Nidda — Blatt 38a
1auch die Tage, die zur Hinfälligmachung der Zählungder Flußbehafteten geeignet sind. –
2Wir haben gelernt: Wie lange dauern die Geburtswehen? R. Meír sagt, auch vierzig oder fünfzig Tage.
3Allerdings kann dies nach Rabh vorkommen, nach R. Ada b. Ahaba, gegen Levi aberist dies ja ein Einwand!? –
4Levi kann dir erwidern: er lehrt ja nicht, daß sie an allen rein sei, in den Menstruationstagen ist sie Menstruierende und in den Flußtagenist sie rein.
5Eine andere Lesart. R. Levi sagte: Das Kind macht rein nur die Tage, in denen sie effektiv Flußbehaftetesein kann, denn es heißt:ihre Blutung viele Tage.
6Abba Šaúl aber sagte im Namen Rabhs, auch die Tage, in denen sie nur unsicher Flußbehaftetesein kann, denn hierbei heißt es:Tage und alleTage. –
7Wir haben gelernt; Wie lange dauern die Geburtswehen? R. Meír sagt, auch vierzig oder fünfzig Tage. Dies ist ein Einwand gegen beide!? – Er lehrt ja nicht, daß sie an allen rein sei; hat sie Geburtswehen in ihren Menstruationstagen, so ist sie Menstruierende, wenn in ihren Flußtagen, so ist sie rein. –
8Es wird gelehrt: R. Meír sagte: Manche rechnet auf die Geburtswehen hundertfünfzig Tage, ohne sie zu den Flußtagen zu zählen. Und zwar: zwei außerhalbder Zeit,
9sieben der Menstruation, zwei nach der Menstruation, fünfzig, die das Kind reinmacht,
10achtzig wegen eines Mädchens, sieben der Menstruationund zweinach der Menstruation.
11Sie entgegneten ihm: Demnach kann eine lebenslänglichals Geburtswehenhabende gelten, ohne Flußbehaftete zu sein!?
12Er erwiderte ihnen: Ihr denkt wohl an Fehlgeburten, aber bei Fehlgeburten gelten die Geburtswehen nicht.
13Die Rabbanan lehrten: Manche kann hundert Tagewahrnehmen, ohne sie zu den Flußtagen zu zählen. Und zwar: zwei außerhalb der Zeit, sieben der Menstruation, zwei nach der Menstruation, achtzig wegen eines Mädchens, sieben der Menstruation und zwei nach der Menstruation. –
14Was lehrt er uns damit? Dies schließt die Ansicht desjenigen aus, welcher sagt, es sei keine Öffnung der Gebärmutter ohne Blutungmöglich; er lehrt uns, daß eine Öffnung der Gebärmutter ohne Blutung möglich ist.
15R. JEHUDA SAGT, SIE HABE &C. GENUG. Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen R. Tryphons: Sie hat mit ihrem Monat genug, und es gibt dabei zu erleichtern und zu erschweren.
16Zum Beispiel: Wenn sie Geburtswehen hatte zwei [Tage] am Ende des achten [Monats] und einen am Anfang des neunten, so hat sie, selbst wenn sie am Anfang des neunten geboren hat, im Flusse geboren.
17Wenn sie aber Geburtswehen hatte einen Tag am Ende des achten und zwei am Anfang des neunten, so hat sie, selbst wenn sie am Ende des neunten geboren hat, nicht im Flusse geboren.
18R. Ada b. Ahaba sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß R. Jehuda der Ansicht ist, das Blashorngebe den Ausschlag. – Dem ist ja aber nicht so, Šemuél sagte ja, ein Weib könne schwanger werden und gebären nur nach zweihunderteinundsiebzig Tagen oder nach zweihundert-zweiundsiebzig Tagen oder nach zweihundertdreiundsiebzig Tagen!? –
19Er ist der Ansicht der früheren Frommen, denn es wird gelehrt: Die früheren Frommen pflegten den Geschlechtsakt zu vollziehen nur am Mittwoch, damit ihre Frauen nicht zu einer Entweihung des Šabbathskommen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.