Pessachim — Blatt 24b

1und wer eine Hornisse, sechsmal Geißelhiebe. Dieser erwiderte: Wo dies möglich ist, verwenden wir [den Vers] zur Schriftforschung und erklären ihn nicht als weiteres Verbot. –

2Wozu heißt eszu Beginn [des Verses]:auch Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden!? – Dies schließt Holz und Weihrauch ein. – Wozu heißt es [am Schlusse:] was das Fleisch [betrifft], so darf jeder Reine Fleisch essen!? – Dies schließt die Opferteile ein. –

3Hinsichtlich der Opferteile wird es ja aus einer anderen Stelle gefolgert, denn es wird gelehrt: Derjenige aber, der Fleisch vom dem Herrn dargebrachten Heilsopfer ißt, dies schließt die Opferteile ein!? –

4Da wird von der mit der Ausrottung belegten Unreinheit der Person gesprochen, hier aber von der mit einem Verbote belegten Unreinheit des Fleisches.

5R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Wegen aller in der Tora verbotenen Dinge erhält man Geißelhiebe nur dann, wenn man sie auf gewöhnliche Weise ißt. – Was schließt dies aus? R. Šimi b. Aši erwiderte: Dies schließt den Fall aus, wenn man rohen Talg gegessen hat; dies ist straffrei.

6Manche lesen: R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Wegen aller in der Tora verbotenen Dinge erhält man Geißelhiebe nur dann, wenn die Nutznießung auf gewöhnlicherweise erfolgt. – Was schließt dies aus? R. Šimi b.Aši erwiderte: Dies schließt den Fall aus, wenn man Talgvom gesteinigten Ochsen auf eine Wunde gelegt hat; dies ist straffrei. Und um so mehr ist man straffrei, wenn man rohen Talg gegessen hat.

7Desgleichen wurde auch gelehrt: R. Aḥa b.A͑vja sagte im Namen R. Asis im Namen R. Joḥanans: Wer Talg vom gesteinigten Ochsen auf eine Wunde gelegt hat, ist straffrei, denn wegen aller in der Tora verbotenen Dinge erhält man Geißelhiebe nur dann, wenn die Nutznießung auf gewöhnliche Weise erfolgt.

8R. Zera sagte: Auch wir haben gelernt: Man erhält die vierzig [Geißelhiebe] beim Genüsse von Ungeweihtem nur wegen des Saftes von Oliven und Weintrauben. Wegen [des Saftes] von Maulbeeren, Feigen und Granatäpfeln wohl deshalb nicht, weil der Genuß nicht auf gewöhnliche Weise erfolgt.

9Abajje sprach zu ihm: Richtig wäre dies, wenn er es vom ungewöhnlichen Genüsse der Frucht selbst gelehrt hätte; hierbei aber [ist man deshalb frei], weil man nur den Saft genießt.

10Abajje sagte: Alle pflichten bei, daß man wegen der Mischfrucht (des Weinberges) Geißelhiebe erhält, auch wenn die Nutznießung auf ungewöhnliche Weise erfolgt. – Weshalb? – Weil dabei nichts vom Essen geschrieben ist.

11Man wandte ein: Isi b. Jehuda sagte: Woher, daß Fleisch mit Milch verbotenist? Hierbei heißt es:denn du bist ein heiliges Volk, und dortheißt es: ihr sollt mir heilige Leute sein; wie dort [das Essen] verboten ist, ebenso ist es hierbei verboten.

12Ich weiß dies nur vom Essen, woher dies von der Nutznießung? Dies ist [durch einen Schluß] vom: Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn beim Ungeweihten, womit kein Verbot übertreten wurde, die Nutznießung verboten ist, um wieviel mehr ist die Nutznießung von Fleisch mit Milch verboten, womit ein Verbot übertreten wurde. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.