Nidda — Blatt 65b
1wenn sie aus Weidenruten oder aus Hanf sind, abtrocknen, und die aus Bast oder Ried, unbenutzt lassen. Wie lange lasse er sie unbenutzt? Zwölf Monate. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, er lasse sie von einer Kelterung zur folgenden und von einer Pressung zur folgenden. –
2Dies sagt ja auch der erste Autor!? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einer verfrühten oder verspäteten.
3R. Jose sagt, wenn er sie sofort reinigen will, brühe er sie mit kochendem Wasser aus, oder er reinige sie in Olivensaft. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt im Namen R. Joses, er lege sie unter eine Rinne, aus der das Wasser läuft, oder an eine Quelle, deren Wasser abfließt. Wie lange? – Einen Halbtag. Und wie sie dies vom Libationsweine gesagt haben, so sagten sie dies auch vom Reinheitsgesetze. –
4Wohin denkst du, wir sprechen ja vom Reinheitsgesetze!? – Vielmehr, wie sie dies vom Reinheitsgesetze gesagt haben, so sagten sie es auch vom Libationsweine.
5Wieviel ist ein Halbtag? R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Ein Tag oder eine Nacht. R. Ḥana Šeúna, manche sagen, R. Ḥana b. Šeúna, sagte im Namen des Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Ein halber Tag und eine halbe Nacht.
6R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte: Sie streiten jedoch nicht, eines in der Jahreszeit des Nisan und des Tišri und eines in der Jahreszeit des Tammuz und des Ṭebeth!? –
7Auch hierbei, bei der Menstruierenden, einen halben Tag und eine halbe Nacht. – Er sagt ja: eine Nacht und einen halben Tag!? – Vielmehr, entweder eine Nacht, im Nisan und im Tišri, oder einen halben Tag und eine halbe Nacht, im Ṭebeth und im Tammuz.
8Wenn du aber willst, sage ich: anders verhält es sich hierbei, weil bei der Morgengabelange hingezogen wird, bis sie unterzeichnet ist.
9Rabh und Šemuél sagten beide, die Halakha sei, er vollziehe die pflichtgemäße Beiwohnung und ziehe sichzurück.
10R. Ḥisda wandte ein: Einst ereignete es sich, daß Rabbi einer vier Nächte innerhalb von zwölf Monaten gewährte.
11Da sprach Raba zu ihm: Wozu auf Widerlegtes zurückgreifen, du kannst ja dagegen einen Einwand aus unserer Mišna erheben!? –
12Er aber dachte, eine Tatsachesei bedeutender. – Immerhin besteht ja ein Einwand gegen Rabh und Šemuél!? – Sie entschieden nach unseren Meistern. Es wird nämlich gelehrt: Unsere Meister stimmten erneut ab, daß er die pflichtgemäße Beiwohnung vollziehe und sich zurückziehe.
13U͑la sagte: Wenn R. Joḥanan und Reš Laqiš sich mit dem [Abschnitte vom] kleinen Mädchen befaßten, brachten sie nur soviel heraus, wie ein Fuchs aus dem Acker. Sie schlossen damit: er vollziehe die pflichtgemäße Beiwohnung und ziehe sich zurück.
14R. Abba sprach zu R. Aši: Demnach sollte ein tugendhafter Mensch die Beiwohnung überhaupt nicht beenden!? Dieser erwiderte: Dann würde sein Herz beunruhigt sein und er sich zurückziehen.
15Die Rabbanan lehrten: Wenn diese alle über die vier Nächte hinaus nach den vier Nächten fortwährend Blut ausströmen, oderüber die eine Nacht hinaus in der folgenden Nacht, so müssen sie sich untersuchen;
16und bei allen ist R. Meír erschwerend, nach der Schule Šammajs.
17Bei den übrigen Wahrnehmungen, worüber die Schule Šammajs und die Schule Hillels streiten, richte man sich nach dem Aussehen des Blutes.
18R. Meír sagte nämlich, die verschiedenen Blutarten sind im Aussehen von einander verschieden. Menstruationsblut ist rot, Jungfernblut ist nicht [sehr] rot; Menstruationsblut ist trübe, Jungfernblut ist nicht trübe; Menstruationsblut kommt aus der Quelle, Jungfernblut kommt aus den Seiten.
19R. Jiçḥaq b. R. Jose sagte im Namen R. Joḥanans: Dies ist die Ansicht R. Meírs, die Weisen aber sagen, alle Blutarten haben das gleiche Aussehen.
20Die Rabbanan lehrten: Wenn eine beim Geschlechtsakte Blut wahrnimmt, so darf sie das erste Mal, das zweite Mal und das dritte Mal den Geschlechtsakt ausüben, von da ab darf sie den Geschlechtsakt nicht mehr ausüben, bis sie geschieden wird
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.