Nidda — Blatt 9b

1Wenn man sie mit ‘Mutter’ anredet und es sie nicht kränkt. R. Zera und R. Šemuél b. R. Jiçḥaq [streiten hierüber]: einer sagt, wenn sie es nicht übel nimmt, und einer sagt, wenn es sie nicht kränkt. — Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn es sie kränkt, sie es aber nicht übel nimmt. —

2Wieviel beträgt eine Menstruationsfrist? Reš Laqiš erwiderte im Namen R. Jehudas des Fürsten: Eine gewöhnliche Menstruationsfrist beträgt dreißig Tage. Raba erwiderte im Namen R. Ḥisdas: Zwanzig Tage. Sie streiten aber nicht: einer zählt die Tage der Unreinheit und der Reinheit, und einer zählt die Tage der Unreinheit nicht mit.

3Die Rabbanan lehrten: Wenn eine Alte, der drei Menstruationsfristen verstrichen sind, [Blutung] wahrnimmt, so hat sie an ihrer Zeit genug; wenn abermals drei Menstruationsperioden verstreichen, und sie wahrnimmt, so hat sie an ihrer Zeit genug; wenn aber abermals drei Menstruationsperioden verstreichen, und sie wahrnimmt, so gleicht sie jeder anderen Frau, und ist [rückwirkend] einen Stundentag oder von der [vorletzten] Untersuchung bis zur [letzten] Untersuchung unrein.

4Und nicht nur, wenn genau, sondern auch dann, wenn früheroder später. —

5‘Auch wenn früher’, und um so mehr, wenn genau: im Gegenteil, wenn genau, hat sie ja eine regelmäßige Periode und an ihrer Zeit genug!?

6Wolltest du sagen, nach den Rabbanan, die gegen R. Dosa streiten und sagen, eine Frau, die eine regelmäßige Periode hat, sei einen Stundentag [rückwirkend] unrein, so müßte es ja umgekehrt heißen: nicht nur, wenn früher oder später, sondern auch dann, wenn genau!? —

7Lies: nicht nur, wenn früher oder später, sondern auch dann, wenn genau. Wenn du aber willst, sage ich, er meint es wie folgt: nicht nur, wenn genau, sondern auch dann, wenn früher oder später, wenn aber genau, so hat sie eine regelmäßige Periode und an ihrer Zeit genug. Also nach R. Dosa.

8R. ELIE͑ZER SAGT, JEDE FRAU, DER VERSTRICHEN SIND &C. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu den Weisen: Einst ereignete es sich ja mit einem Mädchen in Hithlo, dem drei Menstruationsfristen verstrichen waren, und als die Sache vor die Weisen kam, sagten sie, sie habe an ihrer Zeit genug.

9Sie erwiderten ihm: Von einem Notfälle ist kein Beweis zu erbringen. — Was war es für ein Notfall? — Manche sagen, es waren Jahre der Dürre, und manche sagen, es war viel, was sie zubereitet hatte, und die Rabbanan berücksichtigten die Schädigung der reinen Dinge.

10Die Rabbanan lehrten: Einst entschied Rabbi nach R. Elie͑zer, und nachdem er sich erinnert hatte, sagte er, R. Elie͑zer sei würdig, daß man sich in einem Notfalle nach ihm richte. — Was heißt ‘nachdem er sich erinnert hatte’: wollte man sagen, nachdem er sich erinnert hatte, daß die Halakha nicht wie R. Elie͑zer sei, sondern wie die Rabbanan, wieso entschied er nach ihm in einem Notfalle!? —

11Vielmehr, die Halakha wurde nicht wie diese und nicht wie jener gelehrt, und ‘nachdem er sich erinnert hatte’ heißt, nachdem er sich erinnert hatte, daß nicht ein einzelner, sondern eine Gesamtheit gegen ihn streite, sagte er, R. Elie͑zer sei würdig, daß man sich in einem Notfalle nach ihm richte.

12Die Rabbanan lehrten: Wenn ein kleines Mädchen, das das Alter der Wahrnehmung noch nicht erlangt hat, wahrgenommen hat, so hat es das erste Mal an seiner Zeit genug, das zweite Mal an seiner Zeit genug, das dritte Mal gleicht es jeder anderen Frau und ist [rückwirkend] einen Stundentag oder von der [vorletzten] Untersuchung bis zur [letzten] Untersuchung unrein.

13Wenn drei Menstruationsfristen verstrichen sindund es wahrnimmt, so hat es an seiner Zeit genug; wenn abermals drei Menstruationsfristen verstrichen sind und es wahrnimmt, so hat es an seiner Zeit genug; wenn aber abermals drei Menstruationsfristen verstrichen sind und es wahrnimmt, so gleicht es jeder anderen Frau, und ist [rückwirkend] einen Stundentag oder von der [vorletzten] Untersuchung bis zur [letzten] Untersuchung unrein.

14Hat es das Alter der Wahrnehmung erlangt, so hat es das erste Mal an seiner Zeit genug, das andere Mal aber ist es [rückwirkend] einen Stundentag oder von der [vorletzten] Untersuchung bis zur [letzten] Untersuchung unrein. Sind drei Menstruationsfristen verstrichen, in denen es wahrgenommen hat, so hat es an seiner Zeit genug.

15Der Meister sagte: Wenndrei Menstruationsfristen verstrichensind so hat es an seiner Zeit genug.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.