Nidda — Blatt 72b
1Ferner wird gelehrt: Wer das Wahrgenommeneschüttelt, befindet sich, wie die Schule Šammajs sagt, in der Schwebe; nach der Schule Hillels ist er rein.
2Lager und Sitz zwischen der ersten Wahrnehmung und der zweiten Wahrnehmung befinden sich nach der Schule Šammajs in der Schwebe; nach der Schule Hillels sind sie rein.
3Im Anfangsatze lehrt er also, wer einmal Fluß wahrgenommen hat, gleiche, wie die Schule Šammajs sagt, der Flußverdächtigen, wonach die Flußverdächtige nach der Schule Šammajs sich in der Schwebe befindet!? –
4Sage nicht: der Flußverdächtigen, sondern: dem, der einer Flußverdächtigen beiwohnt. –
5Weshalb macht er Lager und Sitz nicht unrein und sie [Lager und Sitz] unrein? –
6Bei ihm pflegen Blutungen nicht vorzukommen, daher haben die Rabbanan es nicht angeordnet, bei ihr pflegen Blutungen vorzukommen, daher haben die Rabbanan es angeordnet. –
7Weshalb macht sie Lager und Sitz unrein und den Beiwohnenden nicht unrein? –
8Lager und Sitz sind häufig, daher macht sie sie unrein, die Beiwohnungist nicht häufig, daher macht sie ihn nicht unrein. –
9Wir haben gelernt: Wenn sie am folgenden Tage ein Tauchbad nimmt und den Geschlechtsakt vollzieht, so ist dies eine Argheit;
10ihre Berührung und ihre Beiwohnung sind in der Schwebe. Doch wohl nach aller Ansicht!? –
11Nein, nach der Schule Hillels. Es wird auch gelehrt: R. Jehuda sprach zur Schule Hillels: Dies nennt ihr eine Argheit, dieser wollte ja einer Menstruierenden beiwohnen!? – Einer Menstruierenden, wie kommst du darauf!? –
12Sage vielmehr: einer Flußbehafteten beiwohnen. – Einer Flußbehafteten, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: einer Flußverdächtigen beiwohnen.
13Es wurde gelehrt: Der zehnte. R. Joḥanan sagt, der zehnte gleiche dem neunten; wie der neunte des Abwartensbenötigt, ebenso benötigt der zehnte des Abwartens.
14Reš Laqiš sagt, der zehnte gleiche dem elften; wie der elfte nicht des Abwartensbenötigt, ebenso benötigt der zehnte nichtdes Abwartens.
15Manche beziehen dies auf das folgende. R. Elea͑zar b. A͑zarja sprach zu R. A͑qiba: Selbst wenn du den ganzen Tag [das Wort] mit Ölwiederholst, höre ich nicht auf dich; vielmehr sind [die Bestimmungen], ein halbes Log Öl für das Dankopfer, ein Viertel[log] Wein für den Naziräer und elf Tage zwischen Menstruation und Menstruation Moše am Sinaj überlieferte Halakhas. –
16Welches ist die Halakha? – R. Joḥanan sagt, die Halakha vom elften [Tage]; Reš Laqiš sagt, die Halakhas von den elf [Tagen].
17R. Joḥanan sagt, die Halakha vom elften [Tage], daß nur der elfte nicht des Abwartens benötigt, die übrigen aber benötigen des Abwartens. Reš Laqiš sagt, die Halakhas von den elf [Tagen], daß der elfte nicht des Abwartens benötigt, und daß es beim zehnten kein Abwarten gibt. –
18Sind diese denn [überlieferte] Halakhas, es sind ja Schriftverse!? Es wird nämlich gelehrt: Man könnte glauben, wenn sie bei Beginn der Menstruation drei Tage hintereinander wahrnimmt,
19sei sie Flußbehaftete, und [der Schriftvers:]wenn eine flußbehaftet ist, Blut ist ihr Fluß, sei aufrecht zu erhalten bei einer, die einen Tag wahrnimmt, wenn sie aber bei Beginn drei Tage wahrnimmt, sei sie Flußbehaftete, so heißt es:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.