Nidda — Blatt 67a

1in einem Hafen nehmen, weil [Schmutz], wenn auch jetzt nicht [zu sehen], in die Strömung gefallen sein kann.

2Der Vater Šemuéls errichtete für seine Töchter Tauchbäderin den Tagen des Nisan und Matten in den Tagen des Tišri.

3R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Wenn sie ihrem Kinde eine gekochte Speise gegeben hat, ein Tauchbad genommen hat und heraufgestiegen ist, so wird ihr das Tauchbad nicht angerechnet, weil [Schmutz], wenn auch jetzt nicht [zu sehen], in die Strömung gefallen sein kann.

4Rami b. Abba sagte: Stich[schorf] der Schröpflanzette gilt drei Tage nicht als Trennendes, von da ab gilt er als Trennendes.

5Mar U͑qaba sagte: Augenschmutz gilt feucht nicht als Trennendes, trocken gilt er als Trennendes. – Wann heißt er trocken? – Wenn er gelb zu werden anfängt.

6Šemuél sagte: Schminke im Auge gilt nicht als Trennendes, auf dem Auge gilt sie als Trennendes. Hat sie zwinkernde Augen, so gilt sie auch auf dem Auge nicht als Trennendes.

7R. Joḥanan sagte: Hat sie die Augen übermäßig stark geöffnet oder hat sie die Augen übermäßig stark geschlossen, so wird ihr das Tauchbad nicht angerechnet.

8Reš Laqiš sagte: Ein Weih tauche nur so unter, wie sie sich gewöhnlich bewegt. Wie wir gelernt haben: Ein Mannin der Stellung, wie grabend oder Oliven pflückend, ein Weib in der Stellung, wie webend oder ihr Kind säugend.

9Rabba b. R. Hona sagte: Ein geknotetes Haar gilt als Trennendes,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.