Nidda — Blatt 66b

1darf sich den Kopf nicht mit Natron oder mit Sandreinigen. Mit Natron, weil es das Haar lockert; mit Sand, weil es klebt.

2Ferner sagte Amemar im Namen Rabas: Ein Weib reinige sich den Kopf nur mit warmem Wasser und nicht mit kaltem, auch mit an der Sonne gewärmtem. – Weshalb nicht mit kaltem? – Weil kaltes das Haar struppigmacht.

3Ferner sagte Raba: Stets belehre man in seinem Hause, daß ein Weib die [Körper]falten mit Wasser spüle. Man wandte ein: Das Wasser brauchtnicht in die faltigen Stellen und die intimen Stellen zu dringen. –

4Zugegeben, daß das Wasser da nicht einzudringen braucht, doch muß das Wasser da eindringen können. Dies nach R. Zera, denn R. Zera sagte: Bei dem, was zum Einrührengeeignet ist, ist das Einrühren nicht unerläßlich, und bei dem, was zum Einrühren nicht geeignet ist, ist das Einrühren unerläßlich.

5Rabin b. R. Ada erzählte im Namen des R. Jiçḥaq: Einst hatte eine Magd Rabbis ein Tauchbad genommen, und als sie heraufstieg, gewahrte sie einen Knochen zwischen den Zähnen. Da verpflichtete sie Rabbi zu einem abermaligen Tauchbade.

6Ferner sagte Raba: Wenn sie ein Tauchbad genommen hat und heraufgestiegen ist, und etwas Trennendessich an ihr findet, so braucht sie, wenn sie unmittelbar nach dem Kopfreinigen untergetaucht ist, nicht [abermals] den Kopf zu reinigen und unterzutauchen, wenn aber nicht, so muß sie [abermals] den Kopf reinigen und untertauchen.

7Manche lesen: Ist sie am Tage, an dem sie den Kopf gereinigt hat, untergetaucht, so braucht sie nicht [abermals] den Kopf zu reinigen und unterzutauchen, wenn aber nicht, so muß sie [abermals] den Kopf reinigen und untertauchen. –

8Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, ob unmittelbar auf das Kopfreinigen das Untertauchen folgenmuß, und ob das Kopfreinigen am Tage und das Untertauchen nachts erfolgen darf.

9Raba sagte: Ein Weib darf nicht auf einem Tongefäße stehen und das Tauchbad nehmen. R. Kahana wollte erklären, aus dem Grunde, weil hierbei Badeanstaltenberücksichtigt worden sind, wonach dies auf einem Holzscheite erlaubt wäre,

10da sprach R. Ḥanan aus Nehardea͑ zu ihm: Dies aus dem Grunde, weil sie ängstlichsein würde, und auch auf einem Holzscheite ist sie ängstlich.

11R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte: Ein Weib darf kein Tauchbad

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.