Nidda — Blatt 49b
1R. Jehuda sagte: Man stülpe den Topf mit dem Rande nach unten in diese und gieße das Wasserdarüber; dringt Wasser ein, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten eindringen läßt, wenn aber nicht, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten nur auslaufen läßt.
2Oder man setze ihn aufs Feuer; wenn das Feuer eszurückhält, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten nur auslaufen läßt, wenn aber nicht, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten eindringen läßt.
3R. Jose sagte: Man setze ihn auch nicht aufs Feuer, weil das Feuer es zurückhält, vielmehr setze man ihn auf Glutasche; wenn die Glutasche es zurückhält, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten nur auslaufen läßt, wenn aber nicht, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten eindringen läßt. Trieft Tropfen um Tropfen, so ist es sicher, daß es Flüssigkeiten eindringen läßt. –
4Welchen Unterschied gibt es zwischen dem ersten Autor und R. Jehuda? U͑la erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn es bei Druck eindringen läßt.
5JEDES GLIED, DAS EINEN NAGEL HAT &C. Hat es einen Nagel, so ist es verunreinigend durch Berührung, durch Tragen und durch Bezeltung, hat es einen Knochen und keinen Nagel, so ist es verunreinigend durch Berührung und durch Tragen, nicht aber ist es verunreinigend durch Bezeltung.
6R. Ḥisda sagte: Folgendes sagte unser großer Meisler, Gott gewähre ihm Hilfe: Wenn ein Überfinger einen Knochen, aber keinen Nagel hat, so ist er durch Berührung und durch Tragen verunreinigend, nicht aber verunreinigend durch Bezeltung.
7Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn er nicht an der Hand mitgezählt wird.
8WAS DURCH AUFTRETEN UNREIN WIRD &C. Was durch Auftreten [unrein zu werden] geeignet ist, wird als Leichen unreines unrein,
9manches aber wird als Leichen unreines unrein, wird aber durch Auftreten nicht unrein. Was schließt dies ein? – Dies schließt eine Seá und einen Trikabein.
10Es wird nämlich gelehrt:Und wer sich auf das Gefäß setzt; man könnte glauben, wenn [der Flußbehaftete] eine Seá umgestülpt und sich darauf gesetzt hat, einen Trikab umgestülpt und sich darauf gesetzt hat, seien sie unrein,
11so heißt es:worauf der Flußbehaftete gesessen hat; nur was zum Sitzen bestimmt ist, ausgenommen diese, weil man zu ihm sagt: Steh auf, wir wollen [damit] unsere Arbeit verrichten.
12WER GEEIGNET IST, IN TODESSTRAFSACHEN ZU RICHTEN, IST AUCH GEEIGNET, IN GELDSACHEN ZU RICHTEN; MANCHER ABER IST GEEIGNET, IN GELDSACHEN ZU RICHTEN, NICHT ABER GEEIGNET, IN TODESSTRAFSACHEN ZU RICHTEN.
13GEMARA. R. Jehuda sagte: Dies schließt ein Hurenkind ein. –
14Dies haben wir ja bereits einmal gelernt: Alle sind zulässig, in Geldangelegenheiten zu richten, nicht aber sind alle zulässig, in Todesstrafsachen zu richten. Und auf unsere Frage, was dies einschließe, erwiderte R. Jehuda, dies schließe ein Hurenkind ein!? – Eines schließt einen Proselyten ein und eines schließt ein Hurenkind ein.
15Und beides ist nötig. Würde er es nur von einem Proselyten gelehrt haben, so könnte man glauben, weil er in die Gemeinde aufgenommen zu werden geeignet ist, nicht aber ein Hurenkind, das in die Gemeinde aufgenommen zu werden nicht geeignetist.
16Und würde er es nur von einem Hurenkinde gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es von einem makellosen Tropfenkommt, nicht aber ein Proselyt, der von einem makelhaften Tropfen kommt. Daher ist beides nötig.
17WER ALS RICHTER ZULÄSSIG IST, IST ALS ZEUGE ZULÄSSIG, MANCHER ABER IST ALS ZEUGE ZULÄSSIG, NICHT ABER ALS RICHTER ZULÄSSIG.
18GEMARA. Was schließt dies ein? R. Joḥanan erwiderte: Dies schließt den auf einem Auge Blinden ein.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.