonderung sei sie unrein. Dies schließt den ein, der ihr beiwohnt;

4wie in ihrer Absonderung sei sie unrein, dies schließt die Nächte ein; wie in ihrer Absonderung sei sie unrein, dies schließt die im Fluß Gebärende ein, daß sie sieben Reinheitstage verweile.

5Doch wohl rein von der Geburts[unreinheit]. – Nein, von der Blut[unreinheit].

6Ferner sagte Abajje: So entnehme ich dies aus folgender Lehre: Wie die Tage ihrer Menstruation sind auch die Tage ihrer Geburt; wie ihre Menstruationstage nicht als Flußlagegelten und bei der Zählung der sieben Tage nicht mitzählen, ebenso sind die Tage der Geburts[unreinheit], die nicht als Flußtage gelten, bei der Zählung der sieben [Tage] nicht mitzuzählen. –

7Und Raba!? – Hier ist R. Elie͑zer vertreten, welcher sagt, sie machen auch hinfällig. –

8Ist denn vom Unmöglichen auf das Mögliche zu folgern!?

9R. Aḥadboj b. Ami erwiderte: Hier ist R. Elie͑zer vertreten, welcher sagt, man könne vom Unmöglichen auf das Mögliche folgern. R. Šešeth erwiderte: Die Schrift hat sie eben miteinanderverglichen. Manche lesen: R. Aḥadboj b. Ami erwiderte im Namen des R. Šešeth: Hier ist R. Elie͑zer vertreten, welcher sagt, man folgere vom Unmöglichen auf das Mögliche. R. Papa erwiderte: Die Schrift hat sie eben miteinander verglichen.

10WENN SIE SICH DREI TAGE IN GEBURTSWEHEN BEFUNDEN HATTE &C.

11Sie fragten: Wie ist es, wenn sie sich von beidenerholt hat? – R. Ḥisda sagt, sie seiunrein, und R. Ḥanina sagt, sie seirein.

12R. Ḥanina sagte: Dies ist ebenso, als wenn ein König mit seinen Truppen voran auszieht. Man weiß, daß es die Truppen des Königssind.

13R. Ḥisda aber sagte: Er müßte dann seine Truppen erst recht vermehren. –

14Wir haben gelernt: R. Jehošua͑ sagt, eine Nacht und den [darauf folgenden] Tag, wie die Šabbathnacht mit dem zu dieser gehörenden Tage. Wenn sie sich nur von den Schmerzen erholt hat und nicht von der Blutung. Nur wenn von den Schmerzen und nicht von der Blutung, wenn aber von beiden, ist sie rein. Dies ist eine Widerlegung R. Ḥisdas!? –

15R. Ḥisda kann dir erwidern: wenn von beiden, ist sie erst recht unrein, denn die Truppen sind ganz ausgeblieben; man könnte aber glauben, wenn nur von den Schmerzen und nicht von der Blutung, sei es möglich, wie die Blutung nicht aufgehört hat, haben auch die Schmerzen nicht aufgehört, nur sei sie von einer Empfindungslosigkeitbefallen worden, so lehrt er uns. –

16Wir haben gelernt: Wenn sie sich innerhalb der elf Tage drei Tage in Geburtswehen befunden hatte, einen Stundentag sich erholt hatte und dann geboren hat, so hat sie im Flusse geboren.

17In welchem Falle: wollte man sagen, wie gelehrtwird, wozu brauchen es drei zu sein, auch zwei [Tage] Geburtswehen und einer der Erholung sollten ja ausreichen;

18wahrscheinlich meint er es wie folgt: wenn sie drei [Tage] Geburtswehen hatte, und [übergehend] von diesem zum folgenden [Tage] sich erholt hatte, oder wenn sie zwei [Tage] Geburtswehen hatte und einen Stundentag sich erholt hatte, so hat sie im Flusse geboren. Dies ist eine Widerlegung R. Ḥaninas!? –

19R. Ḥanina kann dir erwidern: nein, tatsächlich, wie gelehrt wird, und er lehrt uns folgendes: obgleich die Geburtswehen am dritten [Tage] nachgelassenhaben und sie sich einen Stundentag erholt hat, ist sie unrein; dies schließt die Ansicht R. Ḥaninasaus.

20WIE LANGE DAUERN DIE GEBURTSWEHEN? R. MEÍR SAGT &C. Wenn sie auch fünfzig anhalten können, so ist es ja von vierzig selbstverständlich!? R. Ḥisda erwiderte: Das ist kein Einwand, eines gilt von einer Kranken und eines von einer Gesunden.

21R. Levi sagte: Das Kind macht reinnur die Tage, in denen sie als Flußbehaftetegelten kann. Rabh aber sagte: Auch die Tage, die für die Zählung der Flußbehaftetengeeignet sind. R. Ada b. Ahaba sagte: Nach der Ansicht Rabhs,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.