Pessachim — Blatt 21a
1Der Ausgleich eines drittenist nicht ausgleichend.
2R. Jose b.R. Ḥanina sagte: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn das unreine Profane, in das [die Hebe] hineinkommt, nicht das Hundertfache beträgt,
3wenn aber das unreine Profane, in das sie hineinkommt, das Hundertfache beträgt, stimmen alle überein, daß man sie auslaufenund unrein werden lasse, nur nicht direkt mit den Händen unrein mache.
4Ebenso wird gelehrt: Wenn ein Faß [mit Hebe] in der oberen Kelter zerbricht und das unreine Profane, das sich unten befindet, das Hundertfache beträgt, so muß man, wie R. Elie͑zer dem R. Jehošua͑ beipflichtet, wenn man ein Viertellog in Reinheit retten kann, es retten, wenn aber nicht, so lasse man es auslaufen und unrein werden, nur nicht mit den Händen unrein machen. –
5Wieso heißt es, R. Elie͑zer pflichte R. Jehošua͑ bei, es müßte ja heißen, R. Jehošua͑ pflichte R. Elie͑zer bei!? Raba erwiderte: Wende es um.
6R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Du brauchst es tatsächlich nicht umzuwenden, denn hier handelt es sich um ein Gefäßmit reiner Innenseite und unreiner Außenseite; man könnte glauben, es sei zu berücksichtigen, die Hebe könnte mit der Außenseite in Berührung kommen, so lehrt er uns.
7SOLANGE ES ERLAUBT IST [GESÄUERTES] ZU ESSEN, IST ES ERLAUBT, DAMIT VIEH, WILD UND GEFLÜGEL ZU FÜTTERN, ES EINEM NICHTJUDEN ZU VERKAUFEN UND DAVON EINE NUTZNIESSUNG ZU HABEN; IST DIESE FRIST VORÜBER, SO IST DIE NUTZNIESSUNG VERBOTEN, UND MAN DARF DAMIT NICHT OFEN UND HERD HEIZEN. R. JEHUDA SAGT, DIE FORTSCHAFFUNG DES GESÄUERTEN MÜSSE NUR DURCH VERBRENNEN ERFOLGEN; DIE WEISEN SAGEN, MAN DÜRFE ES AUCH ZERBRÖCKELN UND IN DEN WIND STREUEN ODER INS MEER WERFEN.
8GEMARA. Nur solange man es essen darf, darf man damit auch [das Vieh] füttern, wenn man es aber nicht essen darf, darf man damit auch [das Vieh] nicht füttern, demnach vertritt unsre Mišna nicht die Ansicht R. Jehudas, denn nach R. Jehuda darf man es ja in der fünften Stunde nicht mehr essen, wohl aber damit [das Vieh] füttern, wie wir gelernt haben: R. Meír sagt, man esse [Gesäuertes] die ganze fünfte [Stunde] und verbrenne es bei Beginn der sechsten; R. Jehuda sagt, man esse es die ganze vierte, die fünfte befinde sich in der Schwebe, und man verbrenne es bei Beginn der sechsten. –
9Wieso heißt es, wenn die des R. Meír, solange es erlaubt ist zu essen, ist es erlaubt, damit zu füttern, es sollte doch heißen: solange man es ißt, füttere man damit!?
10Rabba b. U͑la erwiderte: Unsere Mišna vertritt die Ansicht R. Gamliéls, denn wir haben gelernt: R. Gamliél sagt, Profanes werde die ganze vierte [Stunde] gegessen, Hebe die ganze fünfte, und bei Beginn der sechsten verbrenne man es. Er meint es wie folgt: solange ein Priester Hebe essen darf, darf ein Jisraélit Vieh, Wild und Geflügel mit Profanem füttern. –
11Wozu wird dies vom Vieh besonders und vom Wild besonders gelehrt? – Dies ist nötig; würde er es nur vom Vieh gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil man das, was ein solches zurückläßt, sieht, während das Wild, was es zurückläßt, versteckt.
12Und würde er es nur vom Wild gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es, was es zurückläßt, immerhin versteckt, während ein Vieh etwas zurücklassen, und man, wenn man daran nicht denkt, das Verbot ‘nicht zu sehen und nicht zu finden’ übertreten kann. Daher ist beides nötig. –
13Wozu wird das Geflügel genannt? – Da er Vieh und Wild nennt, nennt er auch das Geflügel.
14EINEM NICHTJUDEN ZU VERKAUFEN. Selbstverständlich!? – Dies schließt die Ansicht des Autors der folgenden Lehre aus: Die Schule Šammajs sagt, man dürfe sein Gesäuertes einem Nichtjuden nur dann verkaufen, wenn man weiß, daß es vor dem Pesaḥfeste zuende sein wird; die Schule Hillels sagt, solange man es essen darf, dürfe man es auch verkaufen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.