Pessachim — Blatt 11a
1diesgeschah ohne Billigung der Weisen – so R. Meír; R. Jehuda sagt, esgeschah mit Billigung der Weisen. R. Jehuda berücksichtigt also nicht, man könnte davon zu essen verleitet werden!? Raba erwiderte: Anders ist es bei den neuen Früchten, denn da esnur durch Pflücken erlaubt ist, so denkt man daran.
2Abajje sprach zu ihm: Allerdings beim Pflücken, wie ist es aber vom Mahlen und Beuteln zu erklären!? – Das ist kein Einwand; das Mahlen erfolgte mit einer Handmühle und das Beuteln mit der Rückseite des Siebes. –
3Wir haben gelernt, daß man auf künstlich bewässerten Feldern und in Tälern mähen, jedoch nicht aufschobern dürfe, und dies addizierten wir R. Jehuda; wie ist es nun zu erklären!?
4Vielmehr, erklärte Abajje, von neuen Früchten pflegt man sich zurückzuziehen, nicht aber pflegt man sich von Gesäuertem zurückzuziehen.
5Raba wandte ein: Befindet sich denn nur R. Jehuda mit sich selbst in Widerspruch und nicht auch die Rabbanan!? –
6R. Jehuda befindet sich nicht mit sich selbst in Widerspruch, wie wir bereits erklärt haben, und die Rabbanan befinden sich ebenfalls nicht mit sich selbst in Widerspruch, denn wie sollte man davon essen, wo man damit beschäftigt ist, es zu verbrennen!?
7R. Aši erklärte: R. Jehuda befindet sich nicht mit sich selbst in einem Widersprüche, denn [die angezogene Lehre] spricht von Mehl und Rostähren.
8Die Erklärung R. Ašis ist aber nur Gerede; allerdings nach dem Rösten der Ähren, wie ist es aber hinsichtlich [der Zeit] bis dahinzu erklären!?
9Wolltest du sagen, nur Pflücken [sei erlaubt], nach der Erklärung Rabas, so [wird ja gelehrt], daß man auf künstlich bewässerten Feldern und in Tälern mähen dürfe, was wir R. Jehuda addizierten: wie ist dies zu erklären!? Vielmehr ist die Erklärung R. Ašis nur Gerede. –
10Berücksichtigt denn R. Jehuda [eine Übertretung] in dem Falle, wo man sich davon nicht zurückzieht,
11wir haben ja gelernt: Man darf nicht eine Eierschale durchlochen, sie mit Öl füllen und über eine Lampe setzen, damit [das Öl] herabtriefe, auch keine Ton [schale];
12R. Jehuda erlaubt dies. – Auch hierbei zieht man sich [vom Öl] zurück, wegen der Strenge des Šabbathgesetzes. –
13Aber auch beim Šabbathgesetze selbst besteht ja ein Widerspruch!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn der Strick eines Eimers zerreißt, so darf man ihn nicht mit einem Knoten zusammenbinden, sondern nur mit einer Schleife; R. Jehuda sagt, man umwickle ihn mit Band oder einem Gurte, nur mache man keine Schleife.
14Somit befinden sich ja sowohl R. Jehuda als auch die Rabbanan mit sich selbst in Widerspruch!? –
15Die Rabbanan befinden sich in keinem Widersprüche mit sich selbst, denn man kann wohl Öl mit Öl verwechseln, nicht aber eine Schleife mit einem Knoten;
16R. Jehuda befindet sich ebenfalls in keinem Widersprüche mit sich selbst, denn R. Jehuda [verbietet] die Schleife nicht wegen des Knotens, vielmehr ist er der Ansicht, die Schleife selbst gelte als Knoten. –
17Ich will auf einen Widerspruch hinweisen, in welchem die Rabbanan sich befinden. Wir haben gelernt: Man darf einen Eimer mit einem Gurte festbinden, nicht aber mit einem Stricke; R. Jehuda erlaubt dies. Was für ein Strick: wollte man sagen, mit einem gewöhnlichen, wieso erlaubt es R. Jehuda, einen solchen gibt man auf, somit ist es ja ein bleibender Knoten;
18doch wohl mit einem Weberstricke,
19und die Rabbanan haben es mit einem Weberstricke mit Rücksicht auf einen gewöhnlichen verboten!? – Allerdings; wohl verwechselt man Stricke miteinander, nicht aber eine Schleife mit einem Knoten. –
20Berücksichtigt denn R. Jehuda nichts in einem Falle, wenn man sich davon zurückzieht, es wird ja gelehrt: Wenn ein erstgeborenes TierBlutandrang hat, so darf man ihm nicht zur Ader lassen, selbst wenn es verendet – so R. Jehuda;
21die Weisen sagen, man lasse ihm zur Ader, nur darf man ihm kein Gebrechen beibringen!? – Hierbei deshalb, weil man
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.