Nidda — Blatt 47b

1sobald die Höhung elastisch wird.

2Ebenso sagte R. Šimo͑n b. Joḥaj: Drei Anzeichen haben die Weisen beim Weibe unten und entsprechend obengegeben. Ist sie oben Unreifling, so hat sie bestimmt keine zwei Haare bekommen. Ist sie oben Halbreifling, so hat sie entschieden zwei Haare bekommen. Ist sie oben Reifling, so ist entschieden die Höhung elastisch. –

3Was heißt Höhung? R. Hona erwiderte: Über jener Stelle gibt es eine Erhöhung, und sobald sie erwachsen ist, wird sie immer elastischer. Sie fragten Rabbi: Nach wem ist die Halakha zu entscheiden? Da ließ er ihnen sagen: Nach allen, erschwerend.

4Von R. Papa und R. Ḥenana, dem Sohne R. Iqas, bezog eseiner hierauf und einer auf den lyrischen Hof. Wir haben nämlich gelernt: Welcher heißt tyrischer Hof, der zehntpflichtigmacht? R. Šimo͑n sagt, ein tyrischer Hof sei der, in dem Geräte verwahrt werden.

5Weshalb heißt er tyrischer Hof? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: In Tyrus setzt man einen Wächter an die Hoftür. R. A͑qiba sagt, wenn einer ihn abschließtund ein anderer ihn öffnet, mache er nicht pflichtig.

6R. Neḥemja sagt, wenn man darin ungeniert ißt, mache er pflichtig. R. Jose sagt, wenn man darin hineingeht, ohne daß jemand fragt, was man da suche, mache er nicht pflichtig.

7R. Jehuda sagt, von zwei Höfen, einer hinter dem anderen, macht der hintere pflichtig und der vordere nicht.

8Sie fragten Rabbi: Nach wem ist die Halakha zu entscheiden. Er erwiderte ihnen: Die Halakha ist nach allen zu entscheiden, erschwerend.

9WENN EINE ZWANZIGJÄHRIGE KEINE ZWEI HAARE BEKOMMEN HAT, SO BRINGE SIE DEN BEWEIS, DASS SIE ZWANZIG JAHRE ALT IST, UND SIE IST EINE STERILE; SIE BRAUCHT DIE ḤALIÇA NICHT ZU VOLLZIEHEN, NOCH IST AN IHR DIE SCHWAGEREHE ZU VOLLZIEHEN.

10WENN EIN ZWANZIGJÄHRIGER KEINE ZWEI HAARE BEKOMMEN HAT, SO BRINGE ER DEN BEWEIS, DASS ER ZWANZIG JAHRE ALT IST, UND ER IST KASTRAT; ER KANN DIE ḤALIÇA NICHT VOLLZIEHEN, UND ER KANN DIE SCHWAGEREHE NICHT VOLLZIEHEN. DIES SIND DIE WORTE DER SCHULE HILLELS; DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, BEIDE MIT ACHTZEHN JAHREN.

11R. ELIE͑ZER SAGT, DER MANN NACH DER SCHULE HILLELS, DAS WEIB NACH DER SCHULE ŠAMMAJS, DENN BEIM WEIBE KOMMT [DIE GESCHLECHTSREIFE] FRÜHER ALS BEIM MANNE.

12GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Einerlei, ob er neun Jahre und einen Tag alt ist, oder er zwanzig alt ist und keine zwei Haare bekommenhat!?

13R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte im Namen Rabhs: Dies in dem Falle, wenn er die Anzeichen eines Kastratenhat. Raba sprach: Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: und er ist Kastrat. Schließe hieraus. –

14Wie lange, wenn er keine Kennzeichen eines Kastraten hat? R. Ḥija lehrte: Bis zum größeren Teile seines Lebensalters.

15Wenn derartige Fälle vor R. Ḥija kamen, empfahl er ihnen, wenn er mager war, ihn feist werden zu lassen, und wenn er feist war, ihn mager werden zu lassen. Die Pubertätszeichen bleibennämlich zuweilen infolge der Magerkeit aus, und zuweilen bleiben sie infolge der Fettleibigkeit aus.

16Rabh sagte: Die Halakha ist im ganzen Abschnitte: von Stunde bis zur gleichen Stunde.

17U͑la aber sagte: Wo wir dies gelernt haben, haben wir diesgelernt, und wo wir dies nicht gelernt haben, haben wir dies nicht gelernt. – Erklärlich ist es nach U͑la, daß er da ‘und einen Tag’ lehrt und dort nicht, nach Rabh aber sollte er es doch [überall gleichmäßig] lehren!?

18Ferner wird gelehrt: R. Jose b. Kiper sagte im Namen R. Elie͑zers: Wenn vom zwanzigsten Jahre dreißig Tage vorüber sind, so gelten sie in jeder Hinsicht als zwanzigstes Jahr. Desgleichen lehrte Rabbi in Lud: Wenn vom achtzehnten Jahre dreißig Tage vorüber sind, so gelten sie in jeder Hinsicht als achtzehntes Jahr.

19Allerdings ist gegen Rabbi und R. Jose b. Kiper nichts einzuwenden, denn einer lehrt nach der Schule Šammajs und einer nach der Schule Hillels, gegen Rabh aber ist dies ja ein Einwand!? –

20Hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: Das Jahr, von dem bei den Opferngesprochen wird, das Jahr, von dem bei den Häusern einer ummauerten Stadt gesprochenwird, die zwei Jahre beim Erbbesitzfelde,

21die sechs Jahre beim hebräischenSklaven, und ebenso [die Jahre] bei einem Sohne und bei einer Tochter, sind alle von Stunde bis zur gleichen Stunde zu verstehen. –

22Woher dies vom bei den Opfern genannten Jahre? R. Aḥa b. Ja͑qob erwiderte: Die Schrift sagt:ein Lamm seines Jahres, seines Jahres und nicht des Kalenderjahres. –

23Woher dies vom bei den Häusern einer ummauerten Stadt genannten Jahre? – Die Schrift sagt:bis zuende ist sein Verkaufsjahr, sein Verkaufs[jahr] und nicht das Kalenderjahr. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.