Nidda — Blatt 68a
1es hat Zeit bis morgen. Er wußte, was sie meinte, und sprach zu ihr: Fehlen dir Kessel, fehlen dir Schüsseln, fehlen dir Diener?
2Raba trug vor: Eine Frau darf den Kopf reinigen am Vorabend des Šabbaths und das Tauchbad nehmen am Ausgange des Šabbaths. R. Papa sprach zu Raba: Rabin ließ ja in einem Briefe mitteilen, eine Frau dürfe nicht am Vorabend des Šabbaths den Kopf reinigen und am Ausgange des Šabbaths das Tauchbad nehmen!?
3Du solltest dich darüber wundern, wieso sie am Tage den Kopf reinigen und erst nachher das Tauchbad nehmen darf, das Untertauchen muß ja sofort nach dem Kopfreinigen erfolgen, was dann nicht der Fall ist!?
4Später ließ Raba den Dolmetsch vortreten und vortragen: Was ich euch gesagt habe, ist ein Irrtum. Vielmehr sagten sie im Namen des R. Joḥanan folgendes: eine Frau darf nicht am Vorabend des Šabbaths den Kopf reinigen und am Ausgange des Šabbaths das Tauchbad nehmen, und man sollte sich sogar darüber wundern, wieso sie am Tage den Kopf reinigen und erst nachts das Tauchbad nehmen darf, das Unterlauchen muß ja sofort nach dem Kopfreinigen erfolgen, was dann nicht der Fall ist.
5Die Halakha ist, eine Frau reinige den Kopf am Tage und nehme das Tauchbad nachts. Und die Halakha ist, eine Frau reinige den Kopf nur nachts. – Die Halakhas widersprechen ja einander!? –
6Das ist kein Widerspruch; eines, wenn es möglich ist, und eines, wenn es nicht möglich ist.
7WENN EINE MENSTRUIERENDE AM SIEBENTEN TAGE SICH MORGENS UNTERSUCHT UND REIN GEFUNDEN, IN DER ABENDDÄMMERUNG ABER SICH NICHT GETRENNTHATTE, UND NACH TAGEN SICH UNTERSUCHT UND UNREIN FINDET, SO IST SIEIN DER ANNAHME DER REINHEIT.
8WENN SIE AM SIEBENTEN TAGE MORGENS SICH UNTERSUCHT UND UNREIN GEFUNDEN, BEI ABENDDÄMMERUNG ABER SICH NICHT GETRENNT HATTE, UND NACH EINER ZEIT SICH UNTERSUCHT UND REIN FINDET, SO IST SIEIN DER ANNAHME DER UNREINHEIT.
9SIE VERUNREINIGT [RÜCKWIRKEND] EINEN STUNDENTAG ODERVON DER [VORLETZTEN] UNTERSUCHUNG BIS ZUR [LETZTEN] UNTERSUCHUNG. HAT SIE EINE FESTE PERIODE, SO HAT SIE AN IHRER ZEITGENUG.
10R. JEHUDA SAGT, DIE SICH NICHT VON DER VESPERZEIT AB IN REINHEIT GETRENNTHAT, BEFINDE SICH IN DER ANNAHME DER UNREINHEIT. DIE WEISEN SAGEN, SOGAR WENN SIE AM ZWEITEN TAGE IHRER MENSTRUATION SICH UNTERSUCHT UND REIN GEFUNDEN, IN DER ABENDDÄMMERUNG ABER SICH NICHT GETRENNT HATTE, UND NACH EINER ZEIT SICH UNTERSUCHT UND UNREIN FINDET, SEI SIEIN DER ANNAHME DER REINHEIT.
11GEMARA. Es wurde gelehrt: Rabh sagt, sie sei zweifellos Flußbehaftete, und Levi sagt, sie sei zweifelhaft Flußbehaftete. –
12Worauf bezieht sich dies: wenn auf den Anfangsatz, so lehrt er ja, sie befinde sich in der Annahme der Reinheit,
13und wenn auf den Schlußsatz, so kann sie allerdings zweifelhaft Flußbehaftete sein, wieso aber zweifellos Flußbehaftete, sie hat sich ja [später] untersucht und rein gefunden!? –
14Vielmehr, das, was Rabh und Levi sagten, ist eine unabhängige Lehre. Wenn eine Menstruierende am siebenten Tage morgens sich untersucht und unrein gefunden, in der Abenddämmerung aber sich nicht getrennt hatte, und nach Tagen sich untersucht und unrein findet, so ist sie, wie Rabh sagt, zweifellos Flußbehaftete, und wie Levi sagt, zweifelhaft Flußbehaftete.
15Rabh sagt, sie sei zweifellos Flußbehaftete, denn da sie vorher unrein war und jetzt sich unrein findet, so ist sie zweifellos unrein. Levi sagt, sie sei zweifelhaft Flußbehaftete, denn es kann in der Zwischenzeit aufgehört haben.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.