Nidda — Blatt 67b

1drei gelten nicht als Trennendes; von zweien weiß ich es nicht. R. Joḥanan sagte: Wir wissen nur eines:

2R. Jiçḥaq sagte: Nach der Tora gilt der größere Teil, wenn man darauf achtet, als Trennendes, und wenn man darauf nicht achtet, nicht als Trennendes, jedoch haben sie esbeim größeren Teile angeordnet, auch wenn man darauf nicht achtet, wegen des größeren Teiles, wenn man darauf achtet, und ferner haben sie es angeordnet beim kleineren Teile, wenn man darauf achtet, wegen des größeren Teiles, wenn man darauf achtet. –

3Sollte man es doch anordnen auch beim kleineren Teile, wenn man darauf nicht achtet, wegen des kleineren Teiles, wenn man darauf achtet!? – Bei diesem ist es nur eine Maßnahme, und wir sollten eine Maßnahme für eine Maßnahme treffen!?

4Rabh sagte: Eine Menstruierende nehme das Tauchbad, wenn zur Zeit, nur nachts, und wenn außerhalb der Zeit, sowohl am Tage als auch nachts. R. Joḥanan aber sagte: Sie nehme das Tauchbad, ob zur Zeit oder außerhalb der Zeit, nur nachts, wegen der Verleitung ihrer Tochter.

5Und auch Rabh ist davon abgekommen, denn R. Ḥija b. Aši sagte im Namen Rabhs: Eine Menstruierende nehme das Tauchbad, ob zur Zeit oder außerhalb der Zeit, nur nachts, wegen der Verleitung ihrer Tochter.

6R. Idi ordnete in Naraš an, das Tauchbad am achten Tage zu nehmen, wegen der Löwen. Ebenso R. Aḥa b. Ja͑qob in Paponja, wegen der Diebe,

7ebenso R. Jehuda in Pumbeditha, wegen Erkältung. Ebenso Raba in Maḥoza, wegen der Torwächter.

8R. Papa sprach zu Raba: Merke, die Rabbanan haben ja jetzt alle [Menstruierenden] zweifelhaft Flußbehaftetengleichgestellt, somit sollten sie das Tauchbad schon am siebenten Tagenehmen!? –

9Wegen einer Lehre R. Šimo͑ns, denn es wird gelehrt:Und nachher ist sie rein, das ‘nachher’ bezieht sich auf alle, siedürfen nicht durch eine Unreinheit getrennt sein. R. Šimo͑n erklärte: Nachher ist sie rein, sie ist nach der Handlungrein,

10jedoch sagten die Weisen, sie dürfe dies nicht, damit sie nicht zu einem Zweifelkomme.

11R. Hona sagte: Eine Frau darf den Kopf reinigen am Sonntag und das Tauchbad nehmen am Dienstag, denn so pflegt eine Frau am Vorabend des Šabbaths den Kopf zu reinigenund das Tauchbad zu nehmen am Ausgange des Šabbaths.

12Eine Frau darf den Kopf reinigen am Sonntag und ein Tauchbad nehmen am Mittwoch, denn so pflegt eine Frau am Vorabend des Šabbaths den Kopf zu reinigen, und das Tauchbad zu nehmen am Ausgange des Festtages, der auf einen Tag nach dem Šabbath fällt.

13Eine Frau darf den Kopf reinigen am Sonntag und das Tauchbad nehmen am Donnerstag, denn so pflegt eine Frau am Vorabend des Šabbaths den Kopf zu reinigen und ein Tauchbad zu nehmen am Ausgange des zweiten Tages des Neujahrsfestes, das auf einen Tag nach dem Šabbath fällt.

14R. Ḥisda aber sagte: In all diesen Fällenlasse man es gelten, wir sagen aber nicht ‘dennso’; wo es möglich ist, ist es möglich, und wo es nicht möglich ist, ist es nicht möglich.

15R. Jemar sagte: Wir sagen auch ‘denn so’, nur nicht inbezug auf den Fall, wenn eine Frau am Sonntag den Kopf reinigt und am Donnerstag das Tauchbad nimmt, denn den Fall von den beiden Tagen des Neujahrsfestes, das auf einen Tag nach dem Šabbath fällt, lasse man nicht gelten, weil sie nachts den Kopf waschen und das Tauchbad nehmen kann.

16Meremar trug vor: Die Halakha ist wie R. Ḥisda, nach der Erklärung R. Jemars.

17Sie fragten: Darf eine Frau nachts den Kopf reinigen und nachts das Tauchbad nehmen? Mar Zuṭra verbietet es, und R. Ḥenana aus Sura erlaubt es,

18R. Ada sprach zu R. Ḥenana aus Sura: Einst ereignete es sich ja, daß die Frau des Exilarchen Abba Mari schmollte, und als R. Naḥman b. Jiçḥaq sie besänftigen ging, sprach sie zu ihm: Weshalb schon jetzt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.