Pessachim — Blatt 105b

1so spreche man über ihn den Weihsegen, weil der Weihsegen der Ehrung des Tages und der Ehrung des Abends vorgeht. Wenn dem nun so wäre, so sollte man ihn bis zum folgenden Tage stehen lassen und beidemnachkommen!? Dieser erwiderte: Das Gebot zur rechten Zeit ist bevorzugter. –

2Bevorzugen wir denn die Ausübung des Gebotes zur rechten Zeit, es wird ja gelehrt, daß, wenn jemand am Ausgang des Šabbaths sein Haus betritt, er den Segen über den Wein, das Licht und die Wohlgerüche, und nachher den Unterscheidungssegen spreche, und wenn er nur einen Becher [Wein] hat, er ihn bis nach der Mahlzeit lasse und nachher alle anreihe; wir sagen also nicht, das Gebot zur rechten Zeit sei bevorzugter!?

3Dieser erwiderte: Ich bin nicht Gelehrter, nicht Seher, nicht Einzelner; ich bin vielmehr Lernender, Rezitierender, und so, mit mir übereinstimmend, lehrt man auch im Lehrhause: wir unterscheiden zwischen dem Beginn des [Feier]tages und dem Schlusse des [Feier]tages. Der Beginn des [Feier]tages ist je früher desto besser und bevorzugter, den Schluß des [Feier]tages aber schiebe man hinaus, damit er nicht als Last erscheine.

4Aus dieser Lehre ist achterlei zu entnehmen. Es ist zu entnehmen, daß man den Unterscheidungssegen über den Becher spreche, obgleich man ihn bereits im Gebete gesprochen hat;

5es ist zu entnehmen, daß zum Tischsegen ein Becher [Wein] erforderlich sei; es ist zu entnehmen, daß der Becher, über den der Segen gesprochen wird, das erforderliche Quantumhaben müsse;

6es ist zu entnehmen, daß der, der den Segen spricht, ihn kosten müsse; es ist zu entnehmen, daß man ihn mit dem Kosten unbrauchbarmache ; es ist zu entnehmen, daß man den Unterscheidungssegen spreche, auch wenn man [vorher] etwas gekostet hat;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.