Pessachim — Blatt 120a

1und nicht vorher. – Dies ist selbstverständlich: selbstverständlich vorher, wo man es mit Appetit ißt, man könnte aber glauben, nachher nicht, weil man es ohne Appetit ißt, so lehrt er uns.

2Mar Zuṭra lehrte dies wie folgt: R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Man darf sich nach dem Ungesäuerten zu einem Nachtisch begeben. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Man darf sich nach dem Pesaḥopfer nicht zu einem Nachtisch begeben. Nur nach dem Pesaḥopfer nicht, wohl aber nach dem Ungesäuerten. –

3Dies ist selbstverständlich: selbstverständlich nicht nach dem Ungesäuerten, das keinen intensiven Geschmack hat, man könnte aber glauben, nach dem Pesaḥopfer sei es nicht [verboten], so lehrt er uns.

4Man wandte ein: Man darf den Bauch mit Schwammkuchen, Honigkuchen und Rostkuchen füllen, nur muß man nachher ein olivengroßes Stück Ungesäuertes essen. Nur nachher und nicht vorher!? –

5Dies ist selbstverständlich: selbstverständlich vorher, wo man es mit Appetit ißt, man könnte aber glauben, nachher nicht, weil man es ohne Appetit ißt, so lehrt er uns.

6Raba sagte: Das Ungesäuerte ist in der Jetztzeit Pflicht der Tora, das Bitterkraut nur rabbanitisch. – Das Bitterkraut wohl deshalb, weil es heißt:mit Ungesäuertem und Bitterkraut, zur Zeit, wo es ein Pesaḥopfer gibt, gibt es auch Bitterkraut, zur Zeit aber, wo es kein Pesaḥopfer gibt, gibt es auch kein Bitterkraut,

7so heißt es ja auch vom Ungesäuerten, mit Ungesäuertem und Bitterhraut!? –Das Ungesäuerte hat die Schrift wieder einbegriffen : abends sollt ihr Ungesäuertes essen. R. Aḥa b. Ja͑qob sagte, beide seien rabbanitisch. –

8Es heißt ja aber: abends sollt ihr Ungesäuertes essen!? – Dies bezieht sich auf den Unreinen und auf einer weiten Reise Befindlichen. Man könnte glauben, daß solche, da sie vom Pesaḥopfer nicht essen, auch Ungesäuertes und Bitterkraut nicht zu essen brauchen, so lehrt er uns. –

9Und Raba!? – Er kann dir erwidern: Hinsichtlich des Unreinen und des auf einer weiten Reise Befindlichen ist kein Schriftvers nötig, da sie ja nicht weniger sind als ein Unbeschnittener und ein Fremdling. Es wird nämlich gelehrt : Kein Unbeschnittener darf davon essen: davon darf er nicht essen, wohl aber Ungesäuertes und Bitterkraut. –

10Und jener!? – Ein Schriftvers von diesen und ein Schriftvers von jenen, und beidesind nötig.

11Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt:Sechs Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am siebenten Tage ist Festversammlung für den Herrn, deinen Gott; wie es am siebentennur freigestellt ist, ebenso ist es an den sechs Tagen nur freigestellt. –

12Wieso dies? – Hierbei ist anwendbar [die Regel] : Wenn etwas in der Generalisierung einbegriffen war und um etwas zu lehren ausgeschieden wurde, so bezieht sich diese Lehre nicht darauf allein, sondern auf die ganzeGeneralisierung. –

13Man könnte glauben, auch in der ersten Nacht sei es nur freigestellt, so heißt es: mit Ungesäuertem und Bitterkraut sollen sie es essen.

14Ich weiß dies nur von der Zeit, wo der Tempel bestanden hat, woher dies von der Zeit, wo er nicht mehr besteht? Es heißt: abends sollt ihr Ungesäuertes essen, die Schrift macht es zur Pflicht.

15SIND WELCHE [VON DER TISCHGESELLSCHAFT] EINGESCHLAFEN, SO DÜRFEN SIE WEITER ESSEN, SIND ALLE [EINGESCHLAFEN], SO DÜRFEN SIE NICHT WEITERESSEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.