Pessachim — Blatt 12a

1und einer sich um etwas mehr als eine Stunde irrt.

2Als R. Hona, der Sohn R. Jehudas, hinging und diese Lehre Raba vortrug, erwiderte dieser: Wenn wir die Aussage dieser Zeugen so auffaßten, daß derjenige, der ‘in der dritten’ sagte, den Beginn der dritten meinte, und derjenige, der ‘in der fünften’ sagte, den Schluß der fünften meinte, so wäre dies ja ein sich selbst widersprechendes Zeugnis, und wir würden [den Angeklagten] nicht hinrichten; wie können wir ihn nun des Zweifels wegen hinrichten, wo doch die Tora sagt:die Gemeinde soll ihn richten, und die Gemeinde soll ihn retten!?

3Vielmehr, erklärte Raba, kann nach R. Meír ein Mensch sich um etwas weniger als zwei Stunden irren, und nach R. Jehuda kann ein Mensch sich um etwas weniger als drei Stunden irren. Nach R. Meír kann ein Mensch sich um etwas weniger als zwei Stunden irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis am Beginn der zweiten oder am Ende der dritten [Stunde] geschah und einer sich um etwas weniger als zwei Stunden irrt.

4Nach R. Jehuda kann ein Mensch sich um etwas weniger als drei Stunden irren, denn es handelt sich um den Fall, wenn das Ereignis am Beginn der dritten oder am Schlusse der fünften Stunde geschah und einer sich um etwas weniger als drei Stunden irrt. –

5Wir haben gelernt: Man prüfte [die Zeugen] durch eine siebenfache Ausforschung: in welchem Septennium, in welchem Jahre, in welchem Monat, am wievielten des Monats, an welchem Tage, in welcher Stunde und an welchem Orte. Ferner haben wir gelernt: Welchen Unterschied gibt es zwischen [dieser] Ausforschung und [anderen] Untersuchungs[fragen]? Wenn einer auf eine dieser Ausforschungs [fragen] antwortet, er wisse es nicht, so ist ihr Zeugnis ungültig, wenn aber auf eine [der anderen] Untersuchungsfragen sogar beide antworten, sie wissen es nicht, so ist ihr Zeugnis gültig.

6Und auf unsere Frage, wodurch diese Ausforschungs [fragen] sich denn von den [anderen] Untersuchungs [fragen] unterscheiden,

7erwiderten wir, wenn bei diesen Ausforschungs[fragen] einer sagt, er wisse es nicht, sei das Zeugnis ungültig, weil man die Zeugen nicht als Falschzeugenüberführen kann,

8während man bei den übrigen Untersuchungs [fragen] die Zeugen eventuell als Falschzeugen überführen kann.

9Wenn du nun sagst, ein Mensch könne sich um soviel irren, so kann man ja die Zeugen auch durch die Ausforschung in welcher Stunde, nicht als Falschzeugen überführen, denn sie können sagen, sie hätten sich geirrt!? –

10Man gibt ihnen soviel Spielraum, als sie sich irren können. Nach R. Meír gibt man ihnen einen Spielraum vom Beginn der ersten bis zum Schlusse der fünften Stunde.

11Eigentlich sollte man ihnen vorhermehr Spielraum geben, nur irrt man sich nicht zwischen Tag und Nacht.

12Nach R. Jehuda gibt man ihnen einen Spielraum vom Beginn der ersten bis zum Schlusse der sechsten Stunde. Eigentlich sollte man ihnen vorhermehr Spielraum geben, nur irrt man sich nicht

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.