Pessachim — Blatt 10a
1von der Hebe gelehrt, dieein rabbanitisches Gesetz ist, gilt dies etwa auch vom Gesäuerten, das ein Gesetz der Tora ist!? – Ist etwa die Durchsuchung nach Gesäuertem ein Gesetz der Tora!? Dies ist ebenfalls rabbanitisch, denn nach der Tora genügt auch die Besitzaufgabe.
2Wenn ein Haufen Gesäuertes vor zwei durchsuchten Häusern sich befindet und eine Maus etwas fortgeschleppt hat, und man nicht weiß, in welches sie hineingelaufen ist, so ist es hierbei ebenso wie bei den zwei Stegen. Wir haben nämlich gelernt: Wenn es zwei Stege sind, einer unrein und einer rein, und jemand den einen ging und sich mit Reinem befaßte, und darauf ein anderer den anderen ging und sich mit Reinem befaßte,
3so ist, wie R. Jehuda sagt, wenn dieser besonders und jener besonders [einen Gelehrten] befragt, jeder rein, wenn aber beide zusammen, so sind sie unrein; R. Jose sagt, sie seien ob so oder so unrein.
4Raba, nach anderen R. Joḥanan, sagte: [Fragen sie] gleichzeitig, so sind sie nach aller Ansicht unrein, wenn nacheinander, so sind sie nach aller Ansicht rein, und sie streiten nur über den Fall, wenn einer für sich und seinen Genossen fragt: nach R. Jose gilt dies als gleichzeitig, und nach R. Jehuda gilt dies als nacheinander.
5Ist es zweifelhaft, ob [die Maus in ein Haus] hineingelaufen ist oder nicht, so ist dies ebenso wie beim Tale, worüber R. Elie͑zer und die Rabbanan streiten.
6Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand in der Regenzeitin einem Talewar, auf dessen einem Felde Unreines sich befindet, und sagt, er sei da zwar umhergegangen, wisse aber nicht, ob er auf diesem Felde war oder nicht, so ist er nach R. Elie͑zer rein und nach den Weisen unrein.
7R. Elie͑zer sagt nämlich, bei einem Zweifel des Hineinkommens sei er rein, und bei einem Zweifel der Berührung mit dem Unreinen sei er unrein.
8Ist [eine Maus in ein Haus] gekommen, worauf man es durchsucht und nichts gefunden hat, so besteht hierüber ein Streit zwischen R. Meír und den Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: R. Meír sagte: Was im Zustande der Unreinheit sich befindet, gilt solange als unrein, bis du ermittelt hast, wo die Unreinheitsich befindet.
9Die Weisen sagen, man durchsuche solange, bis man auf Felsen oder auf jungfräulichen Boden stößt.
10Ist [eine Maus in ein Haus] gekommen, worauf man es durchsucht und [Gesäuertes] gefundenhat, so besteht hierüber ein Streit zwischen Rabbi und R. Šimo͑n b.Gamliél.
11Es wird nämlich gelehrt: Wenn auf einem Felde ein Grab sich verloren hat, so ist, wer da hinkommt, unrein; wird da ein Grab aufgefunden, so ist, wer da hinkommt, rein, da man annehme, das verlorene Grab sei mit dem aufgefundenen identisch – so Rabbi; R. Šimo͑n b.Gamliél sagt, das ganze Feld müsse durchsucht werden.
12Wenn man neun [Brote] hingelegt hat und zehn findet, so besteht hierüber ein Streit zwischen Rabbi und den Rabbanan. Es wird nämlich gelehrt: Hat man eine Mine[von zweitem Zehnt] hingelegt und zweihundert gefunden, so sind Profanes und zweiter Zehnt mit einander vermischt – so Rabbi;
13die Weisen sagen, das Ganze sei Profanes.
14Wenn man zehn [Brote] hingelegt hat und neun findet, so ist es hierbei ebenso wie beim Schlußsatze der angezogenen Lehre: Hat man zweihundert [Denare] hingelegt und eine Mine gefunden, so ist eine Mine zurückgeblieben und eine fortgenommen worden – so Rabbi;
15die Weisen sagen, das Ganze sei Profanes.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.