Nidda — Blatt 51b

1Dill ist ja eckenlaßpflichtig und zehntpflichtig, denn wir haben gelernt, was eckenlaßpflichtig ist, sei auch zehntpflichtig,

2und da er zehntpflichtig ist, ist er auch als Speise verunreinigungsfähig, demnach ist das, was zur Würze bestimmt ist, als Speise verunreinigungsfähig, denn Dill ist ja zur Würze bestimmt.

3Ich will nun auf einen Widerspruch hinweisen: Kostwurz, Nelken, wohlriechende Pflanzenköpfe, Polei, Asant, Pfeffer und Safranwürfel dürfen für den Erlös vom [zweiten] Zehntengekauft werden, und sie sind nicht als Speise verunreinigungsfähig – so R. A͑qiba.

4R. Joḥanan b. Nuri sprach zu ihm: Dürfen sie für den Erlös vom [zweiten] Zehnten gekauft werden, wieso sind sie nicht als Speise verunreinigungsfähig, und sind sie nicht verunreinigungsfähig, so dürfen sie auch nicht für den Erlös vom [zweiten] Zehnten gekauft werden.

5Ferner sagte R. Joḥanan b. Nuri: Sie stimmten ab und entschieden, daß sie nicht für den Erlös vom [zweiten] Zehnten gekauft werden dürfen, und daß sie nicht als Speise verunreinigungsfähig sind.

6R. Ḥisda erwiderte: Jene Lehre spricht vom Dill, der als Zukost verwendetwird.

7R. Aši sagte: Ich trug diese Lehre R. Kahana vor, und er sprach: Man sage nicht, vom Dill, der als Zukost verwendet wird, sonst aber sei der Dill für die Topfspeise bestimmt, vielmehr ist der Dill überhaupt als Zukost bestimmt, denn wir haben gelernt: Der Dill ist, sobald er im Topfe einen Geschmack verliehen hat, nicht mehr als Hebe [verboten] und nicht mehr als Speise verunreinigungsfähig.

8Demnach ist er, bevor er einen Geschmack im Topfe verliehen hat, als Hebe [verboten] und als Speise verunreinigungsfähig. Wenn man nun sagen wollte, er sei schlechthin zur Topf[würze] bestimmt, so ist er ja, auch wenn man ihn nicht in den Topf getan hat, als Topf[würze] bestimmt!? Hieraus ist vielmehr zu entnehmen, daß er auch sonst als Zukost bestimmt ist. Schließe hieraus.

9WAS ZUR ERSTSCHUR PFLICHTIG IST, IST ZU DEN PRIESTERGABEN PFLICHTIG, MANCHES ABER IST ZU DEN PRIESTERGABEN PFLICHTIG UND NICHT ZUR ERSTSCHUR.

10WOBEI DAS [GESETZ VON DER] FORTSCHAFFUNGGILT, GILT [DAS GESETZ] VOM SIEBENTJAHRE, BEI MANCHEM ABER GILT DAS GESETZ VOM SIEBENTJAHRE UND NICHT [DAS GESETZ] VON DER FORTSCHAFFUNG.

11GEMARA. Beispielsweise die Blätter des wilden Lauchs und der Minze. Wobei [das Gesetz vom] Siebentjahre Geltung hat und nicht das von der Fortschaffung: die Wurzel des wilden Lauchs und die Wurzel der Minze.

12Denn es heißt:für dein Vieh und für das Wild, das in deinem Lande, sei sein ganzer Ertrag zur Nahrung. Solange das Wild auf dem Felde davon frißt, darfst du es auch deinem Vieh im Hause zu fressen geben, hat es für das Wild auf dem Felde aufgehört, so hat es auch für dein Vieh im Hause aufgehört. Diese aber haben nicht aufgehört.

13WAS SCHUPPEN HAT, HAT FLOSSEN, MANCHES ABER HAT FLOSSEN UND KEINE SCHUPPEN. WAS HÖRNER HAT, HAT GESPALTENE KLAUEN, MANCHES ABER HAT GESPALTENE KLAUEN UND KEINE HÖRNER.

14GEMARA. Was Schuppen hat, der reine Fisch. Manches aber hat Flossen und keine Schuppen, der unreine Fisch. Merke, für uns sind ja die Schuppen maßgebend, wozu schrieb es der Allbarmherzige von den Flossen!? –

15Würde der Allbarmherzige es nicht von den Flossen geschrieben haben, so könnte man glauben, unter Schuppenseien eben die Flossen zu verstehen, somit auch der unreine Fisch, daher schrieb der Allbarmherzige Flossen und Schuppen. –

16Jetzt auch, wo der Allbarmherzige Flossen und Schuppen geschrieben hat, weiß man ja, daß unter Schuppendie Bekleidung zu verstehen sei, weil es heißt:er war mit einem Schuppenpanzer bekleidet,

17somit sollte doch der Allbarmherzige nur Schuppen und nicht Flossen geschrieben haben!? R. Abahu erwiderte, und ebenso wurde in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt:Die Lehre groß und herrlich zu machen.

18WAS DES SEGENSSPRUCHES NACHHERBENÖTIGT, BENÖTIGT DES SEGENSSPRUCHES VORHER, MANCHES ABER BENÖTIGT DES SEGENSSPRUCHES VORHER UND BENÖTIGT NICHT DES SEGENSSPRUCHES NACHHER.

19GEMARA. Was schließt diesein? – Dies schließt das Grünkraut ein. – Was schließt dies nach R. Jiçḥaq ein, nach dem über das Grünkraut [nachher] der Segen zu sprechen ist? – Dies schließt Wasser ein. –

20Was schließt dies nach R. Papa ein, nach dem über das Wasser [nachher] der Segen zu sprechen ist? – Dies schließt die Geboteein. – Was schließt dies nach den Leuten im Westen ein, die, nachdem sie die Tephillin abgelegt haben, den Segen sprechen: ‘Der uns durch seine Gebote geheiligt und geboten hat, seine Gesetze zu halten’!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.