Nidda — Blatt 66a

1und einen anderen heiratet.

2Wenn sie einen anderen geheiratet hat und beim Geschlechtsakte Blut wahrnimmt, so darf sie das erste Mal, das zweite Mal und das dritte Mal den Geschlechtsakt ausüben, von da ab darf sie den Geschlechtsakt nicht mehr ausüben, bis sie geschieden wird und einen anderen heiratet. Wenn sie einen anderen geheiratet hat und beim Geschlechtsakte Blut wahrnimmt, so darf sie das erste Mal, das zweite Mal und das dritte Mal den Geschlechtsakt ausüben, von da ab darf sie den Geschlechtsakt nicht mehr ausüben, bis sie sich untersucht hat.

3Wie untersuche sie sich? Sie führe ein Rohr ein, worin ein Kolben sich befindet mit Watte an der Spitze; findet sich Blut am Ende der Watte, so kommt es sicher aus der Quelle, und findet sich daran kein Blut, so kommt es sicher aus den Seiten.

4Hat sie an dieser Stelle eine Wunde, so führe sie es auf die Wunde zurück. Hat sie eine feste Periode, so verlasse sie sich auf ihre Periode.

5Ist das Blut ihrer Wunde anders als das Blut ihrer Wahrnehmung, so führe sie es nicht darauf zurück. Ein Weib ist glaubhaft, wenn sie sagt, sie habe in der Quelle eine Wunde, aus der das Blut kommt – so Rabbi.

6R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, das Blut einer Wunde, das aus der Quelle kommt, sei unrein. Unsere Meister aber bekundeten vom Blute einer Verletzung, das aus der Quelle kommt,, daß es rein sei. –

7Worin besteht ihr Streit? U͑la erwiderte: Sie streiten, ob der Ort der Quelle unreinsei. –

8Ein Rohr ritzt ja!? Šemuél erwiderte: Ein Rohr aus Blei und an der Mündung nach innen gebogen.

9Reš Laqiš sprach zu R. Joḥanan: Mag sie sich doch nach der dritten Beiwohnung schon unter dem ersten Manne untersuchen!? Dieser erwiderte: Nicht alle Fingersind gleich.

10Jener sprach: Mag sie sich doch untersuchen nach der ersten Beiwohnung des dritten Mannes!? – Nicht alle Kraftaufwendungen sind gleich.

11Einst kam eine [Frau]vor Rabbi. Da sprach er zu Abdan: Geh und erschrecke sie. Da ging er und erschreckte sie, und ein Blutklumpen ging ihr ab. Hierauf sprach Rabbi: Diese ist nun geheilt.

12Einst kam eine Frau vor Meister Šemuél. Da sprach er zu R. Dimi b. Joseph: Geh und erschrecke sie. Da ging er und erschreckte sie, aber ihr ging nichts ab. Da sprach Šemuél: Sie ist voll[blütig] und verspritzt, und wenn eine voll[blütig] ist und verspritzt, so gibt es für sie kein Mittel.

13Einst kam eine [Frau] vor R. Joḥanan, die, sooft sie vom Reinheitsbade kam, Blut wahrnahm. Da sprach er zu ihr: Vielleicht hat es dir das Gerededeiner Stadt angetan. Geh, lasse dich von ihm am Ufer des Flusses begatten.

14Manche erklären, er sagte ihr damit: zeige dich deinen Gefährtinnen, und wie sie dich nach der einen Richtung angestaunthaben, so sollen sie dich nach der anderen Richtung anstaunen. Und manche erklären, er sagte ihr damit: zeige dich deinen Gefährtinnen, damit sie für dich um Erbarmen flehen. Es wird nämlich gelehrt:Unrein, unrein, soll er rufen, er muß sein Leid öffentlich bekannt geben, damit die Menge für ihn um Erbarmen flehe.

15R. Joseph sagte: Einst ereignete sich ein solcher Fall in Pumbeditha, und sie genas.

16R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Rabhs: Rabbi ordnete in Sadothan, daß, wenn sie einen Tag wahrgenommen hat, sie sechs und diesen verweile; wenn zwei,

17sie sechs und dieseverweile; wenn drei, sie sieben Reinheitstageverweile.

18R. Zera sagte: Die Jisraélitinnen haben sich eine Erschwerung auferlegt, daß sie, auch wenn sie nur einen Blutstropfen wie ein Senfkorn wahrnehmen, dieserhalb sieben Reinheitstage verweilen.

19Raba führte R. Šemuél umher und trug ihm vor: Wenn sie zwei Tage Geburtswehen hatte und am dritten abortiert hat, so muß sie sieben Reinheitstage verweilen. Er ist der Ansicht, bei Fehlgeburten gilt nicht [die Vorschrift von den] Geburtswehenund es gibt keine Öffnung der Gebärmutter ohne Blutung.

20Da sprach R. Papa zu Raba: Weshalb gerade zwei Tage Geburtswehen, dies gilt doch auch von irgend etwas, denn R. Zera sagte, die Jisraélitinnen haben sich eine Erschwerung auferlegt, daß sie, auch wenn sie nur einen Blutstropfen wie ein Senfkorn wahrnehmen, dieserhalb sieben Reinheitstage verweilen!?

21Dieser erwiderte: Ich spreche von einem Verbote, und du kommst mir mit einem Brauche; wo sie sich eine Erschwerung auferlegt haben, haben sie sich auferlegt, und wo sie sich keine Erschwerung auferlegt haben,

22haben sie sich nicht auferlegt. Raba sagte: Wenn man sie zur Heirat aufgefordert hat und sie einverstanden ist, so muß sie sieben Reinheitstage verweilen.

23Rabina befaßte sich im Hause R. Ḥaninas mit der Verheiratung seines Sohnes. Da sprach dieser zu ihm: Will der Meister die Morgengabenach vier Tagen schreiben? Dieser erwiderte: Jawohl. Als der vierte Tag herangekommen war, wartete er weitere vier Tage, und so schob er es sieben Tage hinaus. Nach diesem Tage sprach er zu ihm:

24Was soll dies bedeuten? Jener entgegnete: Hält denn der Meister nichts von dem, was Raba gesagt hat, daß, wenn man sie zur Heirat aufgefordert hat und sie einverstanden ist, sie sieben Reinheitstage verweilen müsse? Dieser erwiderte: Allerdings sagte es Raba von einer Erwachsenen, die Blut wahrnimmt, sagte er es etwa auch von einer Minderjährigen, die kein Blut wahrnimmt?

25Jener entgegnete: Raba sagte ausdrücklich, es sei einerlei, ob eine Erwachsene oder eine Minderjährige. Eine Erwachsene deshalb, weil sie lüstern ist, und auch eine Minderjährige ist lüstern.

26Raba sagte:. Ein Weib

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.