Nidda — Blatt 8b

1Jener war ja viel älterals dieser!? — Vielmehr, weil R. Ḥanina b. Gamliél seiner Ansicht ist. —

2Ist er denn seiner Ansicht, es wird ja gelehrt: Am Abend zum Versöhnungstage bete man sieben [Segenssprüche] und spreche das Sündenbekenntnis, morgens bete man sieben [Segenssprüche] und spreche das Sündenbekenntnis, im Zusatzgebete bete man sieben [Segenssprüche] und spreche das Sündenbekenntnis, im Vespergebete bete man sieben [Segenssprüche] und spreche das Sündenbekenntnis, im Schlußgebete bete man sieben [Segenssprüche] und spreche das Sündenbekenntnis, und abends bete man sieben [Segenssprüche] auszüglich aus dem Achtzehngebete.

3R. Ḥanina b. Gamliél sagt im Namen seiner Väter, man bete das Achtzehngebet, weil man in [den Segen] ‘Der mit Erkenntnis gnadet’den Unterscheidungssegen einschieben muß. R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Er sagte es im Namen seiner Väter, er selber aber ist nicht dieser Ansicht.

4R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Bist du denn nicht der Ansicht, daß R. Elie͑zer es ist, welcher sagt, die Balsamstaude sei eine Frucht, wir haben ja gelernt: R. Elie͑zer sagt, wenn man [Milch] mit Harz von Ungeweihtem gerinnen läßt, sei sie verboten. —

5Du kannst auch sagen, daß es die Rabbanan sind, denn die Rabbanan streiten gegen R. Elie͑zer nur über den Saft aus dem Holze, hinsichtlich des Saftes aus der Frucht aber pflichten sie ihm bei. Wir haben nämlich gelernt: R. Jehošua͑ sagte: Ich habe ausdrücklich gehört, wenn man [Milch] mit dem Harze der Blätter oder mit dem Harze der Wurzeln gerinnen läßt, sei sie erlaubt, und wenn mit dem Harze der jungen Früchte, sei sie verboten, weil es als Frucht gilt.

6Wenn du aber willst, sage ich: Die Rabbanan streiten gegen R. Elie͑zer nur über einen Baum, der Früchte trägt, bei einem Baume aber, der keine Früchte trägt, pflichten sie bei, daß das Harz seine Frucht ist. Wir haben nämlich gelernt: R. Šimo͑n sagt, beim Harze habe das Gesetz vom Siebentjahre keine Geltung; die Weisen sagen, beim Harze habe das Gesetz vom Siebentjahre wohl Geltung, weil das Harz seine Frucht ist.

7Mit ‘Weisen’ sind wohl die Rabbanan gemeint, die gegen R. Elie͑zer streiten. Da sprach ein Greis zu ihm: Folgendes sagte R. Joḥanan: Mit ‘Weisen’ ist R. Elie͑zer gemeint, welcher sagt, das Harz sei seine Frucht. —

8Wieso denn, wenn R. Elie͑zer, nur ein Baum, der keine Früchte trägt, auch hei einem Baume, der Früchte trägt, ist ja das Harz seine Frucht!? — Er sagte dies nach der Ansicht der Rabbanan. Nach meiner Ansicht ist auch bei einem Baume, der Früchte trägt, das Harz seine Frucht, aber auch ihr solltet mir doch beipflichten, daß bei einem Baume, der keine Früchte trägt, das Harz seine Frucht ist. Die Rabbanan aber erwiderten ihm, es gebe hierbei keinen Unterschied.

