Nidda — Blatt 72a

1DIE SCHULE HILLELS SAGT, SIE SEIEN VON EINEM OPFER FREI.

2HAT SIE AM FOLGENDEN TAGE EIN TAUCHBAD GENOMMEN, DEN GESCHLECHTSAKT VOLLZOGENUND DARAUF WAHRGENOMMEN, SO VERUNREINIGEN SIE, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, LAGER UND SITZ, UND SIE SIND VON EINEM OPFERFREI;

3DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIES SEI NUR GIER. SIE STIMMEN ÜBEREIN, DASS, VTENN SIE INNERHALB DER ELF TAGE WAHRGENOMMEN, ABENDS EIN TAUCHBAD GENOMMEN UND DARAUF DEN GESCHLECHTSAKT VOLLZOGEN HAT, SIE LAGER UND SITZ VERUNREINIGEN UND EIN OPFER SCHULDIG SIND.

4WENN SIE AM FOLGENDEN TAGE EIN TAUCHBAD NIMMT UNDDEN GESCHLECHTSAKT VOLLZIEHT, SO IST DIES EINE ARGHEIT; IHRE BERÜHRUNG UND IHRE BEIWOHNUNG SIND IN DER SCHWEBE.

5GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Sie stimmen überein, daß, wenn sie wegen des Flusses nachts untergetaucht ist, das Untertauchen ungültig sei. Sie stimmen nämlich überein, daß, wenn sie innerhalb der elf Tage wahrgenommen, abends untergetaucht ist und den Geschlechtsakt vollzogen hat, sie Lager und Sitz unrein machen und ein Opfer schuldig seien.

6Sie streiten nur über den elften Tag; die Schule Šammajs sagt, sie verunreinigen Lager und Sitz und seien ein Opfer schuldig, und die Schule Hillels befreit von einem Opfer.

7Die Schule Šammajs sprach zur Schule Hillels: Womit ist der elfte Tag anders als einer innerhalb der elf Tage; wenn er jenem hinsichtlich der Unreinheit gleicht, weshalb sollte er ihm nicht hinsichtlich des Opfers gleichen?

8Die Schule Hillels erwiderte der Schule Šammajs: Nein, wenn dies von einem innerhalb der elf Tage gilt, mit dem der folgende Tag hinsichtlich des Flusses vereinigt wird, sollte dies auch vom elften Tag gelten, mit dem der folgende Tag hinsichtlich des Flusses nicht vereinigtwird!?

9Die Schule Šammajs entgegnete: Ihr müßt eueren Standpunkt vereinheitlichen. Gleicht er jenem hinsichtlich der Unreinheit, so sollte er ihm auch hinsichtlich des Opfers gleichen, und gleicht er jenem nicht hinsichtlich des Opfers, so sollte er ihm auch nicht hinsichtlich der Unreinheit gleichen.

10Die Schule Hillels erwiderte: Wenn wir ihn auch zur Unreinheit bringen, erschwerend, wir bringen ihn aber nicht zu einem Opfer, erleichternd.

11Und ferner beißt ihr euch durch euere eigenen Worte. Ihr sagt, daß, wenn sie am folgenden Tage ein Tauchbad genommen, den Geschlechtsakt vollzogen und darauf wahrgenommen hat, sieLager und Sitz verunreinigen und von einem Opfer frei sind; auch ihr solltet eueren Standpunkt vereinheitlichen: gleicht er jenem hinsichtlich der Unreinheit, so sollte er ihm auch hinsichtlich des Opfers gleichen,

12und gleicht er jenem nicht hinsichtlich des Opfers, so sollte er ihm auch nicht hinsichtlich der Unreinheit gleichen. Vielmehr, erschwerend und nicht erleichternd, ebenso auch hierbei, erschwerend und nicht erleichternd.

13R. Hona sagte: An zweitenmachen sie nach der Schule Šammajs Lager und Sitz unrein, obgleich sie ein Tauchbad genommen hat, obgleich sie nicht wahrgenommen hat. Da sie, wenn sie wahrnimmt, unrein ist, so ist sie auch jetzt unrein,

14R. Joseph sprach: Was lehrt er uns da, dies haben wir ja bereits gelernt: Hat sie am folgenden Tage ein Tauchbad genommen, den Geschlechtsakt vollzogen und darauf wahrgenommen, so verunreinigt sie, wie die Schule Šammajs sagt, Lager und Sitz, und sie ist von einem Opfer frei!?

15R. Kahana erwiderte: Anders ist es, wenn sie wahrgenommenhat.

16R. Joseph sprach: Was ist denn dabei, daß sie wahrgenommen hat, es ist ja die Wahrnehmung der Menstruation!?

17Abajje erwiderte R. Joseph: R. Kahana war folgendes schwierig. Allerdings ist, wenn sie wahrgenommen hat, bei einer Wahrnehmung der Menstruation die Wahrnehmung des Flusses zu berücksichtigen, was aber ist zu berücksichtigen, wenn sie nicht wahrgenommen hat!?

18Ferner haben wir gelernt: Wer einmal Fluß wahrgenommen hat, gleicht, wie die Schule Šammajs sagt, der Flußverdächtigen, und wie die Schule Hillels sagt, dem Ergußbehafteten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.