Nidda — Blatt 61b
1man untersuche es partieweise.
2Hat sich darin Samen verloren, so untersuche man es, wenn es ein neues ist, mit einer Nadel, und wenn es verschlissen ist, vor der Sonne. Es wird gelehrt: Partien nicht unter drei Fingerbreiten.
3Die Rabbanan lehrten: Hat sich in einem Gewande Mischgewebe verloren, so darf man es nicht an einen Nichtjuden verkaufen, auch nicht daraus eine Eseldecke machen, wohl aber darf man daraus ein Totengewand machen. R. Joseph sagte: Dies besagt, daß in der zukünftigen Welt die Gebotsübung aufhörenwird.
4Abajje, nach anderen R. Dimi, sprach zu ihm: R. Ami sagte ja im Namen R. Jannajs: Sie lehrten dies nur von der Totenklage, ihn darin bestalten ist jedoch verboten!? Dieser erwiderte: Hierzu wurde ja gelehrt: R. Joḥanan sagt, auch bestatten.
5R. Joḥanan vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Joḥanan sagte: Es heißt:mit den Toten frei, sobald ein Mensch tot ist, ist er von den Geboten frei.
6Raphram b. Papa sagte im Namen R. Ḥisdas: Hat sich in einem Gewande Mischgewebe verloren, so färbe man es, sodann ist es erlaubt. Raba sprach zu Raphram b. Papa: Woher entnimmt dies der Alte.
7Dieser erwiderte: Es ist die Mišna, denn wir haben gelernt: Man untersuche solange, bis man auf einen Felsen stoßt. Wenn man auch dann nichts findet, nehme man an, ein Rabe habe es fortgeschleppt, ebenso auch hierbei: auf Wolle und Flachs wirkt die Farbe nicht [gleichmäßig], und wenn es auch dann nicht zu sehen ist, nehme man an, es sei ausgefallen.
8R. Aḥa, Sohn des R. Jeba, sagte im Namen des Mar Zuṭra: Wenn jemand Linnenfäden in ein Wollkleid hineingenäht und wieder herausgezogen hat, aber nicht weiß, ob er [sie alle] herausgezogen hat, so ist nichts dabei.
9Die Tora spricht von Mischgewebe, nur wenn es gekrempelt und gesponnen und gezwirnt ist, und nur die Rabbanan haben diesangeordnet; wenn man aber nicht weiß, ob man sie entfernt hat, ist es erlaubt.
10R. Aši wandte ein: Vielleicht entweder gekrempelt oder gesponnen oder gezwirnt!? – Die Halakha ist wie Mar Zuṭra, weil die Tora dabei ein einziges Wort gebraucht.
11Die Rabbanan lehrten: Ein buntfarbiges Kleid ist blutfleckig verunreinigend. R. Nathan b. Joseph sagt, es sei nicht blutfleckig verunreinigend, denn sie haben buntfarbige Kleider für Weiber angeordnet, nur als Erleichterung bei ihren Blutflecken. –
12‘Angeordnet’, wieso angeordnet!? – Vielmehr, sie haben buntfarbige Kleider für Weiber erlaubt, nur als Erleichterung bei ihren Blutflecken. – ‘Erlaubt’, demnach waren sie verboten!? –
13Freilich, denn wir haben gelernt: Bei der Invasion des Vespasian verbot mandie Bräutigamskränze und die Handtrommeln. Sie wollten auch buntfarbige Gewänder verbieten, dann aber sagten sie, so sei es besser, als Erleichterung bei ihren Blutflecken.
14MAN FAHRE MIT SIEBEN INGREDIENZENÜBER DEN BLUTFLECK: NÜCHTERNEM SPEICHEL, GRAUPENSAFT, URIN, NATRON, LAUGENSALZ,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.