9WELCHE HEISST JUNGFRAU? DIE NOCH NIE WAHRGENOMMEN HAT &C. Die Rabbanan lehrten: Wenn sie sich verheiratet hat und Blut infolge der Heirat beobachtet, geboren hat und Blut infolge der Geburt beobachtet, so heißt sie noch immer Jungfrau, denn unter Jungfrau, von der sie sprechen, ist die Jungfräulichkeit der [Monats]blutung zu verstehen, nicht aber die Jungfräulichkeit der Jungfernschaft. —

10Dem ist ja aber nicht so, R. Kahana sagte ja, es wird gelehrt: Es gibt drei Jungfräulichkeiten: die jungfräuliche Person, der jungfräuliche Boden und die jungfräuliche Sykomore. Die jungfräuliche Person, solange sie nicht begattet worden ist; dies ist von Bedeutung hinsichtlich [der Tauglichkeit] für den Hochpriester, oder auch hinsichtlich der Morgengabevon zweihundert Zuz.

11Die Jungfräulichkeit des Bodens, solange er nicht bearbeitet worden ist; dies ist von Bedeutung hinsichtlich des Talesfesten Grundes, oder auch hei Kaufund Verkauf.

12Die jungfräuliche Sykomore, solange sie nicht behauen worden ist; dies ist von Bedeutung bei Kaufund Verkauf, oder auch hinsichtlich des Behauens im Siebentjahre, wie wir gelernt haben: Man darf im Siebentjahre keine jungfräuliche Sykomore behauen, weil dies eine Arbeit ist. Wenn dem nun sowäre, so sollte er auch dies lehren!?

13R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Er nennt nur das, was keinen Beinamenhat, was aber einen Beinamen hat, nennt er nicht. R. Šešeth, Sohn des R. Idi, erwiderte: Er nennt nur das, was von einer Handlung abhängig ist, was aber nicht von einer Handlungabhängig ist, nennt er nicht.

14R. Ḥanina, Sohn des R. Iqa, erwiderte: Er nennt nur das, was nicht in den früheren Zustand zurückkehrt, was aber in den früheren Zustand zurückkehrt, nennt er nicht. Rabina erwiderte: Er nennt nur das, worauf ein Käufer achtet, worauf aber ein Käufer nicht achtet, nennt er nicht. —

15Achtet man denn darauf nicht, es wird ja gelehrt: R. Ḥija sagte: Wie der Sauerteig gut ist für den Teig, ebenso ist das Blut gut für das Weib. Ferner wird im Namen R. Meírs gelehrt: Ein Weib, das viel Blut hat, hat viele Kinder. — Vielmehr, er nennt nur das, was den Käufer anreizt, was aber den Käufer nicht anreizt, nennt er nicht.

16Die Rabbanan lehrten: Welcher heißt jungfräulicher Boden? Der Schollen vorbringt und dessen Erde nicht locker ist. Findet sich darin eine Scherbe, so ist er sicher bearbeitet worden; wenn Felsen, so ist es ein jungfräulicher Boden.

17SCHWANGERE? WENN DIE GEBURT ZU MERKEN IST. Wann ist die Geburt zu merken? Symmachos sagte im Namen R. Meírs, nach drei Monaten. Und obgleich es hierfür keinen direkten Beweis gibt, so gibt es immerhin eine Andeutung, denn es heißt:und es geschah nach ungefähr drei Monaten &c. —

18Wieso eine Andeutung, es ist ja ein Schriftvers und ein bedeutender Beweis!? — Weil es manche gibt, die mit neun [Monaten] gebären, und manche, die mit siebengebären.

19Die Rabbanan lehrten: Wenn sie als schwanger galt, Blut wahrgenommen und dann eine Luft[blase] abortiert hat, oder sonst etwas, was nicht lebensfähig ist, so bleibt sie bei ihrem Zustandeund hat an ihrer Zeit genug.

20Und obgleich es hierfürkeinen direkten Beweis gibt, so gibt es immerhin eine Andeutung, denn es heißtwir waren schwanger, wanden uns, als hätten wir geboren, aber Wind. — Wieso eine Andeutung, dies ist ja ein bedeutender Beweis!? — Dieser Schriftvers spricht von Männern. —

21Ich will auf einen Widerspruch hinweisen. Wenn sie zwei [Tage] Geburtswehen hatte und am dritten eine Luft[blase] abortiert, oder sonst etwas, was nicht lebensfähig ist, so hat sie im Flußgeboren.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.