Pessachim — Blatt 13a
1‘während des Sonnenaufgangs’ sagt, habe beim Aufhellen einen Glanz gesehen, so lehrt er uns.
2R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist wie R. Jehuda. Raba sprach zu R. Naḥman: Sollte der Meister sagen, die Halakha sei wie R. Meír, denn der Tanna lehrt ja anonymnach seiner Ansicht!?
3Wir haben nämlich gelernt: Solange es erlaubt ist, [Gesäuertes] zu essen, darf man damit [das Vieh] füttern. –
4Diese ist keine anonyme Lehre, weil aus [dem Ausdrucke] ‘erlaubt’ ein Einwand erhobenwurde. –
5Sollte doch der Meister sagen, die Halakha sei wie R. Gamliél, der ja schlichtend lehrt!? Dieser erwiderte: R. Gamliél schlichtet nicht [den Streit jener], vielmehr lehrt er seine eigene Ansicht.
6Wenn du aber willst, sage ich: Rabh ist der Ansicht des Autors folgender Lehre: Fällt der vierzehnte [Nisan] auf einen Šabbath, so schaffe man alles vor dem Šabbath fort. Man verbrenne dann unreine, zweifelhafte und reine Hebe; von der reinen aber lasse man Speise für zwei Mahlzeiten zurück, um davon bis zur vierten Stunde essen zu können – so R. Elea͑zar b.Jehuda aus Bartotha, der im Namen R. Jehošua͑s lehrte.
7Jene entgegneten ihm: Reine darf nicht verbrannt werden, da dafür Essende sich noch einfinden können. Dieser erwiderte: Man hat ja nachgeforscht und keinegefunden. Jene entgegneten: Vielleicht übernachteten sie außerhalb der Stadtmauer.
8Dieser erwiderte: Nach euerer Ansicht sollte man auch die zweifelhafte nicht verbrennen, da Elijahu kommen und sie als rein erklären könnte!? Jene entgegneten: Es ist bereits Jisraél zugesichert worden, daß Elijahu weder an einem Vorabend des Šabbaths noch an einem Vorabend des Festes kommen werde, wegen der Belästigung.
9Man erzählt, daß sie von da nicht wichen, bis sie die Halakha wie R. Elea͑zar b.Jehuda aus Bartotha, der es im Namen R. Jehošua͑s lehrte, festsetzten.
10Wahrscheinlich doch auch hinsichtlich des Essens. R. Papa erwiderte im Namen Rabas: Nein, nur hinsichtlich der Fortschaffung.
11Und auch Rabbi ist der Ansicht R. Naḥmans, denn Rabin b.R. Ada erzählte: Einst gab jemand Joḥanan aus Ḥiqoq einen mit Gesäuertem gefüllten Doppelsack in Verwahrung, und als die Mäuse ihn durchlöcherten, drang Gesäuertes hervor. Da kam er vor Rabbi. In der ersten Stunde sprach er zu ihm: Warte. In der zweiten sprach er zu ihm: Warte. In der dritten sprach er zu ihm: Warte. In der vierten sprach er zu ihm: Warte. In der fünften sprach er zu ihm: Geh und verkaufe es auf dem Markte.
12Doch wohl an Nichtjuden, nach R. Jehuda. R. Joseph entgegnete: Nein, an Jisraéliten, nach R. Meír. Abajje sprach zu ihm: Wenn an Jisraéliten, so sollte er es für sich selberbehalten!? –
13Wegen des Verdachtes. Es wird nämlich gelehrt: Wenn Almoseneinnehmer keine Armen zum Verteilen haben, so dürfen sie nur bei Fremden einwechseln, nicht aber bei sich selber,
14wenn Einnehmer des Armenkessels keine Armen zum Verteilen haben, so dürfen sie nur an Fremde verkaufen, nicht aber an sich selber, denn es heißt: ihr sollt vor dem Herrn und Jisraél rein sein.
15R. Ada b.Mathna sprach zu R. Joseph: Du sagtest uns ausdrücklich, er habe ihm gesagt, daß er gehe und es an Nichtjuden verkaufe, nach R. Jehuda.
16R. Joseph sagte: Wessen Ansicht vertritt diese Lehre Rabbis? Die des R. Šimo͑n b. Gamliél. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand seinem Genossen Früchte zur Verwahrung gegeben hat, so darf dieser sie nicht berühren, selbst wenn sie zugrunde gehen; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, er verkaufe sie vor Gericht, weil dies der Wiedergabe eines Fundes gleicht.
17Abajje sprach zu ihm: Hierzu wurde ja gelehrt: Rabba b.Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.