Nidda — Blatt 69b
1und acht wegen Flusses; kommt sie vor uns nachts, so lasse man sie acht nehmen wegen Menstruation und sieben wegen Flusses. –
2Wegen Flusses braucht sie ja acht!? – Vielmehr, in beiden Fällen sieben wegen Menstruation und acht wegen Flusses. –
3Wenn nachts, braucht sie ja acht auch wegen Menstruation!? –
4Beim Flusse ist diesausgemacht, einerlei ob sie vor uns am Tage kommt, oder sie vor uns nachts kommt, daher zählt er es mit, bei der Menstruation aber ist dies nicht ausgemacht, denn wenn sie vor uns nachts kommt, braucht sie acht, und wenn am Tage, braucht sie keine acht, daher zählt er es nicht mit. –
5Wozu sind, wenn die Zählung vor uns erfolgen muß, all die Tauchbäder nötig, mag sie doch sieben zählen und dann untertauchen!? Hieraus ist also zu entnehmen, daß hier die Rabbanan vertreten sind, welche sagen, die Zählung braucht nicht vor uns zu erfolgen.
6R. Aḥa, Sohn des R. Joseph, sprach zu R. Aši: Du hast ja [diese Lehre] berichtigen müssen, berichtige sie wie folgt: [sagt sie,] sie habe gezählt, wisse aber nicht, wieviel sie gezählt hat, ob sie in ihren Menstruationstagen gezählt hat oder in ihren Flußtagen gezählt hat, so lasse man sie fünfzehn Tauchbäder nehmen. –
7[Wenn sie sagt,] sie habe gezählt, wisse aber nicht, wieviel sie gezählt hat, so ist es ja nicht möglich, daß sie nicht einen Tag gezählt hat, somit geht ja ein Tauchbad ab!? –
8Sage vielmehr: wisse aber nicht, ob sie gezählt oder nicht gezählt hat.
9WENN EIN FLUSSBEHAFTETER, EINE FLUSSBEHAFTETE, EINE MENSTRUIERENDE, EINE WÖCHNERIN ODER EIN AUSSÄTZIGER GESTORBEN SIND, SO VERUNREINIGEN SIE DURCH TRAGEN, BIS DAS FLEISCH VERWEST IST. EIN NICHTJUDE, DER TOT IST, IST REIN UND VERUNREINIGT NICHT.
10DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ALLE FRAUEN STERBEN ALS MENSTRUIERENDE; DIE SCHULE HILLELS SAGT, MENSTRUIERENDE SEI SIE NUR DANN, WENN SIE TATSÄCHLICH ALS MENSTRUIERENDE GESTORBEN IST.
11GEMARA. Was heißt durch Tragen: wollte man sagen, durch Tragen, dem Wortlaute gemäß, so ist ja auch jeder andere Tote durch Tragen verunreinigend!? –
12Vielmehr, durch Tragen, durch einen Blockstein, wie es heißt:und es wurde ein Stein gebracht
13und auf die Mündung der Grube gelegt. –
14Aus welchem Grunde? Rabh erwiderte: Mit Rücksicht darauf, er kann scheintotsein.
15Es wird gelehrt: Im Namen R. Elie͑zers sagten sie: Bis ihm der Bauch platzt.
16EIN NICHTJUDE, DER TOT IST &C. Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Weshalb sagten sie, ein Nichtjude, der tot ist, sei rein und verunreinige nicht durch Tragen? Weil auch lebend seine Unreinheitnicht aus der Tora ist, sondern nur nach den Schriftkundigen.
17Die Rabbanan lehrten: Zwölf Fragen richteten die Leute von Alexandrien an R. Jehošua͑ b. Ḥananja; drei wissenschaftliche Fragen, drei agadische Fragen, drei alberne Fragen und drei Fragen zur Lebensart.
18Drei wissenschaftliche Fragen. Wie lange sind ein Flußbehafteter, eine Flußbehaftete, eine Menstruierende, eine Wöchnerin, ein Aussätziger, wenn sie tot sind, durch Tragen verunreinigend? Er erwiderte ihnen: Bis das Fleisch verwest ist. –
19Ist einem Priesterdie Tochter einer Zurückgeheiratetenerlaubt?
20Sagen wir, es sei [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn der Sohn einer mit einem Hochpriester verheirateten Witwe, die nicht jedem verbotenist, bemakelt ist, um wieviel mehr ist der Sohn dieser bemakelt, die jedem verboten ist, oder aber gilt dies nur von einer mit einem Hochpriester [verheirateten] Witwe, die selber entweiht wird?
21Er erwiderte ihnen:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.