Pessachim — Blatt 11b
1wegen seines Eigentums aufgeregt ist, und wenn man dies erlaubt in einem Falle, wo man ihm kein Gebrechen beibringt, so wird man dazu verleitet auch in dem Falle, wo man ihm ein Gebrechen beibringt. –
2Und die Rabbanan!? – Erlaubt man es nicht, so wird man erst recht verleitet, dies zu tun. –
3Ist denn nach R. Jehuda die Aufregung wegen seines Eigentums zu berücksichtigen, wir haben ja gelernt: R. Jehuda sagt, man dürfe am Feste kein Vieh striegeln, weil man dabei eine Wunde macht, wohl aber kämmen; die Weisen sagen, man dürfe weder striegeln noch kämmen.
4Hierzu wird gelehrt: Was heißt Striegeln, und was heißt Kämmen? Das Striegeln erfolgt mit einem klein[zähnigen Geräte] und macht Wunden, das Kämmen erfolgt mit einem groß[zähnigen] und macht keine Wunden!? –
5In jenem Falle, wo [das Vieh], falls man es unterläßt, verenden könnte, sagen wir, man sei wegen seines Eigentums aufgeregt, in diesem Falle aber, wo es nur, falls man es unterläßt, Schmerzen hat, sagen wir nicht, man sei wegen seines Eigentums aufgeregt. –
6Weshalb verbietet es R. Jehuda aus Rücksichtnahme beim Gesäuerten, aber nicht beim Kämmen!? – Brot mit Brot verwechselt man, einen Striegel mit einem Kamme verwechselt man nicht.
7R. MEÍR SAGT, MAN ESSE [GESÄUERTES] DIE GANZE FÜNFTE [STÜNDE] UND VERBRENNE ES BEI BEGINN DER SECHSTEN; R. JEHUDA SAGT, MAN ESSE ES DIE GANZE VIERTE, DIE FÜNFTE BEFINDE SICH IN DER SCHWEBE, UND MAN VERBRENNE ES BEI BEGINN DER SECHSTEN.
8FERNER SAGTE R. JEHUDA: ZWEI UNTAUGLICHE DANKOPFERBROTE LAGEN [AM VORABEND] AUF DEM Säulengang; solange sie da lagen, ass das VOLK [GESÄUERTES], WURDE EINES FORTGENOMMEN, SO BEFAND ES SICH IN DER SCHWEBE: MAN ASS ES NICHT UND VERBRANNTE ES AUCH NICHT, WURDEN BEIDE FORTGENOMMEN, SO BEGANN DAS GANZE VOLK ES ZU VERBRENNEN.
9R. GAMLIÉL SAGT, PROFANES WERDE DIE GANZE VIERTE [STUNDE] GEGESSEN, HEBE DIE GANZE FÜNFTE, BEI BEGINN DER SECHSTEN VERBRENNE MAN ES.
10GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wenn einer [der Zeugen] sagt, es sei am zweiten des Monats [geschehen], und einer sagt, am dritten, so ist ihr Zeugnis gültig,
11denn einer kennt die Schaltungdes Monats, und einer kennt die Schaltung des Monats nicht;
12wenn aber einer sagt, am dritten, und einer sagt, am fünften, so ist ihr Zeugnis ungültig. Wenn einer sagt in der zweiten Stunde, und einer sagt, in der dritten Stunde, so ist ihr Zeugnisgültig; wenn aber einer sagt, in der dritten, und einer sagt, in der fünften, so ist ihr Zeugnis ungültig – so R. Meír;
13R. Jehuda sagt, ihr Zeugnis sei gültig. Wenn einer sagt, in der fünften, und einer sagt, in der siebenten, so ist ihr Zeugnisungültig, denn in der fünften ist die Sonne im Osten und in der siebenten ist die Sonne im Westen.
14Abajje sagte: Wenn du nachdenkst, so ergibt es sich, daß nach R. Meír der Mensch sich überhaupt nicht zu irren brauche, und nach R. Jehuda ein Mensch sich um eine halbe Stunde irren könne. Nach R. Meír braucht ein Mensch sich überhaupt nicht zu irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis am Ende der zweiten und am Beginn der dritten [Stunde] geschah; der ‘in der zweiten’ sagte, meinte den Schluß der zweiten, und der ‘in der dritten’ sagte, meinte den Beginn der dritten.
15Nach R. Jehuda kann ein Mensch sich um eine halbe Stunde irren. Hier handelt es sich um den Fall, wenn das Ereignis in der Mitte der vierten [Stunde] geschah; der ‘in der dritten’ sagte, meinte den Schluß der dritten und irrte sich um die folgende halbe Stunde, und der ‘in der fünften’ sagte, meinte den Beginn der fünften und irrte sich um die vergangene halbe Stunde.
16Manche lesen: Abajje sagte: Wenn du darüber nachdenkst, so ergibt es sich, daß nach R. Meír ein Mensch sich um etwas irren könne, und nach R. Jehuda ein Mensch sich um etwas mehr als eine Stunde irren könne. Nach R. Meír kann ein Mensch sich um etwas irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis entweder am Ende der zweiten oder am Beginn der dritten [Stunde] geschah und einer sich um etwas irrt. Nach R. Jehuda kann man sich um etwas mehr als eine Stunde irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis entweder am Ende der dritten oder am Beginn der fünften Stunde geschah
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.