Nidda — Blatt 60a
1die bereits wahrgenommen hat. –
2Woher dies? – Gleich der Menstruierenden; wie eine Menstruierende wahrgenommen hat, ebenso eine Nichtjüdin, die wahrgenommen hat.
3R. Šešeth sagte: Rabh sagte diese Lehre schlummernd und schlafend. Es wird nämlich gelehrt: Sie führe ihn auf eine Nichtjüdin zurück. R. Meír sagt, auf eine Nichtjüdin, die wahrzunehmen geeignet ist. Auch R. Meír sagt nur, die wahrzunehmen geeignet ist, sie braucht aber nicht wahrgenommen zu haben.
4Raba sprach: Du glaubst wohl, R. Meír [sage es] erschwerend, R. Meír [sagt es] erleichternd.
5Es wird nämlich gelehrt: Sie führe es nicht auf eine Nichtjüdin zurück; R. Meír sagt, sie führe wohl zurück. – Dies widerspricht ja jener[Lehre]!? – Erkläre sie wie folgt: nur wenn sie wahrgenommen hat; R. Meír sagt, wenn sie nur wahrzunehmen geeignet ist, auch wenn sie nicht wahrgenommen hat.
6Die Rabbanan lehrten: Sie führe ihn zurück auf eine den zweiten Tag Flußverdächtige
7und auf eine, die sieben Tagegezählt und noch kein Tauchbad genommen hat; daher ist sie gebessert, ihre Gefährtin aber geschädigt – so R. Šimo͑n b. Gamliél. Rabbi sagt, sie führe ihn nicht zurück; daher sind beide geschädigt.
8Sie stimmen jedoch überein, daß sie ihn auf eine den ersten Tag Flußverdächtigezurückführe,
9auf eine, die sich in ihrer Reinheitsblutungbefindet, und auf eine Jungfrau, deren Blutung rein ist.
10Wozu ist das ‘daher’ des R. Šimo͑n b. Gamliél nötig? – Wegen des des Rabbi. –
11Wozu ist das ‘daher’ Rabbis nötig? – Man könnte glauben, nur die, bei der der Blutfleck gefunden wird, sei geschädigt, die andere aber sei nicht geschädigt, so lehrt er uns.
12R. Ḥisda sagte: Wenn ein Unreiner und ein Reiner zwei Wege gegangen sind, einen reinen und einen unreinen, so kommen wir zum Streite zwischen Rabbi und R. Šimo͑n b. Gamliél.
13R. Ada wandte ein: Vielleicht ist Rabbi seiner Ansicht nur da, wo beide einandergleichen, hierbei aber ist es ja einerlei!? –
14Und R. Ḥisda!? – Immerhin benötigt sie ja eines Tauchbades.
15Es wurde gelehrt: R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Wenn ein Unreiner und ein Reiner, oder sogar ein Reiner und ein im Zweifel befindlicher zwei Wege gegangen sind, einen unreinen und einen reinen, so verweise man nach aller Ansicht den im Zweifel befindlichen in den unreinen und den Reinen in den reinen.
16R. Joḥanan fragte R. Jehuda b. Livaj: Ist ein Blutfleck auf einen Blutfleckzurückzuführen? Nach Rabbi ist dies nicht fraglich,
17denn wenn er da, wo es aus ihrem Körper gekommen ist, nicht zurückzuführen ist, um wieviel weniger hierbei, wo es von anderwärts gekommen ist,
18fraglich ist es nur nach R. Šimo͑n b. Gamliél: ist er nur da zurückzuführen, wo es aus ihrem Körper kommt, hierbei aber, wo es von anderwärts kommt, ist er nicht zurückzuführen, oder gibt es hierbei keinen Unterschied?
19Dieser erwiderte: Er ist nicht zurückzuführen. – Weshalb? – Weil nicht zurückzuführen ist.
20Er wandte gegen ihn ein: Man führe nicht einen Blutfleck auf einen Blutfleck zurück. Hatte sie ihr Hemd einer Nichtjüdin geliehen, oder einer, die wegen eines Blutfleckes[in Unreinheit] weilt, so führe sie ihn auf diese zurück!? –
21Dies widerspricht sich ja selbst: im Anfangsatze heißt es, man führe nicht zurück, und im Schlußsatze heißt es, man führe zurück!? – Das ist kein Einwand; eines nach Rabbi und eines nach R. Šimo͑n b. Gamliél.
22Manche sagen: Beides nach Rabbi, nur gilt eines vom ersten [Tage] und eines vom zweiten.
23R. Aši erwiderte: Beides nach R. Šimo͑n b. Gamliél, dennoch besteht hier kein Widerspruch;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.