Nidda — Blatt 69a

1Ist es am Beginne und am Endeerforderlich, und hierbei ist es nur am Beginne und nicht am Ende erfolgt, oder am Beginne, auch wenn nicht am Ende?

2Rabh erwiderte: Es ist dasselbe, am Beginne, auch wenn nicht am Ende. R. Ḥanina aber sagt, es müsse am Beginne und am Endo erfolgen, hierbei aber ist es nur am Beginne und nicht am Ende erfolgt.

3Man wandte ein: Sie stimmen überein, daß, wenn ein Flußbehafteter oder eine Flußbehaftete am ersten und am achten Tage sich untersucht und rein gefunden hatten, sie nur den achten Taghaben. Wer sind es, die übereinstimmen? Doch wohl R. Elie͑zer und R. Jehošua͑!? –

4Nein, R. Jehošua͑ und R. A͑qiba.

5R. Šešeth sagte im Namen des R. Jirmeja b. Abba im Namen Rabhs: Wenn eine Menstruierende am dritten Tage sich in Reinheit getrennt hat, so zähle sie siezu den sieben Reinheitstagen. –

6Was hat eine Menstruierende mit dem Zählenzu tun!? – Lies vielmehr, wenn eine Flußbehaftete am dritten Tage sich in Reinheit getrennt hat, so zähle sie sie zu den sieben Reinheitstagen.

7R. Šešeth sprach zu R. Jirmeja b. Abba: Rabh trug also seine Lehre vor wie die Samaritaner, welche sagen, sie zähle den Tag, an dem es aufhört, zu den sieben!? –

8Rabh meint es außer dem dritten. – Außer dem dritten ist es ja selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn sie sich bis zum siebenten nicht untersucht hat.

9Dortlehrt er uns: am Beginne, auch wenn nicht am Ende, und hier lehrt er uns: am Ende, auch wenn nicht am Beginne.

10Man könnte nämlich glauben, wenn am Beginne, auch wenn nicht am Ende, weil man sie beim früheren Zustande belasse, nicht aber, wenn am Ende, auch wenn nicht am Beginne, so lehrt er uns. –

11Dem ist ja aber nicht so, als Rabin kam, sagte er ja, R. Jose b. R. Ḥanina habe einen Einwand erhobenvon der in Wirrungbefindlichen,

12und er wisse nicht, was dies für ein Einwand sei. Es ist uns bekannt, daß man sie die erste Woche ihres Erscheinens vor uns sich nachts untertauchenlasse.

13Wenn man nun sagen wollte, die Zählungbrauche nicht vor uns zu erfolgen, so sollte man sie auch am Tageuntertauchen lassen, denn sie kann einen Knaben im Flusse geboren haben, und jene als Zähltage anrechnen!? Hieraus ist also zu entnehmen, daß eine Zählung vor uns erforderlich ist. –

14Wir haben es jaR. A͑qiba addiziert, welcher sagt, es sei eine Zählung vor uns erforderlich. –

15Woher entnimmst du, daß nach den Rabbanan keine Zählung vor uns erforderlich ist? – Wir haben gelernt: Wenn eine in Wirrung befindlichesagt, sie habe einen Tag Unreinheit wahrgenommen, so lasse man sie neun Tauchbäder nehmen,

16sieben wegen Menstruationund zwei wegen Flusses. [Sagt sie,] sie habe in der Abenddämmerung Unreinheit wahrgenommen, so lasse man sie elf Tauchbäder nehmen. –

17Wieso elf? R. Jirmeja aus Diphte erwiderte: Wenn sie vor uns in der Abenddämmerunggekommen ist;

18es sind acht wegen Menstruation und drei wegen Flusses.

19[Sagt sie], sie habe überhaupt nichts wahrgenommen, so lasse man sie fünfzehn Tauchbäder nehmen. Raba sprach: Nach solchem rechtswidrigen Rechte richtet man in Galḥi: wer einen Ochsen hat, weideeinen Tag, und wer keinen Ochsen hat, weide zwei Tage.

20Als sie aber einst an eine Waise, den Sohn einer Witwe, gerieten und ihm die Ochsen übergaben, ging er und schlachtete sie; sodann sprach er zu ihnen: Wer einen Ochsen hatte, erhalte eine Haut, und wer keinen Ochsen halte, erhalte zwei Häute. Da sprachen sie zu ihm: Was soll dies, was du sprichst!? Er erwiderte ihnen: Der abschließende Rechtsspruch gleicht dem anfänglichen Rechtsspruche. Der anfängliche Rechtsspruch bevorzugte den, der nichts hat, und auch der abschließende Rechtsspruch bevorzugt den, der nichts halte.

21Ebenso auch hierbei: sagt sie, sie habe wahrgenommen, so hat sie mit neun oder elf Tauchbädern genug, sagt sie aber, sie habe nicht wahrgenommen, so muß sie fünfzehn Tauchbäder nehmen!? –

22Lies vielmehr also: [sagt sie,] sie habe wahrgenommen, wisse aber nicht, wie oft sie wahrgenommen hat, ob sie in ihren Menstruationstagen wahrgenommen hat, oder in ihren Flußtagenwahrgenommen hat, so lasse man sie fünfzehn Tauchbäder nehmen. Kommt sie vor uns am Tage, so lasse man sie sieben nehmen wegen Menstruation

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.