Nidda — Blatt 71b
1weil jeder [einzelne Tropfen] getrenntist. – Die Rabbanan haben ja R. Jehuda treffend erwidert!? – R. Jehuda vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, Blut gehe nicht in Blutauf.
2R. Šimo͑n sagte: Wenn von einem Gehenkten am Galgen das Blut auf die Erde rinnt und unter ihm ein Viertellog Blut sich befindet, so ist esunrein. R. Jehuda erklärt es als rein, denn man nehme an, der Tropfen des Todes sei am Galgen haften geblieben. –
3Sollte R. Jehuda dochsich selber erwidert haben, man nehme an, der Tropfen des Todes sei am Lager haften geblieben!? – Anders ist es bei einem Lager, weil es erschüttert wird.
4VORMALS SAGTEN SIE, EINE IN REINHEITSBLUTUNG BEFINDLICHE FRAU DÜRFE WASSER FÜR DAS PESAḤOPFER UMGIESSEN;
5SPÄTER ABER SAGTEN SIE, SIE GELTE FÜR DAS HEILIGE ALS VON EINEM LEICHENUNREINEN BERÜHRT. SO DIE SCHULE HILLELS; DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, SOGAR ALS LEICHENUNREINE.
6GEMARA. Nur umgießen, nicht aber berühren, wonach Profanes, das in Reinheit des Heiligen zubereitet wird, dem Heiligen gleicht,
7[dann aber:] später aber sagten sie, sie gelte für das Heilige als von einem Leichenunreinen berührt, nur für Heiliges und nicht für Profanes, wonach Profanes, das in Reinheit des Heiligen zubereitet wird, nicht dem Heiligen gleicht!? –
8Unsere Mišna vertritt die Ansicht des Abba Šaúl, denn es wird gelehrt: Abba Šaúl sagt, wer am selben Tage untergetaucht ist, gelte für das Heilige als erst[Verunreinigt], indem er zweimalunrein und einmal untauglich macht.
9SIE PFLICHTEN BEI, DASS SIE VOM ZEHNTEN ESSEN DARF, DASS SIE DIE TEIGHEBE ABTRENNEN, ANLEGENUND MIT NAMEN BENENNENDARF,
10UND DASS, WENN ETWAS VON IHREM SPEICHEL ODER IHREM REINHEITSBLUTE AUF EINEN LAIB VON HEBE GEKOMMEN IST, ER REIN SEI.
11DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, SIE BENÖTIGE NACHHEREINES TAUCHBADES, UND DIE SCHULE HILLELS SAGT, SIE BENÖTIGE NACHHER KEINES TAUGHBADES.
12GEMARA. Der Meister sagte nämlich, wer ein Tauchbad genommen hat und heraufgestiegen ist, dürfe vom Zehnten essen.
13DIE TEIGHEBE ABTRENNEN. Profanes, dem noch die Teighebe zu entnehmen ist, gilt nicht als Teighebe.
14ANLEGEN. Der Meister sagte nämlich, es sei Gebot, die Hebe vom Zusammenliegenden abzusondern.
15UND MIT NAMEN BENENNEN. Man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, sie könnte dazu kommen, [den Teig] außenzu berühren, so lehrt er uns.
16WENN ETWAS VON IHREM SPEICHEL &C. GEKOMMEN IST. Wie wir gelernt haben: Die von einem, der am selben Tage untergetaucht ist, kommenden Flüssigkeiten gleichen den Flüssigkeiten, die er berührt; diese und jene verunreinigen nicht, ausgenommen die Flüssigkeit von einem Flußbehafteten, die Hauptunreinheit ist.
17DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT. Welche Meinungsverschiedenheit gibt es zwischen ihnen? R. Qaṭṭina erwiderte: Eine Meinungsverschiedenheit besteht zwischen ihnen über das Tauchbad an einem langen Tage.
18WENN EINE [FRAU] AM ELFTEN TAGEWAHRGENOMMEN, ABENDS EIN TAUCHBAD GENOMMEN UND DARAUF DEN GESCHLECHTSAKT VOLLZOGEN HAT, SO VERUNREINIGEN SIE,
19WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, LAGER UND SITZ, UND SIE SIND EIN OPFER SCHULDIG;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.