Nidda — Blatt 45b

1Ist er erwachsen, so kann er die Beiwohnung vollziehen und ihr einen Scheidebrief geben.

2BEI EINEM MÄDCHEN VON ELF JAHREN UND EINEM TAGE SIND DIE GELÜBDE ZU UNTERSUCHEN; BEI EINEM VON ZWÖLF JAHREN UND EINEM TAGE SIND DIE GELÜBDE GÜLTIG. MAN UNTERSUCHE SIE DAS GANZE ZWÖLFTE JAHR.

3BEI EINEM KNABEN VON ZWÖLF JAHREN UND EINEM TAGE SIND DIE GELÜBDE ZU UNTERSUCHEN; BEI EINEM VON DREIZEHN JAHREN UND EINEM TAGE SIND DIE GELÜBDE GÜLTIG. MAN UNTERSUCHE SIE DAS GANZE DREIZEHNTE JAHR. VOR DIESEM ZEITPUNKTE SIND, SELBST WENN SIE SAGEN, SIE WISSEN, IN WESSEN NAMEN SIE GELOBT HABEN, IN WESSEN NAMEN SIE GEWEIHT HABEN, IHRE GELÜBDE KEINE GELÜBDE UND IHRE WEIHUNGEN KEINE WEIHUNGEN.

4NACH DIESEM ZEITPUNKTE SIND, SELBST WENN SIE SAGEN, SIE WISSEN NICHT, IN WESSEN NAMEN SIE GELOBT HABEN, IN WESSEN NAMEN SIE GEWEIHT HABEN, IHRE GELÜBDE GÜLTIGE GELÜBDE UND IHRE WEIHUNGEN GÜLTIGE WEIHUNGEN.

5GEMARA. Er lehrte ja bereits, bei einem Mädchen von elf Jahren und einem Tage seien die Gelübde zu untersuchen, wozu lehrt er, mit zwölf Jahren seien die Gelübde gültig!? – Man könnte glauben, man untersuchesie immer, so lehrt er uns. –

6Er lehrte ja bereits, mit zwölf Jahren und einem Tage seien die Gelübde gültig, wozu lehrt er, daß man sie das ganze zwölfte Jahr untersuche!? – Da der Meister gesagt hat, dreißig Tage des Jahres gelten als Jahr, könnte man glauben, wenn man sie dreißig Tage geprüft und sie sie nicht zu präzisieren wußte, sei sie nicht mehr zu prüfen, so lehrt er uns. –

7Sollte er doch die beiden Fälle lehren: bei einem Mädchen von zwölf Jahren und einem Tage sind die Gelübde gültig, und: man untersuche sie das ganze zwölfte Jahr, wozu lehrt er: bei einem von elf Jahren und einem Tage sind die Gelübde zu untersuchen!? –

8Dies ist nötig; man könnte glauben, allgemein sei mit zwölf Jahren eine Untersuchung erforderlich und mit elf Jahren keine Untersuchung erforderlich, wenn man aber eine besonders verständig findet, sei auch mit elf eine Untersuchung erforderlich, so lehrt er uns. –

9Wozu heißt es weiter: vor diesem Zeitpunkte, und: nach diesem Zeitpunkte? – Man könnte glauben, nur wenn sie selber nichts sagen, wenn sie aber sagen, verlasse man sich auf sie, so lehrt er uns.

10Die Rabbanan lehrten: Dies sind die Worte Rabbis. R. Šimo͑n b. Elea͑zar aber sagt, was vom Mädchen gesagt wird, gelte vom Knaben, und was vom Knaben gesagt wird, gelte vom Mädchen.

11R. Ḥisda sagte: Folgendes ist der Grund Rabbis. Es heißt:und der Herr baute die Rippe, dies lehrt, daß der Heilige, gepriesen sei er, dem Weibe mehr Verstandgegeben hat als dem Manne. –

12Und jener!? – Dies ist wegen einer Lehre des Reš Laqiš nötig, denn Reš Laqiš sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Menasja: Und der Herr baute die Rippe, die er vom Menschen genommen hat, zu einem Weibe und brachte es zum Menschen; dies lehrt, daß der Heilige, gepriesen sei er, Ḥava flochtund sie zu Adam dem Urmenschen brachte, denn in den überseeischen Städten nennt man die Flechte ‘Gebäude’. –

13Was ist der Grund des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n? R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Da ein Knabe sich im Hause seines Lehrers aufhält, kommt Gewecktheit früher in ihn.

14Sie fragten: Gleicht diese Zeitdauer der Zeit vorher oder der Zeit nachher? –

15In welcher Hinsicht: wenn hinsichtlich der Gelübde, so gleicht sie ja weder der Zeit vorher noch der Zeit nachher!? –

16Vielmehr, hinsichtlich der Strafmündigkeit. Wie ist es nun? – Rabh und R. Ḥanina sagten beide, diese Zeitdauer gleiche der Zeit vorher, und R. Joḥanan und R. Jehošua͑ b. Levi sagten beide, diese Zeitdauer gleiche der Zeit nachher.

17R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Als Merkzeichen diene dir [der Schriftvers:]so war es früherin Jisraél.

18R. Hamnuna wandte ein: Nach diesem Zeitpunkte sind selbst wenn sie sagen, sie wissen nicht, in wessen Namen sie gelobt haben, in wessen Namen sie geweiht haben, ihre Gelübde gültige Gelübde und ihre Weihungen gültige Weihungen. Demnach gleicht diese Zeitdauer der Zeit vorher!?

19Raba erwiderte ihm: Wie ist demnach der Anfangsatz zu erklären: vor diesem Zeitpunkte sind, selbst wenn sie sagen, sie wissen, in wessen Namen sie gelobt haben, in wessen Namen sie geweiht haben, ihre Gelübde keine Gelübde und ihre Weihungen keine Weihungen. Demnach gleicht diese Zeitdauer der Zeit nachher!?

20Dies ist aber nichts, vielmehr hat Raba sich geirrt. Er glaubte, R. Hamnuna deduziere es aus der Weitläufigkeit der Mišna, und er sollte, anstatt aus dem Schlußsatze zu deduzieren, ebensogut aus dem Anfangsatze deduzieren.

21Dem ist aber nicht so, R. Hamnuna deduzierte aus der eigentlichen Mišna selbst. In welchem Falle nach der Zeit: hat er noch keine zwei Haare, so ist er ja minderjährig; doch wohl, wenn er zwei Haare hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.