Nidda — Blatt 54b

1Werden ihr die Wochenbettage, an denen sie nichtswahrnimmt, bei der Zählung ihrer Flußtage mitgerechnet?

2R. Kahana erwiderte: Komm und höre: Wenn sie an zwei Tagen wahrgenommen und am dritten abortiert hat, und nicht weiß, was sie abortiert hat,

3so ist sie zweifelhaft flußunrein und zweifelhaft geburtsunrein;

4sie bringe ein Opfer, das nicht gegessen werden darf, und die Wochenbetttage, an denen sie nicht wahrnimmt, werden ihr bei der Zählung ihrer Flußlage mitgerechnet.

5R. Papa entgegnete: Anders ist es da; da angenommen werden kann, daß sie einen Knaben geborenhat, werden ihr die sieben Tage mehr, die man ihr auferlegt, bei der Zählung ihrer Flußtage mitgerechnet.

6R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu R. Papa: Besteht etwa für sie nur ein Zweifel der Geburt eines Knaben und nicht auch ein Zweifel der Geburt eines Mädchens!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß sie mitgerechnet werden. Schließe hieraus. –

7Ist sie neun Tage unrein und neun Tage rein, so darf sie den Geschlechtsverkehr acht Tage von achtzehnTagen pflegen.

8Ist sie zehn Tage unrein und zehn Tage rein, so ragen die Tage des Geschlechtsverkehrsin die Flußtage. Ebenso bei hundert, und ebenso bei tausend.

9BLUT VON EINER MENSTRUIERENDEN UND FLEISCH VON EINEM TOTEN VERUNREINIGEN FEUCHT UND VERUNREINIGEN TROCKEN. FLUSS ABER, SCHLEIM, SPEICHEL, DAS KRIECHTIER, AAS UND SAMENERGUSS VERUNREINIGEN FEUCHT, UND VERUNREINIGEN NICHT TROCKEN; KANN MAN SIE ABER AUFWEICHEN UND ZURÜCK IN IHREN FRÜHEREN ZUSTAND BRINGEN, SO VERUNREINIGEN SIE FEUCHT UND VERUNREINIGEN SIE TROCKEN.

10WIE LANGE DARF DAS AUFWEICHEN DAUERN? EINEN STUNDENTAG IN WARMEM WASSER. R. JOSE SAGT, VERTROCKNETES FLEISCH VON EINEM TOTEN, DAS NICHT MEHR AUFGEWEICHT UND IN SEINEN FRÜHEREN ZUSTAND GEBRACHT WERDEN KANN, SEI REIN.

11GEMARA. Woher dies? Ḥizqija erwiderte: Die Schrift sagt:und die an ihrem Flusse Leidende, der Fluß gleicht ihr selbst; wie sie verunreinigend ist, ebenso ist ihr Fluß verunreinigend.

12Wir wissen dies von feuchtem, woher dies von trockenem? R. Jiçḥaq erwiderte: Die Schrift sagt sei, es verbleibe bei seinem Wesen. –

13Vielleicht nur dann, wenn es feucht war und trocken wurde, woher dies von dem Falle, wenn es von vornherein trocken war? Ferner haben wir gelernt, daß, wenn eine Schelfenartiges, Erdartiges, Haarartiges oder eine Art roten Geschmeißes ausgestoßen hat, sie diese ins Wasser lege, und wenn sie sich auflösen, sie unrein sei; woher dies? – [Das Wort] sei ist einschließend. –

14Demnach sollte doch, wie sie Lager und Sitz [unrein] macht, daß sie Menschen verunreinigen, um Kleider zu verunreinigen, auch ihr Blut Lager und Sitz [unrein] machen, daß sie Menschen verunreinigen, um Kleider zu verunreinigen!? – Ist denn ihr Blut als Lager und Sitz verwendbar!? –

15Ist denn, auch nach deiner Auffassung, ein aussätziger Stein als Lager oder Sitz verwendbar, daß ein Schriftvers nötig ist, ilin einzuschließen!? Es wird nämlich gelehrt: Man könnte glauben, ein aussätziger Stein mache Lager und Sitz [unrein], daß sie Menschen verunreinigen, um Kleider zu verunreinigen,

16und dies wäre auch durch einen Schluß zu folgern: wenn ein Flußbehafteter, der durch das Eintreten nicht verunreinigt, Lager und Sitz [unrein] macht, daß sie Menschen verunreinigen, um Kleider zu verunreinigen, um wieviel mehr sollte ein aussätziger Stein, der durch das Eintreten verunreinigt, Lager und Sitz unrein machen, daß sie Menschen verunreinigen, um Kleider zu verunreinigen,

17daher heißt es:der Flußbehaftete, der Flußbehaftete und nicht ein aussätziger Stein. Nur aus dem Grunde, weil die Schrift ihn ausgeschlossen hat, wenn aber nicht, so würde er verunreinigen. –

18Eben hieraus; du sagtest ja: der Flußbehaftete, nicht aber ein aussätziger Stein, ebenso sagt die Schrift hierbei:auf dem sie sitzt, nicht aber ihr Blut. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.