Nidda — Blatt 63b

1Wenn ihr unreines Blut nach reinem Blutefließt.

2EINE ART SCHÜTTELFIEBER &C. Was schließen [die Worte] ‘und manches ähnliche’ ein? Rabba b. U͑la erwiderte: Dies schließt noch Frauen ein,, die Schwere im Kopfe haben, Schwere in den Gliedern, Zittern und Lähmungen.

3R. Hona b. Ḥija sagte im Namen Šemuéls: Bei Tagen zweimal, bei [Anzeichen der] Periode einmal, bei dem, was die Weisen nicht aufgezählt haben, dreimal. –

4Was schließen [die Worte] ‘bei dem, was die Weisen nicht aufgezählt haben’ ein? R. Joseph erwiderte: Diese schließen Schwere im Kopfe, Schwere in den Gliedern, Zittern und Lähmungen ein. Abajje sprach zu ihm: Was lehrt er uns da, dies ist ja eine Mišna, die Rabba b. U͑la erklärt hat!? Vielmehr, erklärte Abajje, dies schließt die Fälle ein, wenn sie Knoblauch gegessen und wahrgenommen hat, Zwiebeln gegessen und wahrgenommen hat, Pfeffer gekaut und wahrgenommen hat.

5R. Josephsprach: Ich habe diese Lehre nicht gehört.

6Da sprach Abajje zu ihm: Du selbst sagtest sie uns, und zwar sagtest du sie uns inbezug auf folgende Lehre: Wenn sie gewöhnt war, am fünfzehnten Tage wahrzuzunehmen, und abweichend am zwanzigsten Tage wahrgenommen hat, so ist ihr [der Geschlechtsverkehr] an diesem und jenem verboten; wenn dreimal am zwanzigsten, so ist er ihr am fünfzehnten erlaubt und [die Periode] wird auf den zwanzigsten festgesetzt. Ein Weib kann nämlich ihre Periode erst dann feststellen, wenn es sich dreimal wiederholt hat.

7Hierzu sagtest du uns: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies ist die Ansicht des R. Gamliél Berabbi, der es im Namen des R. Šimo͑n b. Gamliél sagte; die Weisen aber sagen, hat sie einmal wahrgenommen, so braucht es nicht ein zweites Mal und ein drittes Mal erfolgt zu sein.

8Und als wir zu dir sprachen: wenn du das von einem zweiten Male sagst, so ist es ja von einem dritten Male selbstverständlich, erwidertest du uns: ein zweites Mal, bei [Anzeichen der] Periode, ein drittes Mal, bei [Wiederholung von] Tagen. –

9Sollte er doch sagen, dies sei die Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél!? – Šemuél lehrt uns folgendes: R. Gamliél Berabbi ist der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél.

10WAR SIE GEWÖHNT, ZU BEGINN DER PERIODEWAHRZUNEHMEN, SO SIND ALLE REINEN DINGE, MIT DENEN SIE SICH WÄHREND DER PERIODE BEFASST HAT, UNREIN; WENN AM ENDE DER PERIODE, SO SIND ALLE REINEN DINGE, MIT DENEN SIE SICH WÄHREND DER PERIODE BEFASST HAT, REIN.

11R. JOSE SAGT, AUCH TAGE UND STUNDEN SIND FÜR DIE PERIODE BESTIMMEND. WAR SIE GEWÖHNT, BEI SONNENAUFGANG WAHRZUNEHMEN, SO IST SIE [IHREM MANNE] NUR MIT SONNENAUFGANG VERBOTEN. R. JEHUDA SAGT, DER GANZE TAG GEHÖREIHR.

12GEMARA. Es wird gelehrt: Wie meint es R. Jose, wenn er sagt. Tage und Stunden seien für die Periode bestimmend? War sie gewöhnt, jedesmal am zwanzigsten Tagewahrzunehmen, jedesmal in der sechsten Stunde, so ist ihr, wenn der zwanzigste Tag herangekommen ist und sie nicht wahrgenommen hat, der Geschlechtsverkehr auch in den ersten sechs Stunden verboten – so R. Jehuda. R. Jose erlaubt dies bis zur sechsten Stunde, und von der sechsten Stunde ab befürchte sie es.

13Sind sechs Stunden vorüber, ohne daß sie wahrgenommen hat, so ist ihr der Geschlechtsverkehr den ganzen Tag verboten – so R. Jehuda. R. Jose erlaubt dies von der Vesperzeit ab.

14WAR SIE GEWÖHNT. Es wird ja aber gelehrt: R. Jose sagt, die ganze Nacht gehöre ihr!? –

15Das ist kein Einwand; eines, wenn sie gewöhnt war, am Beginne des Tages wahrzunehmen, und eines, wenn sie gewöhnt war, am Ende der Nacht wahrzunehmen.

16Eines lehrt, R. Jehuda verbietet sie [ihrem Manne] vor der Periodeund erlaubt sie nach der Periode, und ein Anderes lehrt, er verbietet sie nach der Periode und erlaubt sie vor der Periode!?

17Das ist aber kein Widerspruch, eines, wenn sie gewöhnt war, am Schlusse der Nacht wahrzunehmen, und eines, wenn sie gewöhnt war, am Beginne des Tages wahrzunehmen.

18Raba sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda. – Kann Raba dies denn gesagt haben, es wird ja gelehrt:Ihr sollt die Kinder Jisraél verwarnen inbetreff ihrer Unreinheit, hieraus entnimmt R. Jošija eine Verwarnung für die Kinder Jisraél, sich von ihren Weibern nahe ihrer Periode zurückzuziehen.

19Wieviel? Raba erwiderte: einen Halbtag. Doch wohl einen weiteren Halbtag!? – Nein, diesen Halbtag. –

20Wozu ist beides nötig? – Würde er nur jenes gelehrt haben, so könnte man glauben, nur hinsichtlich reiner Dinge, nicht aber für ihren Mann, so lehrt er uns.

21Und würde er nur dieses gelehrt haben, so könnte man glauben, nahe ihrer Periode einen weiteren Halbtag, so lehrt er uns: diesen Halbtag.

22WENN SIE GEWÖHNT WAR, AM FÜNFZEHNTEN TAGE WAHRZUNEHMEN, UND ABWEICHEND AM ZWANZIGSTEN WAHRGENOMMEN HAT, SO IST IHR [DER GESCHLECHTSVERKEHR] AN DIESEM UND AN JENEM VERBOTEN; WENN ABWEICHEND ZWEIMAL AM ZWANZIGSTEN, SO IST ER IHR AN DIESEM UND AN JENEM VERBOTEN;

23WENN ABWEICHEND DREIMAL AM ZWANZIGSTEN, SO IST ER IHR AM FÜNFZEHNTEN ERLAUBT, UND [IHRE PERIODE] WIRD AUF DEN ZWANZIGSTEN FESTGESETZT. EIN WEIB KANN NÄMLICH IHRE PERIODE ERST DANN FESTSTELLEN WENN ES SICH DREIMAL WIEDERHOLT HAT, UND SIE IST [AM TAGE] DER PERIODE ERST DANN REIN, WENN SIE DREIMAL AUSGEBLIEBEN IST.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.