Nidda — Blatt 40b
1ausgenommen [das Opfer], das nachts geschlachtet worden ist, dessen Blut ausgeschüttet worden ist, und dessen Blut außerhalb der Vorhänge hinausgekommen ist; ist es auf [den Altar] gekommen, so ist es herabzunehmen.
2R. Šimo͑n erklärte: Brandopfer, ich weiß dies nur von einem tauglichen Brandopfer, woher daß auch das nachts geschlachtete, dessen Blut ausgeschüttet worden ist, dessen Blut außerhalb der Vorhänge hinausgekommen ist, das übernachtete, das hinausgekommene, das Übriggebliebene, das außerhalb der Frist oder außerhalb des Ortes geschlachtete,
3dessen Blut Untaugliche aufgenommen oder gesprengt haben, dessen oberhalbzu sprengendes [Blut] man unterhalb oder dessen unterhalb zu sprengendes [Blut] man oberhalb gesprengt hat, dessen außerhalb zu sprengendes [Blut] man innerhalboder dessen innerhalb zu sprengendes [Blut] man außerhalb gesprengt hat, das Pesaḥopfer und das nicht auf seinen Namengeschlachtete Sündopfer einbegriffen sind?
4Es heißt: dies ist das Gesetz über das Brandopfer, einschließend; ein Gesetz für alle auf [den Altar] kommenden [Opfer], daß sie, wenn sie hinaufgekommen sind, nicht mehr herabzunehmen sind.
5Man könnte glauben, auch das aktiv oder passiv zur Bestialität verwandte, [für Götzen] abgesonderte, das angebetete, das als Hurengabe oder Hundelohn verwandle, der Mischling, das Totverletzte und die Seitengeburt seien einbegriffen, so heißt es dies.
6Was veranlaßt dich, jene einzuschließen und diese auszuschließen? Ich will dir sagen, da die Schrift einbegriffen und ausgeschlossen hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.