Nidda — Blatt 64b
1und am zwanzigsten verboten, weil der Gast sich zur Zeit einstellt.
2WEIBER GLEICHEN HINSICHTLICH IHRER JUNGFERNSCHAFT WEINSTÖCKEN. MANCHER WEINSTOCK HAT ROTEN WEIN UND MANCHER WEINSTOCK HAT SCHWARZEN WEIN; MANCHER WEINSTOCK HAT VIEL WEIN UND MANCHER WEINSTOCK HAT WENIG WEIN. R. JEHUDA SAGTE: JEDER WEINSTOCK HAT WEIN, UND DER KEINEN WEIN HAT, IST VERTROCKNET.
3GEMARA. Es wird gelehrt: Eine verstümmelteGeneration. R. Ḥija lehrte: Wie der Sauerteig zuträglich ist für den Teig, ebenso ist das Blut zuträglich für das Weib. Im Namen R. Meírs wurde gelehrt: Hat ein Weib viel Blut, so hat es viele Kinder.
4WENN EIN KLEINES MÄDCHEN, DAS DAS ALTER DER WAHRNEHMUNG NOCH NICHT ERLANGT HAT, GEHEIRATET HAT, SO GEWÄHRE MAN IHR, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, VIER NÄCHTE; DIE SCHULE HILLELS SAGT, BIS DIE WUNDE GEHEILT IST.
5HATTE SIE DAS ALTER DER WAHRNEHMUNG ERLANGT UND GEHEIRATET, SO GEWÄHRE MAN IHR, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, DIE ERSTE NACHT; DIE SCHULE HILLELS SAGT, VIER NÄCHTE, BIS ZUM AUSGANGE DES ŠABBATHS.
6HATTE SIE BEREITS IN IHREM VATERHAUSE WAHRGENOMMEN, SO GEWÄHRE MAN IHR, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, DIE PFLICHTGEMÄSSE BEIWOHNUNG; DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIE GANZE NACHT.
7GEMARA. R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Selbst wenn sie bereits wahrgenommen hat. – Woher dies? – Da er im Schlußsatz zwischen wahrgenommen und nicht wahrgenommen unterscheidet; demnach ist es im Anfangsatz einerlei, ob so oder so.
8Ebenso wird auch gelehrt: Die Schule Hillels sagt, bis die Wunde geheilt ist, einerlei ob sie wahrgenommen hat oder nicht wahrgenommen hat.
9BIS DIE WUNDE GEHEILT IST. Bis wie lange? R. Jehuda erwiderte: Rabh sagte, solange sie aussondert. Als ich dies vor Šemuél sagte, sprach er zu mir: Ich verstehe nicht, was dieses Aussondern heiße. Vielmehr, solange infolge des Geschlechtsaktes Speichel im Munde ist.
10Was heißt ‘aussondern’, von dem Rabh spricht? R. Šemuél b. Jiçḥaq erwiderte: Mir wurde es von Rabh erklärt. Wenn sie beim Stehen [Blut] wahrnimmt und beim Sitzen keines wahrnimmt, so ist die Wunde sicher noch nicht geheilt; wenn sie auf dem Boden [liegend] wahrnimmt und auf Kissen und Polstern keines wahrnimmt, so ist die Wunde sicher noch nicht geheilt; wenn sie auf allem wahrnimmt oder auf allem nicht wahrnimmt, so ist die Wunde sicher geheilt.
11HATTE SIE ERLANGT &C. Es wurde gelehrt: Hat sie den Geschlechtsakt am Tage vollzogen, so hat sie, wie Rabh sagt, die Nächte nicht verloren, und wie Levi sagt, die Nächte verloren.
12Rabh sagt, sie habe die Nächte nicht verloren, denn wir haben gelernt: bis zum Ausgange des Šabbaths. Levi sagt, sie habe die Nächte verloren, denn unter den vier Nächten, von denen er lehrt, sind vier Beiwohnungen zu verstehen. –
13Weshalb lehrt er es nach Rabh von vier Nächten? – Er lehrt uns eine Lebensart, daß nämlich die Beiwohnung nachts zu erfolgen habe. – Sollte er doch nach Levi ‘vier Nächte’ lehren, wozu heißt es: bis zum Ausgange des Šabbaths!? – Er lehrt uns damit, daß man die erste Beiwohnung am Šabbath vollziehen darf.
14Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte, man dürfe am Šabbath durch eine enge Bresche gehen, obgleich dabei Späne fallen.
15Es wurde gelehrt: Wenn er die Beiwohnung vollzogen und keine Blutung gemerkt hat, dann die Beiwohnung wiederholt und Blutung gemerkt hat, so ist sie, wie R. Ḥanina sagt, unrein, und wie R. Asi sagt, rein.
16R. Ḥanina sagt, sie sei unrein, denn wenn es Jungfernblut wäre, würde es schon das erste Mal gekommen sein. R. Asi sagt, sie sei rein, denn es kann Zufall sein. Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte, er könne den Beischlaf viele Male ohne Blutung wiederholen. – Und jener!? – Anders Šemuél, der von großer Kraft war.
17Rabh sagte: Einer Mannbaren gewähre man die erste Nacht. Dies jedoch nur dann, wenn sie noch nicht wahrgenommen hat, hat sie aber bereits wahrgenommen, so hat sie nur die pflichtgemäße Beiwohnung und nichts mehr.
18Man wandte ein: Einst ereignete es sich, daß Rabbi einer vier Nächte innerhalb von zwölf Monatengewährte. In welchem Falle: wollte man sagen, er gewährte ihr alle im Alter der Minderjährigkeit,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.