Pessachim — Blatt 108b

1denn auch sie waren bei diesem Wunder beteiligt.

2R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Diese vier Becher müssen die Mischung für einen schönenBecher haben. Hat man sie unverdünnt getrunken, so hat man seiner Pflicht genügt; hat man sie mit einem Male getrunken, so hat man seiner Pflicht genügt; hat man davon seinen Kindern und Familienangehörigen zu trinken gegeben, so hat man seiner Pflicht genügt.

3«Hat man sie unverdünnt getrunken, so hat man seiner Pflicht genügt.» Raba sagte: Wohl hat man der Pflicht des Wein[trinkens] genügt, nicht aber hat man der Pflicht der Freiheitgenügt.

4«Hat man sie mit einem Male getrunken.» (Rabh sagte:) Wohl hat man der Pflicht des Wein[trinkens] genügt, nicht aber hat man der Pflicht genügt, vier Becher zu trinken. «Hat man davon seinen Kindern und Familienangehörigen zu trinken gegeben, so hat man seiner Pflicht genügt.» R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Jedoch nur dann, wenn man selber den grösseren Teil des Bechers getrunken hat.

5Man wandte ein: Diese vier Becher müssen je ein Viertellog enthalten, ob unverdünnt oder verdünnt, ob neuen oder alten. R. Jehuda sagt, er müsse Geschmack und Aussehen des Weines haben. Hier lehrt er also, sie müssen je ein Viertellog enthalten, und du sagst, einen schönen Becher!? –

6Ich will dir sagen: beide Maße sind identisch; unter ‘schönem Becher’ ist zu verstehen, jeder müsse so viel enthalten, zusammen ein Viertellog.

7«R. Jehuda sagt, er müsse Geschmack und Aussehen [des Weines] haben.» Raba sagte: Folgendes ist der Grund R. Jehudas, es heißt:sieh nicht nach dem Weine, wenn er rötlich schillert.

8Die Rabbanan lehrten: Alle sind zu diesen vier Bechern verpflichtet, Männer, Frauen und Kinder. R. Jehuda sprach: Welchen Genuß haben Kinder vom Weine? Vielmehr verteile man an sie

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.